- 09.10.2013, 12:31:48
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Kirchenspekulationen in Slowenien: auch der österreichische Steuerzahler wird zur Kassa gebeten
Wien (OTS) - Mittels einer Finanzhilfe in Millionenhöhe sowie über
nicht näher genannte "Beteiligungen" beabsichtigt die katholische
Kirche Österreichs, die insolvente katholische Kirche Sloweniens vor
dem finanziellen Untergang zu bewahren. Ferner soll die Veräußerung
von wertvollen Liegenschaften der katholischen Kirche Sloweniens im
Zuge eines gerichtlichen Ausgleichs verhindert werden. Dies wurde
angeblich notwendig, nachdem der Vatikan jegliche finanzielle
Unterstützung für die eigene Niederlassung in Slowenien kategorisch
ausgeschlossen hat. Die katholische Kirche Sloweniens ist infolge des
Zusammenbruchs des eigenen, überwiegend fremdfinanzierten und
spekulativ geführten, Finanzimperiums in akuter Finanznot geraten.
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Veruntreuung von
Steuergeldern der Republik in Slowenien richtet die "Initiative
Religion ist Privatsache" an die noch amtierende Regierung den
dringlichen Appell, das Ausmaß der geplanten Finanzhilfe zu ermitteln
und die öffentliche Finanzierung der katholischen Kirche Österreichs
mit sofortiger Wirkung entsprechend zu kürzen. Laut
Initiative-Sprecher Eytan Reif ist die katholische Kirche "als
staatlich finanzierte Körperschaft öffentlichen Rechts keineswegs
legitimiert, österreichische Steuergelder nach Slowenien zu
überweisen, um zwielichtige Geschäfte der dortigen Kirche zu
finanzieren". Laut Reif wäre es zudem "höchste Zeit, dass der
Österreichische Rechnungshof den gesetzlichen Auftrag erhält, auch
Kirchenfinanzen zu durchleuchten. Wer jährlich ohne jegliche
Gegenleistung Steuergelder in Millionenhöhe erhält, muss auch einer
staatlichen Kontrolle unterzogen werden".
Über EUR 200 Mio. zahlen Bund und Länder jährlich für den
katholischen Religionsunterricht. Weitere EUR 35 Mio. werden jährlich
aufgrund einer Konkordatsbestimmung vom Staat an die katholische
Kirche überwiesen, während der Bund Jahr für Jahr EUR 120 Mio.
zusätzlich als Steuerentgang verbuchen muss: dies ist der Preis der
steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages. Diese sowie
zahlreiche weitere öffentliche Kirchenfinanzierungsmaßnahmen haben
eines gemeinsam: ihnen steht, anders als bei der öffentlichen
Finanzierung von Ordensspitälern, Privatschulen sowie der Caritas,
keine Gegenleistung gegenüber.
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