Trotz OGH-Urteils: Wiener Firma bleibt einem oberösterreichischen Arbeitnehmer 38.000 Euro schuldig
Linz (OTS) - Trotz eines höchstgerichtlichen Urteils und eines Exekutionsbefehls weigert sich eine Wiener Firma, einem ehemaligen Mitarbeiter aus Oberösterreich rund 38.000 Euro an offenen Ansprüchen nachzuzahlen. Der Mann hatte monatelang kein Geld bekommen - und gekündigt. Kein Einzelfall: "Immer mehr Unternehmen bezahlen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach nicht", kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Perg war mehr als eineinhalb Jahre bei einem Wiener Unternehmen beschäftigt, das Windräder entwickelt. Nach etwa einem Jahr bekam der Angestellte plötzlich kein Gehalt mehr, arbeitete aber weiter. Trotz Aufforderung an den Arbeitgeber ging Monat für Monat kein Geld auf seinem Konto ein. Nach sechseinhalb Monaten ohne Gehalt beendete der Angestellte das Arbeitsverhältnis mit einem berechtigten vorzeitigen Austritt und ging zur Arbeiterkammer. Hier wurden die offenen Ansprüche durchgerechnet - mehr als 53.000 Euro. Darin enthalten: Gehälter, Sonderzahlungen und mehr als 5000 Euro Barauslagen für die Firma.
Nach Intervention der AK zahlte die Firma sofort 10.000 Euro nach und dann nach und nach die offenen Barauslagen. Allerdings blieb ein gewaltiger Brocken von 38.000 Euro offen, der nicht überwiesen wurde. Diesen Betrag klagte die AK bei Gericht ein. Dort überraschte der Arbeitgeber mit einer Gegenforderung für angeblich verursachte Schäden. Diese Forderung wies das Gericht sofort zurück und gab dem von der AK vertretenen Arbeitnehmer voll Recht. Das tat dem seltsamen Rechtsverständnis des Unternehmers keinen Abbruch: Er ging bis zum Obersten Gerichtshof, um seiner Zahlungspflicht zu entkommen. Erfolglos. Der OGH wies die Berufung zurück und gab ebenfalls dem Arbeitnehmer Recht.
Der Unternehmer pfiff aber sogar auf ein höchstgerichtliches Urteil und zahlte immer noch nicht. Also stellte die AK einen Exekutionsantrag. Der Arbeitnehmer wartet aber noch immer auf die offenen 38.000 Euro, weil sich die Pfändung in die Länge zieht. Seitdem der Angestellte erstmals kein Gehalt bekommen hatte, sind bis jetzt zweieinhalb Jahre vergangen.
"Diese Firma ist kein Einzelfall. Immer mehr Unternehmen bleiben ihren Beschäftigten systematisch Geld schuldig", klagt Kalliauer an. "Dass aber selbst ein Urteil des OGH ignoriert wird, ist schon besonders dreist", sagt der AK-Präsident. Angesichts dieses Falles ist die AK-Forderung nach Sanktionen für vorsätzliche Lohnvorenthaltung brisanter denn je. Außerdem müssen die viel zu kurzen Verfallsfristen im Arbeitsrecht abgeschafft werden.
Rückfragen & Kontakt:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Dominik Bittendorfer
Tel.: (0732) 6906-2191
dominik.bittendorfer@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at