• 08.10.2013, 13:00:45
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  • OTS0159 OTW0159

Mayer: EU-Vorschlag zu Prävention und Kontrolle der Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten begrüßenswert, aber überschießend

Begründete Stellungnahme eingebracht

Utl.: Begründete Stellungnahme eingebracht =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Der EU-Ausschuss des Bundesrates kann nach den
Regeln der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in einer sogenannten
Begründeten Stellungnahme darlegen, warum ein Entwurf eines
Legislativvorhabens der EU mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht
vereinbar ist. Diese Möglichkeit hat der EU-Ausschuss des Bundesrates
auch heute, Dienstag, wieder genützt und eine Begründete
Stellungnahme zu einem Vorschlag der Kommission für eine
EU-Verordnung über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung
und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten eingebracht. "Unserer
Meinung nach ist das gegenständliche Vorhaben mit dem
Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar", so der Vorsitzende des
Ausschusses, der Vorarlberger ÖVP-Bundesrat Edgar Mayer. "Invasive
Arten sind Pflanzen und Tiere, die in neue, ungewohnte Lebensräume
vordringen; sie können die Umwelt schädigen."

Invasive gebietsfremde Arten verursachen auch in Österreich
ökologische Schäden, zum Beispiel durch Lebensraumveränderungen,
Ernteeinbußen oder erhöhte Betriebsmitteleinsätze in der Land- und
Fortwirtschaft sowie Schäden für Gesundheit von Menschen und Tieren.
Als Beispiele führte Mayer unter anderem das Springkraut, die aus
Nordamerika eingeschleppte Pflanze Ragweed (Beifußblättriges
Traubenkraut), die allergische Reaktionen des menschlichen
Immunsystems verursachen kann, die Varroa-Milbe, die
Kastanienminiermotte oder den Kleinschmetterling Buchsbaumzünsler an.

Das Ziel der Verordnung - also die Prävention und die Kontrolle der
Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten nach
Europa - sei zwar prinzipiell begrüßenswert, aber vor allem
hinsichtlich des Artikels 10 bedenklich: Der darin enthaltene
Vorschlag, in dem eine Regelung für invasive gebietsfremde Arten, von
denen nicht die gesamte EU, sondern ausschließlich einzelne
Mitgliedsstaaten betroffen sind, getroffen werden soll, sei
überschießend, sagte Mayer. Dies werde auch in der Begründung der
Stellungnahme dargelegt, führte der Bundesrat aus und verwies in
diesem Zusammenhang darauf, dass die Kosten für die Umsetzung der
Verordnung auf etwa 1,4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt werden,
wobei unklar sei, wer diese Kosten zu tragen habe.

Derzeit existiert noch keine Regelung zur EU-weiten Behandlung dieser
invasiven Arten. "Vom Ansatz her ist eine solche durchaus zu
unterstützen, ähnliche Regelungen zur Tiergesundheit oder auch zur
Pflanzengesundheit gibt es bereits", erinnerte der Bundesrat an die
Begründete Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Juli 2013 zum
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über Maßnahmen zum Schutz von Pflanzenschädlingen.

"Wir erwarten gespannt die Stellungnahme der EU-Institutionen",
schloss Mayer.
(Schluss)

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