• 13.02.2014, 14:27:39
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  • OTS0184 OTW0184

Bundesrat: Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe sind Vorbild

EU-Ausschuss beschließt Mitteilung an EU-Kommission

Utl.: EU-Ausschuss beschließt Mitteilung an EU-Kommission =

Wien (PK) - Die "Jugendstrafverfahrens-Richtlinie" war heute abermals
Thema im EU-Ausschuss des Bundesrats. Bereits am 21. Jänner 2014
befasste sich die Länderkammer mit dem Vorschlag, wobei sich die
Bundesräte und Bundesrätinnen grundsätzlich positiv dazu äußerten,
unionsweit gültige Verfahrensgarantien für Jugendliche, die einer
Straftat beschuldigt werden, festzulegen. Darunter sind Personen bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu verstehen.

Auch seitens des Justizressorts wurde betont, dass das
österreichische Jugendgerichtsgesetz in weiten Bereichen mit den EU-
Plänen übereinstimmt. Dennoch halten die Ausschussmitglieder manche
Vorschläge für überschießend. Dies betrifft vor allem die Bestimmung,
wonach die Befragungen inhaftierter Kinder und Jugendlicher immer
audiovisuell aufgezeichnet werden müssen, sowie die Verpflichtung,
immer einen Rechtsbeistand bereitzustellen. Zu weit geht ihnen auch,
minderjährige Beschuldigte in jedem Fall auf deren Fähigkeit, dem
Verfahren folgen zu können, medizinisch zu untersuchen.

Wie Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium berichtete,
seien auch seitens anderer Mitgliedsstaaten ähnliche Bedenken
geäußert worden, deshalb gehe er davon aus, dass man in den weiteren
Verhandlungen ein positives Ergebnis erzielen werde.

Spezielle Schulungen für Umgang mit Jugendlichen wichtig

In einem einstimmig angenommen Antrag auf Mitteilung an die
Kommission machen die Bundesrätinnen und Bundesräte auf die
österreichische Jugendgerichtsbarkeit und deren Vorbildwirkung
aufmerksam. Sie befürworten daher die geplante spezielle Schulung für
MitarbeiterInnen von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden sowie
Gefängnisbediensteten, die Fälle mit Beteiligung von Kindern
bearbeiten. Man könne auf das österreichische Jugendstrafrecht stolz
sein, meinte dazu Bundesrat Stefan Schennach (S/W), der zu diesem
Punkt klarstellte, dass man selbstverständlich nicht in die freien
Berufe eingreifen wolle.

In der Mitteilung weist der Ausschuss auch auf die in Österreich seit
langem etablierten und gut arbeitenden Einrichtungen der
Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe hin. Sie empfehlen daher,
dies auch bei den weiteren Verhandlungen zur gegenständlichen Vorlage
miteinfließen zu lassen.

Justizpaket soll faire Verfahren innerhalb der EU gewährleisten

Der Richtlinienentwurf ist Teil eines Justizpakets, das darauf
abzielt, faire Verfahren in der EU sicherzustellen. Gemeinsame
Standards in Strafverfahren würden außerdem gewährleisten, dass
Entscheidungen jedes Gerichts innerhalb der EU auch an allen anderen
Gerichten der Union anerkannt werden. Dem Kommissionsvorschlag
zufolge müssen beschuldigte Jugendliche während des gesamten
Strafverfahrens einen Rechtsbeistand erhalten, ohne darauf verzichten
zu können, was über das heimische Jugendgerichtsgesetz hinausgeht.
Weitreichender ist ebenfalls das im Gesetzesvorschlag enthaltene
Recht der betreffenden Jugendlichen auf eine nicht-öffentliche
Befragung. Der Entwurf sieht ferner eine Belehrung auch der
Erziehungsberechtigten vor. Im Fall einer Inhaftierung, die möglichst
kurz zu halten ist, müssen die Jugendlichen von Erwachsenen getrennt
untergebracht werden. Auch haben Eltern oder andere geeignete
Erwachsenen Zugang zur Gerichtsverhandlung zu erhalten.

Umsetzung von EU-Vorschriften in Mitgliedsländern oft mangelhaft

Die Justizdebatte nahmen die Bundesrätinnen und Bundesräte auch zum
Anlass, auf die oft mangelhafte Umsetzung im Rahmen der gemeinsamen
Sicherheits- und Justizpolitik hinzuweisen. Viele Vorhaben der EU
würden in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich
realisiert, warf Marco Schreuder (G/W) ein. Darauf reagierte
Sektionschef Pilnacek mit dem Hinweis, dass sich Österreich dafür
stark mache, ein eigenes Gremium in den Ratsarbeitsgruppen
einzurichten um Kritikpunkte zu sammeln und in den
Verhandlungsprozess miteinzubeziehen. Die Frage einer einheitlichen
Umsetzung von EU-Vorschriften werde in nächster Zeit einen
Schwerpunkt darstellen, betonte er. (Schluss EU-Ausschuss Bundesrat)
jan

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