- 19.11.2013, 11:07:00
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Fekter und Berlakovich: Dürrehilfspaket vom Ministerrat beschlossen
Wien (OTS) - Nach Abschluss der Schadenserhebungen in den
Bundesländern wurde heute im Ministerrat die Dürrehilfe für
Bäuerinnen und Bauern beschlossen. Anfang Oktober wurde die Novelle
zum Katastrophenfondsgesetz von Finanzministerin Maria Fekter in
Begutachtung geschickt. Bis zu 50 Millionen Euro sollen aus dem
Katastrophenfonds (Bundesanteil) kommen und sind durch einen
mindestens gleich hohen Betrag der betroffenen Bundesländer zu
verdoppeln. "Die Bäuerinnen und Bauern leiden noch immer schwer an
den Dürreschäden. Es hat Notverkäufe von Tieren bis hin zu totalen
Ernteverlusten gegeben. Das heute beschlossene Hilfspaket soll
Erleichterung schaffen und die Bauern unterstützen. Wir müssen
Österreichs Ernährungssouveränität absichern", so
Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich.
"Die österreichischen Landwirte haben ein unglaublich schweres
Jahr hinter sich. Zuerst das Hochwasser, dann die Dürre", zeigt sich
auch Finanzministerin Maria Fekter betroffen. "Mit dem heutigen
Beschluss können die betroffenen Bäuerinnen und Bauern nach den
erfolgten Ersthilfen weiterhin umfassend und zielgerichtet
unterstützt werden", bekräftigt die Finanzministerin. Maria Fekter
weiter: "Jeder Euro, der hier über den Katastrophenfonds investiert
wird, landet im Endeffekt wieder bei den Konsumentinnen und
Konsumenten, denn wir alle profitieren von der österreichischen
Landwirtschaft."
Wie angekündigt wird es Unterstützung des Bundes aus dem
Katastrophenfonds geben für den Zukauf von Raufutter,
Raufutterersatzprodukten sowie allenfalls auch sonstigen pflanzlichen
Ersatzfuttermitteln und zur Abfederung von nicht versicherbaren
Schäden bei Ackerkulturen und Dauerkulturen.
Darüber hinaus werden Zinsenzuschüsse für Betriebsmittelkredite aus
dem laufenden Agrarbudget gedeckt.
Nach Änderung des Katastrophen-Fondsgesetzes sind die
Förderungsrichtlinien durch die Europäische Kommission zu
notifizieren. Eine Auszahlung der Fördermittel wird erst nach
Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgen.
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