• 13.02.2014, 10:34:55
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FPÖ: Kitzmüller: Keine Schulstarthilfe für Drittstaatsangehörige

Österreich ist bereits jetzt mit dem Export von Familienleistungen ins Ausland konfrontiert

Utl.: Österreich ist bereits jetzt mit dem Export von
Familienleistungen ins Ausland konfrontiert =

Wien (OTS) - "Kein Wunder, dass für österreichische Familien kein
Geld mehr da ist und immer mehr Familien in Österreich an der
Armutsgrenze leben müssen", empörte sich FPÖ-Familiensprecherin
Anneliese Kitzmüller über ein Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck,
wonach die Schulstarthilfe künftig auch für Nicht-EU-Bürger, im
konkreten Fall für den Sohn eines kroatischen Staatsbürgers,
ausbezahlt werden solle.

Dieses "richtungsweisende Urteil" sei in Wahrheit brandgefährlich,
weil diese Entscheidung auch für andere Bundesländer zum
Präzedenzfall werden könne, so Kitzmüller weiter. Zudem werde dadurch
der Sozialtourismus in Richtung Österreich weiter angefacht. "Schon
die Diskussion in Deutschland über nicht erwerbstätige Migranten, die
bei Leistungen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe Hartz IV
diskriminiert würden, hat gezeigt, dass der Druck auf die
westeuropäischen Sozialsysteme, darunter auch das österreichische,
immer stärker zunehmen wird", erklärte die freiheitliche
Familiensprecherin.

Zudem finde bereits jetzt ein enormer Export von Familienleistungen
ins EU-Ausland statt, da in Österreich arbeitende Eltern für ihre im
Ausland lebenden Kinder Familienbeihilfe kassieren würden. "Da die
Lebenshaltungskosten aber in den meisten dieser Länder, gerade in
Osteuropa, weit niedriger sind als in Österreich, ist diese
Vorgangsweise, die aktuell rund 41.000 im Ausland lebende Kinder
einschließt, schlicht inländerdiskriminierend und muss umgehend
abgestellt werden. Das aktuelle Urteil in Tirol ist dabei nur noch
ein weiterer Tropfen auf den heißen Stein. Die FPÖ spricht sich
dagegen strikt dafür aus, dass in erster Linie österreichische
Staatsbürger von den Familienleistungen profitieren", schloss
Kitzmüller.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK

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