- 11.02.2014, 09:10:48
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Bahnunfall am Brenner - Gewerkschaft vida - "Geisterloks" sind kein Schicksal
Hebenstreit fordert Überprüfung des Betreibers durch die Eisenbahnbehörde - "Entzug der Sicherheitsgenehmigung ist zu prüfen"
Utl.: Hebenstreit fordert Überprüfung des Betreibers durch die
Eisenbahnbehörde - "Entzug der Sicherheitsgenehmigung ist zu
prüfen" =
Wien (OTS/ÖGB) - Die Aussagen des Betriebsleiters des privaten
Betreibers Lokomotion, der sich erleichtert gezeigt habe, dass beim
aktuellen Eisenbahnunfall am Brenner in Tirol nicht mehr passiert
sei, seien "äußerst bedenklich", kritisiert Roman Hebenstreit,
Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida und
Vorsitzender des ÖBB-Konzernbetriebsrats. "'Geisterloks' sind kein
Schicksal. Gerade bei Bahnunfällen hat der Betriebsleiter vielmehr
dafür Sorge zu tragen, dass solche Vorfälle nicht mehr passieren.
Dass etwas nur sehr selten vorkommt, ist für die Opfer von
Sicherheitsmängeln im Bahnbetrieb kein Trost", betont Hebenstreit.
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Sicherheitsbestimmungen seien zur Unfallvermeidung da und müssten auf
Punkt und Beistrich eingehalten werden. Wie von der Gewerkschaft
gefordert, sei deshalb auch eine Selbstkontrolle der Unternehmen
durch selbstbezahlte Gutachter dringend abzustellen. Das müsse durch
eine unabhängige Behörde erfolgen, bekräftigt Hebenstreit. Die
Forderung nach einer solchen Behörde habe er, Hebenstreit, auch
erfolgreich in die Regierungsverhandlungen einbringen können. Laut
Verfassungsgerichtshof (VfGH) sei zudem ein entsprechender Passus im
Eisenbahngesetz verfassungswidrig, der vorgesehen habe, dass bei
Genehmigungen Gutachter alle Fäden in der Hand haben, die von
Verfahrensparteien wie etwa den ÖBB und anderen
Eisenbahnverkehrsunternehmen bezahlt würden.
Dass diese Vorfälle jedoch, wie vom Lokomotion-Betriebsleiter
angesprochen, jedoch nur "selten" vorkämen, sei bereits ein Unfall zu
viel, so Hebenstreit. "Hier ist ein klares Organisationsversagen
festzustellen. Im Eisenbahngesetz ist nämlich klar festgelegt, dass
in derartigen Fällen entsprechende Vorbeugemaßnahmen zu treffen sind,
um ein Wiederholen zu verhindern", verweist der vida-Gewerkschafter
auf die entsprechenden Passagen im Eisenbahngesetz: Ein jedes
Eisenbahnunternehmen sei verpflichtet, ein
Sicherheitsmanagementsystem zu führen, welches u. a. folgende
wesentliche Bestandteile beinhalten müsse: "Verfahren, die
sicherstellen, dass Unfälle, Störungen, Beinaheunfälle und sonstige
gefährliche Ereignisse gemeldet, untersucht und ausgewertet werden
und die notwendigen Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen werden." Auszug
aus dem Eisenbahngesetz §39b (8).
Da diese Vorgaben des Eisenbahngesetzes offenbar nicht eingehalten
worden seien, sei ein Eingreifen der obersten Eisenbahnbehörde
notwendig. "Zumindest eine Überprüfung des Betreibers Lokomotion ist
erforderlich. Gegebenenfalls ist auch ein Entzug der
Sicherheitsgenehmigung zu prüfen", fordert Hebenstreit.
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