- 11.09.2013, 11:00:37
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Wiens Parlamentarismus lebt - seit 1848
Wien (OTS) - Rund 50 Schritte sind es durch die aktuelle Ausstellung
zur Geschichte des Wiener Gemeinderates und Landtages, die bis 24.
Jänner 2014 im Wiener Stadt- und Landesarchiv (Magistratsabteilung 8)
zu sehen ist. 50 Schritte, die BesucherInnen in die 165-jährige
Geschichte eintauchen lassen: vom Bürgerausschuss bis zum Gemeinderat
für die kommunale Selbstverwaltung 1848. Von der zusätzlichen
Funktion als Landtag ab 1922 bis zur Ausschaltung durch den
Austrofaschismus. Von der Wiedereinsetzung 1945 bis zu den
aktuellsten Sitzungen. wien.at sprach mit Ausstellungs-Kuratorin
Barbara Steininger über Unterscheidungsschwierigkeiten zwischen
Gemeinderat und Landtag, "Scheinparlamente", Wortduelle - und wann
Politik "Männersache" war.
wien.at: Wie kam es eigentlich dazu, dass Sie eine Ausstellung zum
Wiener Gemeinderat und Landtag machen wollten?
Steininger: Beides sind zentrale Gremien im politischen System
Wiens. Außerdem haben wir als Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8)
die einzigartige Möglichkeit, auf die Originalprotokolle aller
Sitzungen bis 1848 zurückgreifen zu können. Ab 1996 mittels unserer
Datenbank "Infodat Wien" sogar in digitaler Form. Ein Service, das
den WienerInnen auch über www.wien.at/infodat zur Verfügung steht und
neben Wortprotokollen genauso Anträge, Anfragen etc. beinhaltet.
Kombiniert man dieses interessante Thema mit unseren Quellen,
entsteht eine informative Zeitreise von 1848 bis 2013.
wien.at: Was sind aus Ihrer Sicht die Highlights der aktuellen
Ausstellung?
Steininger: Besonders interessant finde ich die Fotos, die das
eher unbekannte Scheinparlament der "Bürgerschaft" von 1934-38 sowie
der nationalsozialistischen Wiener Scheinvertretung der "Ratsherren"
von 1939-45 zeigen. Außerdem zeigen wir die ersten
Legitimationszeichen aus 1848, Siegelstempel des Gemeinderates, sowie
Filmausschnitte der Media Wien Filme. Ein besonderes Anliegen war es
mir, die Pionierinnen sichtbar zu machen: Die ersten Frauen in der
Wiener Stadtpolitik.
wien.at: Stichwort Personalunion. Die Wiener GemeinderätInnen sind
zugleich Landtagsabgeordnete. Vielen WienerInnen fällt es schwer
zwischen Gemeinderat und Landtag zu unterscheiden. Woran liegt das?
Steininger: Wien ist - wie Berlin, Hamburg oder Basel - ein
Stadtstaat. Das heißt, gleichzeitig Stadt und Bundesland.
Organisatorisch ist das schwieriger zu trennen. In Wien beschließt
der Gemeinderat das Budget. In den Bundesländern machen das die
Landtage. Während in den Bundesländern der Landeshauptmann/die
Landeshauptfrau vom Landtag gewählt wird, wählt in Wien der
Gemeinderat den Bürgermeister, der zugleich Landeshauptmann ist. Eine
Trennung ist in Wien nicht so klar ersichtlich, wie anderswo. Hinzu
kommt: Wien war zur Zeit der Monarchie auch Hauptstadt des Kronlandes
Niederösterreich. Damit war der Wiener Gemeinderat, der bereits 1848
entstanden ist, bei einer Reihe von Fragen von der Zustimmung des
Niederösterreichischen Landtages abhängig. Das änderte sich erst mit
der Bundesverfassung 1920.
wien.at: Kurz skizziert - was unterscheidet Gemeinderat und
Landtag?
Steininger: Es sind unterschiedliche Ebenen des politischen
Systems. Im Landtag erfolgt die Landesgesetzgebung, beispielsweise
wird hier die Bauordnung behandelt. Zudem werden im Landtag etliche
Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt. Der Gemeinderat
beschließt wiederum das Budget und wählt den Bürgermeister sowie die
Stadtregierung. Eine Kontrollfunktion wird vom Landtag und vom
Gemeinderat wahrgenommen.
wien.at: Hat sich die Wahrnehmung dieser Gremien über die Jahre
verändert?
Steininger: Die Wahrnehmung hat, vor allem durch die Präsenz im
Internet, zugenommen. Dazu wurden die Möglichkeiten für die
Landtagsabgeordneten und Gemeinderatsmitglieder ausgeweitet. Seit
1978 gibt es eine Fragestunde, in der Fragen an die zuständigen
Mitglieder der Stadt- und Landesregierung gerichtet werden können. Es
wurde die Möglichkeit für Untersuchungs-Ausschüsse und -Kommissionen
eingeführt und als Minderheitenrecht etabliert. Zudem gibt es ein
umfassendes Rederecht, das von BezirksvorsteherInnen, der
PatientInnenanwaltschaft und dem Rechnungshofpräsidenten genutzt
werden kann. Seit kurzer Zeit dürfen sich auch österreichische
EU-ParlamentarierInnen im Wiener Gemeinderat und Landtag zu Wort
melden, um die verschiedenen Ebenen des politischen Systems zu
verdeutlichen. Immerhin wirken EU-Richtlinien bis in die eigene
Wohnung: von der Glühbirnenauswahl bis zur Therme im Badezimmer.
wien.at: Apropos Rederecht: In politischen Gremien wird seit jeder
die rhetorische Klinge geschwungen. Die Kunst der Rede, um andere von
eigenen politischen Standpunkten zu überzeugen. Wie haben sich diese
politischen Diskussionen historisch gesehen entwickelt?
