Das Verbot der aktiven Sterbehilfe soll in die Verfassung
Wien (OTS) - Die jüngst ausgebrochene Diskussion zur aktiven Sterbehilfe erscheint als Tabubruch eines unerhörten Themas, dessen Erörterung bisher aus gutem Grund vermieden wurde.
Aktive Sterbehilfe bedeutet die Setzung von (pharmakologischen) Aktionen, die den Patienten aktiv zu Tode bringen sollen.
Prinzipiell ist es Aufgabe von Ärzten, Leben zu erhalten. Wir wissen, dass auch unter heftigsten Schmerzzuständen nur seltenst bei Patienten der Wunsch nach dem Tode aufkommt und in solchen Fällen zumeist auf eine Depression zurückzuführen ist. Nach Therapie der Depression, verschwindet auch der Wunsch nach dem Tod.
Wir vom Hausärzteverband lehnen die aktive Tötung von Patienten ab und wollen dieses Verbot auch in die Verfassung geschrieben haben. Mit einer Erleichterung in dieser Angelegenheit würde Tür und Tor für eine entsetzliche Entwicklung geöffnet, die Alte, Gebrechliche, schwer Erkrankte und Patienten mit teurer Therapie um ihr Leben zittern lassen könnte.
Das unbedingte Vertrauen zu Ärzten als Helfer des Lebens würde sich zur Stigmatisierung zu furchterregenden Todesengeln wenden - das wäre die finale Demontage des Arztes!
Wir vom ÖHV sehen im Arzt den Anwalt des Lebens, der aber auch über genügend Autorität verfügt, unnötige und nicht zielführende Therapien abzusetzen, um den Todeskampf nicht zu verlängern.
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MR. Dr. WERNER Wolfgang
Arzt für Allgemeinmedizin
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