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Bündnis "Jetzt Zeichen setzen": Verbot friedlicher Kundgebung im Widerspruch zur Verfassung

Polizei untergräbt ihre eigene Glaubwürdigkeit

Wien (OTS) - Das Bündnis "Jetzt Zeichen setzen" weist das Vorhaben der Polizei, die Kundgebung am Heldenplatz mittels Platzverbot zu verbieten, auf das Schärfste zurück. Das sei nicht nur demokratiepolitisch ein fatales Signal, sondern sei auch verfassungsrechtlich bedenklich. So hat der Verfassungsgerichtshof im April 2013 entschieden, dass eine im Jahr 2011 erfolgte Untersagung einer Kundgebung verfassungswidrig war. Als Grund nannte das Höchstgericht die unzureichende Begründung des Verbots. Würde alleine der Umstand eines Risikos von Auseinandersetzungen in jedem Fall erlauben, eine geplante Versammlung zu untersagen, liefe das auf ein mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarendes "vorbeugendes Versammlungsverbot" heraus", urteilten die Richter und verurteilten damit das ohne ausreichende Begründung erfolgte Vorgehen der Polizei. Wenn die Polizei nun mittels Platzverbot versucht, eine angemeldete Kundgebung zu verunmöglichen, bewegt sie sich auf rechtlich sehr dünnem Eis.

Im vergangenen Jahr hatte Polizeipräsident Pürstl noch öffentlich den friedlichen Charakter aller stattgefundenen Kundgebungen und Demonstrationen herausgestrichen: "Es gab sieben angemeldete Großdemonstrationen, die absolut friedlich verlaufen sind." (Kurier am 2.2.13) Auf die Frage, ob er im Jahr 2014 wieder Kundgebungen genehmigen werde, antwortete Pürstl: "Die FPÖ hätte am liebsten, dass wir ganz Wien absperren und nur die Ballgäste in die Stadt lassen. Wir können diese Versammlungen aber nur verbieten, wenn es ausreichen Hinweise auf Gewaltbereitschaft gibt."

Für "Jetzt Zeichen setzen" ist klar, dass die Polizei alle "Hinweise auf Gewaltbereitschaft" auf den Tisch legen muss. "Jetzt Zeichen setzen" geht davon aus, dass es bei einer friedlichen Standkundgebung und Demonstrationen, die auch im letzten Jahr friedlich verlaufen sind, keine "Hinweise auf Gewaltbereitschaft" geben kann. Deshalb ist die Polizei aufgefordert, das Platzverbot dementsprechend zu verändern, damit Österreichs Zivilgesellschaft ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht in Anspruch nehmen kann. "Es muss in Österreich möglich sein, dass ein breites Bündnis an Organisationen gemeinsam mit VertreterInnen aus der Zivilgesellschaft und Überlebenden des Holocaust eine friedliche Kundgebung am Heldenplatz abhalten kann. Die Polizei hat das Versammlungsrecht zu wahren und die Kundgebung zu ermöglichen und zu schützen", so "Jetzt Zeichen setzen". Und weiter: "Die Kundgebung an eskalationsgefährdete Orte -wie den Maria Theresien Platz, wo eine FPÖ-Veranstaltung angemeldet ist - zu verlegen, wie es die Polizei dem Bündnis nahe gelegt hat, kann kein ernst gemeinter Vorschlag sein."

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Niki Kunrath: 0664 5000799

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