- 30.08.2013, 10:08:44
- /
- OTS0057 OTW0057
Pensionen aus der Betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) steigen jährlich
BKV-Pensionen sind seit deren Einführung im Jahr 2005 um durchschnittlich 13% gestiegen.
Utl.: BKV-Pensionen sind seit deren Einführung im Jahr 2005 um
durchschnittlich 13% gestiegen. =
Wien (OTS) - Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 sind die
Garantiepensionen der Betrieblichen Kollektivversicherung im
Durchschnitt um rund 13% gestiegen, das entspricht einer Steigerung
von annähernd 2% p.a.
Das Gute dabei für die Pensionsbezieher: Eine einmal erreichte
garantierte Pensionshöhe kann nicht mehr sinken. Die jährlich
zugeteilten Gewinnanteile erhöhen diese garantierte Pension noch
zusätzlich und sind darüber hinaus unverfallbar. Eine Garantiepension
in der BKV kann daher nur steigen, nicht fallen.
Ein wesentlicher Vorteil der Betrieblichen Kollektivversicherung -
das ist die betriebliche Garantiepension - wird jedoch viel zu selten
hervorgehoben: Das Risiko der steigenden Lebenserwartung trägt das
Versicherungsunternehmen!
Für die Berechnung der Pension werden nämlich die zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gültigen Rententafeln herangezogen und nicht
jene zum Pensionsantritt - ein angesichts der ständig steigenden
Lebenserwartung ein unschätzbarer Vorteil für alle Versicherten.
Die betriebliche Garantiepension ist übrigens im
Vergleichszeitraum in demselben Ausmaß gestiegen wie die staatlichen
Pensionsleistungen. In beiden Pensionssystemen gab es selbst in den
Krisenjahren auf den Kapitalmärkten ab 2008 jährliche Steigerungen.
Damit etabliert sich die betriebliche Garantiepension zu Recht als
sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pension. Diese Stabilität
verdankt sie der Tatsache, dass die Lebensversicherer seit etwa 200
Jahren mit Garantien und dem Langlebigkeitsrisiko umgehen können. Das
ist schließlich ihr Handwerk.
Wechsel in die betriebliche Kollektivversicherung zum
31.Oktober 2013
Mit der letzten Pensionskassengesetznovelle wurde ein Wahlrecht
zwischen der Pensionskasse und der betrieblichen Garantiepension
geschaffen.
Aktive Dienstnehmer ab 55 Lebensjahren können sich bis zum
31.Oktober dieses Jahres individuell und danach jährlich entscheiden,
ob sie von der Pensionskasse mit dem angesparten Kapital in die
betriebliche Garantiepension wechseln wollen.
Doch dafür müssen zuerst die Voraussetzungen auf Unternehmensebene in
Form einer Betriebsvereinbarung und eines Rahmenvertrages mit einem
Lebensversicherer geschaffen werden.
Anwartschaftsberechtigte einer Pensionskasse, die in eine
Betriebliche Kollektivversicherung wechseln wollen, müssen dies ihrem
Dienstgeber und der Pensionskasse bis spätestens zum 31.Oktober eines
Kalenderjahres schriftlich mitteilen, damit der Übertritt in die
Betriebliche Kollektivversicherung zum nachfolgenden Jahresbeginn
wirksam wird. Erstmals kann der Übertritt ab 1.Jänner 2014 erfolgen,
sofern er bis 31.Oktober 2013 angezeigt wurde.
Pensionskassen-Pensionisten können heuer einmalig in die
Betriebliche Kollektivversicherung wechseln, sofern der beabsichtigte
Wechsel zur betrieblichen Garantiepension bis zum 31.Oktober 2013
schriftlich der Pensionskasse angezeigt wurde.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VVO






