- 22.11.2013, 10:20:31
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PR-Ethik-Rat rügt "Krone bunt"
Irreführung von Leser/innen durch Verquickung von Redaktion und Anzeigen
Utl.: Irreführung von Leser/innen durch Verquickung von Redaktion
und Anzeigen =
Wien (OTS) - Der PR-Ethik-Rat rügt die "Krone bunt" wegen Irreführung
der Leser/innen und Verletzung des Grundsatzes der Trennung von
Werbung und Redaktion (Beschwerde vom 15. November 2012).
In den Ausgaben der "Krone bunt" vom 28. Oktober 2012 und 11.
November 2012 wird ein Bezug zwischen redaktionellen Beiträgen zum
Thema "Kokoswasser" und Inseraten der Firma Rauch für ein
Kokoswasser-Produkt hergestellt. So wird die Sängerin Rihanna in
einem redaktionellen Beitrag der Ausgabe vom 28. Oktober 2012
zitiert, wonach sie auf Kokoswasser "aus noch unreifen grünen
Kokosnüssen" schwöre, ein "isotonisches Trend-Getränk", das den
"Frische-Kick" ermöglicht. Rechts neben dem Artikel auf Seite 55
findet sich eine Anzeige der Firma Rauch, die ihr neues
Kokoswasser-Getränk "Coco Water" anpreist. Auffällig ist, dass im
Inseratentext Aussagen enthalten sind, die im nebenstehenden Artikel
Rihanna zugeschrieben werden: "Das völlig klare Kokoswasser aus den
noch grünen Nüssen ... (...) ... das ob seiner komplexen stofflichen
Zusammensetzung als isotonisches Sportgetränk seine Berechtigung hat
... (...) gibt Mixgetränken samt frischer Minze und saftigen Limetten
erst den richtigen Kick."
Ein ähnlicher Sachverhalt findet sich auch in der "Krone bunt" vom
11. November 2012. Der Beschwerdeführer vermutet "eine deutliche
Vermischung redaktioneller und werblicher Inhalte, wobei [...] eine
Irreführung und Täuschung der LeserInnen stattfindet."
Der PR-Ethik-Rat schließt sich dieser Argumentation des
Beschwerdeführers an und stellt fest, dass in diesem Fall eine
Irreführung der Leser/innen vorliegt. Die werblichen Argumente des
Inserats finden sich im redaktionellen Bericht wieder (und vice
versa). Mit Aussagen einer prominenten Persönlichkeit (die -
allenfalls ungewollt - redaktionell als Testimonial für die nebenan
kommerziell beworbenen Produkte zitiert wird) im redaktionellen Teil
des Mediums soll den Leser/innen ein Produkt schmackhaft gemacht
werden, für das in der gleichen Ausgabe (in einem Fall auf derselben
Seite) in Anzeigen mit zum Teil identischen Argumenten geworben wird.
Diese unzulässige Verquickung von Redaktion und Anzeigen stellt auch
einen Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz dar.
Von "Krone bunt"-Chefredakteur Dr. Christoph Dichand, der vom Rat
um Stellungnahme zur Beschwerde ersucht wurde, liegt bis dato keine
Antwort vor.
Weitere Informationen zu diesem Spruch unter
http://www.prethikrat.at/beschwerden/beschwerdefaelle.html
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