Steininger: Der Parlamentarismus lebt von öffentlich geführten
Debatten, aber auch von der öffentlichen Fassung von Beschlüssen, die
unser Leben regeln. Wortduelle sind das eine, sachlich fundierte
Beiträge, die beispielsweise eine Gesetzesnovelle erklären, das
andere. Die Wortduelle sind übrigens nicht überzubewerten. Etliche
Beschlüsse werden einstimmig gefasst. Das ist auch ein Wesen des
Parlamentarismus. Persönliche An- und Untergriffe gab es immer
wieder. Insbesondere gegen Ende der 1. Republik setzte eine
Radikalisierung ein. Diese gipfelte 1932 im Einzug der
Nationalsozialisten in den Wiener Gemeinderat. Da gab es tumultartige
Szenen und heftige, untergriffige Diskussionen. Die
Nationalsozialisten saßen nicht lange im Gemeinderat, denn 1933 wurde
die NS-Bewegung vom damaligen Bundeskanzler Dollfuß verboten.
wien.at: Engelbert Dollfuß, als Begründer des Austrofaschismus,
war aber auch nicht unbedingt ein Freund des Parlamentarismus?
Steininger: Ein Parlament wollten sich auch Diktaturen leisten.
Daher wurden Scheinvertretungen ins Leben gerufen. Unter Dollfuß
wurde der Gemeinderat 1934 aufgelöst und die "Wiener Bürgerschaft"
eingesetzt. Formal nahmen die eingesetzten Räte an der Gesetzwerdung
teil, in der Realität ging aber nichts ohne den von Dollfuß
eingesetzten Bürgermeister. Es gab keine Kontrollrechte mehr und auch
keine Immunität. Das führte zu einer massiven Abhängigkeit vom
Bürgermeister. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde
die "Wiener Bürgerschaft" aufgelöst und die "Ratsherren" eingesetzt.
45 Männer, die dem Reichsstatthalter beratend zur Seite stehen
sollten. Berufsvoraussetzung unter anderem eine "nationale Gesinnung"
und Staatsangehörigkeit "deutschen oder artverwandten Blutes". Welche
Wertigkeit das NS-Regime dem ehemaligen Gemeinderat zukommen ließ,
drückte sich auch in ihrer Wortwahl aus: Der Sitzungssaal wurde
abwertend als "Ratsstube" bezeichnet.
wien.at: In Ihrer Ausstellung gehen Sie auch auf die ersten Frauen
in der Wiener Stadtpolitik ein. Wie hat sich die
Geschlechterverteilung über die Jahre entwickelt?
Steininger: Frauen waren über 70 Jahre von der Politik
ausgeschlossen. Das war "Männersache". Erst 1919 durften auch die
Frauen den Wiener Gemeinderat wählen. Bei der Zusammensetzung des
Provisorischen Gemeinderates 1918 waren sieben Prozent Frauen. Mit
der Gemeinderatswahl 1919 stieg der Frauenanteil auf 13 Prozent. Von
1945 bis 2008 nahm die Anzahl stetig zu. 1987 waren ein Viertel aller
Mandate mit Frauen besetzt. 2008 wurde mit 42 Frauen von 100 Mandaten
ein Höchststand erreicht. Seit den letzten Gemeinderatswahlen 2010
liegt der Frauenanteil bei 34 Prozent. Österreichweit zählt Wien
übrigens traditionell zu den Landtagen mit dem höchsten Frauenanteil.
wien.at: Die Sitzungsprotokolle geben eine schöne Übersicht über
die Anzahl an Redebeiträgen, Anträgen, Resolutionen, et cetera. Lässt
sich die Arbeit von GemeinderätInnen allein daran festmachen?
Steininger: Ich denke nicht. Als PolitikerIn eines kleinen Klubs
kommt man automatisch auf eine höhere Anzahl an Redebeiträgen. Auch
das Verhältnis Regierung zu Opposition bleibt unberücksichtigt. Die
Klubs der Regierungsparteien setzen politische Ziele mit ihrer
Mandatsmehrheit um. Oppositionsparteien bleibt im Parlamentarismus
nur die Möglichkeit ihre Anliegen über Anträge einzubringen. Außerdem
sagt die Anzahl von Reden auch nichts über die Arbeit der
GemeinderätInnen in den Ausschüssen und in ihren Wahlkreisen aus.
wien.at: Verbunden mit der Arbeit von GemeinderätInnen wird
wiederkehrend über die Größe der beiden Gremien diskutiert. Wie hat
sich das in Wien entwickelt?
Steininger: Im ersten Gemeinderat 1848 wurden noch 150 Mandate
vergeben. Bis 1905 stieg die Anzahl auf 165. Grund war damals vor
allem die Eingemeindung von Floridsdorf und der damit verbundene
Bevölkerungszuwachs. 1923 wurde die Anzahl auf 120 reduziert. Seit
1932 gibt es 100 Gemeinderatsmandate.
Weitere Informationen zur Ausstellung auf www.wien.at
(Schluss)
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