• 13.02.2014, 14:15:26
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Bundesrat: Novel Food wichtiges Thema bei Freihandelsabkommen mit USA

EU-Ausschuss drängt auf Klärung offener Fragen bei Verordnungsentwurf zu Novel Food

Utl.: EU-Ausschuss drängt auf Klärung offener Fragen bei
Verordnungsentwurf zu Novel Food =

Wien (PK) - Den EU-Ausschuss des Bundesrats beschäftigte heute ein
weiteres wichtiges Thema der Ernährungssicherheit und des
Konsumentenschutzes - die sogenannten neuartigen Lebensmittel (Novel
Food). Darunter sind nach EU-Recht jene Lebensmittel und
Lebensmittelzutaten zu verstehen, die vor dem Inkrafttreten der
geltenden Verordnung am 15. Mai 1997 "noch nicht in nennenswertem
Umfang verzehrt wurden", das sind etwa Lebensmittel aus anderen
Kulturkreisen oder Designer Food. Nicht von der Verordnung erfasst
sind Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelaromen, Functional Food,
also Nahrungsmittel, die mit zusätzlichen Inhaltsstoffen angereichert
sind und mit positivem Effekt auf die Gesundheit beworben werden.
Auch gentechnisch veränderte Lebensmittel fallen nicht darunter, da
für sie eigene gesetzliche Regelungen gelten. Was
Nahrungsergänzungsmittel betrifft, so bilden diese eine eigene
Gruppe, die dem Lebensmittelrecht zugeordnet sind. Sobald ihnen
jedoch neue, exotische Inhaltsstoffe beigemengt werden, müssen auch
sie sich einem Genehmigungsverfahren nach der gegenständlichen
Verordnung unterziehen.

Ein neuartiges Lebensmittel muss, bevor es im Handel angeboten werden
darf, ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Nach einem nun
vorliegenden Verordnungsvorschlag der EU-Kommission soll in Hinkunft
ein zentralisiertes Verfahren zur Bewertung und Zulassung neuartiger
Lebensmittel zu einer Verkürzung der Verfahren von derzeit
durchschnittlich drei Jahren auf 18 Monate führen. Die bisherigen
vorgelagerten Bewertungsverfahren in den Nationalstaaten entfallen,
sämtliche Zulassungsanträge müssen laut Entwurf an die Kommission
gerichtet werden. Das Risikomanagement wird von der Risikobewertung
getrennt. Die Kommission kann eine wissenschaftliche Stellungnahme
von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
anfordern, auf deren Grundlage über die Zulassung entschieden wird.
Dabei wird die Kommission vom Ständigen Ausschuss für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit unterstützt. Den Marktzugang
traditioneller Lebensmittel aus Drittländern, die dort seit 25 Jahren
unbedenklich verwendet werden, will man erleichtern, die Kommission
plant dazu, eine Sicherheitsbewertung und ein Risikomanagement
einzuführen.

Der Entwurf sieht zudem eine genauere Definition des Begriffs
"neuartiges Lebensmittel" vor, wobei auch neue Technologien, die für
Lebensmittel relevant sind, berücksichtigt werden.

Grundlegende Voraussetzung für die Zulassung von Novel Food ist, dass
die Lebensmittel keine Gesundheitsgefahr darstellen und die
VerbraucherInnen nicht irreführen. Den Ausschussmitgliedern,
insbesondere den Bundesräten Stefan Schennach S/W) und Marco
Schreuder (G/W), war es in diesem Zusammenhang wichtig, auch die
Frage von Novel Food in die Verhandlungen um das Freihandelsabkommen
mit den USA miteinzubeziehen. Im Vordergrund stehe der
Konsumentenschutz sowie der Schutz des eigenen Markts an natürlichen
Lebensmittelprodukten, sagte Schennach.

Die Verhandlungen über die Vorlage stehen in den EU-Gremien noch ganz
am Beginn. Angesichts der kommenden Wahlen zum Europäischen Parlament
sowie der Neubestellung der Kommission werde das Verfahren noch
länger dauern, zeigten sich die Experten des Ministeriums überzeugt.

Dient zentrales Zulassungsverfahren bei Novel Food dem
Konsumentenschutz?

Die VertreterInnen der Landwirtschaftskammer und der
Wirtschaftskammer bezweifelten, ob es trotz der Zentralisierung
tatsächlich zu einer Verkürzung des Verfahrens kommt. Skepsis
gegenüber einem zentralisierten Zulassungsverfahren kam sowohl von
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O) als auch von Bundesrätin Monika
Mühlwerth (F/W). Tiefnig sprach sich dafür aus, die Zulassung auf
nationaler Ebene beizubehalten und wies in diesem Zusammenhang auf
die Frage der Gentechnik hin, die von Österreich und der Kommission
unterschiedlich bewertet werde. Mühlwerth zweifelte insbesondere die
Entscheidungen der EFSA an, da diese Organisation stark von
Lobbyisten und ehemaligen MitarbeiterInnen von Pharmakonzernen
durchsetzt sei. Sie erinnerte daran, dass die EFSA zuletzt auch den
Genmais als unbedenklich eingestuft hat. Dazu erläuterte die
Vertreterin des Gesundheitsministeriums, die EFSA erfülle lediglich
eine Expertenfunktion, auf deren Grundlage dann die Mitgliedsstaaten
entscheiden. Das Mitbestimmungsrecht der Nationalstaaten bleibe daher
erhalten.

Seitens der im Ausschuss anwesenden InteressensvertreterInnen drängt
man auch auf klarere Definitionen, welche Produkte unter die
gegenständliche Verordnung fallen sollen. Außerdem wiesen die beiden
ExpertInnen darauf hin, dass sich die Zulassung nun nicht mehr allein
auf den Antragsteller beziehen soll. Die Daten des neuen Produkts
sind jedoch nur mehr 5 Jahre geschützt, was als zu kurz erscheint, da
die Unternehmen für die Neuentwicklung eines Produkts hohe Kosten zu
tragen haben. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) ersuchte das
Gesundheitsministerium, diese Bedenken auch in den Ratsarbeitsgruppen
vorzubringen. Ein weiterer offener Punkt bleibt die Definition, was
unter Nanomaterialien zu verstehen ist.

Auf Vorschlag von Bundesrat Stefan Schennach kam der Ausschuss
schließlich überein, die Vorlage nach der nächsten Sitzung der
Ratsarbeitsgruppe nochmals zu diskutieren. (Fortsetzung EU-Ausschuss
des Bundesrats) jan

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