• 11.09.2013, 10:29:54
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  • OTS0078 OTW0078

Haubner: ÖVP erreicht Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung

Appell von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Wirtschaftsbund trägt Früchte - Wichtiger Impuls für KMU, Wirtschaft und Wachstum

Utl.: Appell von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und
Wirtschaftsbund trägt Früchte - Wichtiger Impuls für KMU,
Wirtschaft und Wachstum =

Wien, 11. September 2013 (OTS) - Als "enorm wichtige Maßnahme"
bezeichnet der Generalsekretär des Österreichischen
Wirtschaftsbundes, Abg.z.NR Peter Haubner, dass die sogenannte
"Schwellenwerte-Verordnung" nun verlängert wurde. "Dabei handelt es
sich um einen essentiellen Impuls für die Länder, für die regionale
Wirtschaft und vor allem für die Klein- und Mittelbetriebe. In
konjunkturell sensiblen Zeiten ist jedes Instrument zu sichern, das
zu Beschäftigung und gesundem Wachstum führt. Die ÖVP,
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und der Wirtschaftsbund
haben sich daher vehement für die Verlängerung eingesetzt", so
Haubner. Durch die im Bundesgesetzblatt kundgemachte Verlängerung bis
zum 31. Dezember 2014 ist diese erfolgreiche Maßnahme nun wieder
gesichert. ****

Durch die Schwellenwerte-Verordnung können Bund, Länder und Gemeinden
Aufträge bis zu einem Wert von 100.000 Euro bei der "Direktvergabe"
bzw. von einer Million Euro für das so genannte "nicht-offene
Verfahren ohne Bekanntmachung" an geeignete Unternehmen vergeben.
"Die Schwellenwerteverordnung ist eine 'Win-Win-Situation' für alle
Beteiligten: Die öffentliche Hand erspart sich teure und langwierige
Vergabeverfahren, für Klein- und Mittelbetriebe reduziert sich der
große Verwaltungsaufwand und beschleunigt sich die Auftragsvergabe,
die Bevölkerung profitiert durch die Absicherung und Schaffung von
Arbeitsplätzen und Lehrstellen, und die regionale Wertschöpfung wird
gefördert. Es ist daher überaus erfreulich, dass der
Wirtschaftsbund-Appell, die Schwellenwerte-Verordnung zu verlängern,
Früchte getragen hat", so Haubner abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NWB

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