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RfW-Krenn zu überfälliger Tabakgesetzreparatur:

Verursacher der Misere spielen sich nun als "Retter der Nation" auf!

Wien (OTS/RfW) - Die Umsetzung der Tabakgesetz-Novelle 2008 und die damit verbundenen Maßnahmen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie sorgten schon vor fünf Jahren für heftige Diskussionen. Das VwGH-Erkenntnis hat die Gesetzesauslegung des Gesundheitsministeriums außer Kraft gesetzt, wonach die Durchquerung des Raucherbereiches sehr wohl als zumutbar eingestuft wurde.

"Unsere Betriebe hatten in den vergangenen Jahren sehr hohe Beträge in räumliche Abtrennungen von Nichtraucher- und Raucherbereichen investiert. Diese Umbauten, die nach dem VwGH-Erkenntnis nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entsprachen, erfolgten im Vertrauen auf Legislative und Exekutive! Die Gastronomen standen nun vor dem Dilemma und wurden allein gelassen", zeigt WKÖ-Spartenobmann-Stv. und RfW-Bundesobmann-Stv. Matthias Krenn auf!

Endlich konnten sich nun die Parteien in der gestrigen Parlamentssitzung, mit Ausnahme der Grünen und Neos zu einer längst überfälligen Gesetzesreparatur durchringen, zeigt sich Krenn erfreut. Auffallend sei, dass neben den Grünen nun auch die Neos vieles mit Zwang und gesetzlicher Kraft durchsetzen wollen.

Gemeinsam mit dem freiheitlichen Tourismussprecher und Vorsitzenden des parlamentarischen Tourismusausschusses, NAbg. Roman Haider, ist es dem RfW gelungen den Wirten wieder durch eine authentische Interpretation des Tabakgesetzes die Rechtssicherheit zu ihren Investitionen zu geben.

"Hätten die schwarzen WB'ler und roten SWV'ler gleich die Freiheit des Wirtes bei der Entscheidung ob Sie ein Raucherlokal oder Nichtraucherlokal führen wollen in ein Gesetz gegossen, hätte man sich viel erspart. Unabhängig von dieser Klarstellung zum Tabakgesetz, wird für den RfW aber weiterhin das Ziel der Wahlfreiheit für Wirte bleiben. Das totale Rauchverbot wie von RotGrün gefordert, wird von uns jedenfalls abgelehnt", so Krenn abschließend.

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