- 21.08.2013, 19:06:36
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Staatssekretär Ostermayer: "Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringt schnellere, einheitlichere Verfahren"
Dekrete an Richterinnen und Richter des neuen Verwaltungsgerichts überreicht
Utl.: Dekrete an Richterinnen und Richter des neuen
Verwaltungsgerichts überreicht =
Wien (OTS) - "Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist uns
ein großer Wurf gelungen und viele Stimmen sprechen vom einem
Jahrhundertprojekt, das nunmehr realisiert werden konnte", sagte
Staatssekretär Josef Ostermayer heute, Mittwochabend, anlässlich der
feierlichen Überreichung der Dekrete an die neuen Richterinnen und
Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Im Rahmen eines Festaktes im
Bundeskanzleramt nahmen die 80 Richterinnen und Richter, die im Juli
nach einem Auswahlverfahren durch den Bundespräsidenten bestätigt
wurden, ihre Ernennungsdekrete entgegen.
Der Staatssekretär erinnerte an den langen Prozess, der für diese
Reform notwendig war: "Als wir vor mehr als drei Jahren mit diesem
Großprojekt begonnen haben, gab es noch viele skeptische Stimmen.
Doch die gründlichen Vorarbeiten und zahlreichen Gespräche und
Verhandlungen waren letztlich erfolgreich. Mir war es dabei besonders
wichtig, einen breiten Konsens zu erzielen." Es sei gelungen, das
notwendige Verfassungsgesetz im Parlament einstimmig zu beschließen.
Auch die zahlreichen Materiengesetze seien mit breiter Zustimmung
verabschiedet worden. "Das anschließende Auswahlverfahren der neuen
Richterinnen und Richter ist sehr professionell und objektiv von
einer Begutachtungskommission durchgeführt worden", betonte
Ostermayer.
"Den Bürgerinnen und Bürgern bringt diese Neuordnung der
Verwaltungsgerichtsbarkeit einheitlichere und schnellere Verfahren,
mit einer hohen rechtsstaatlichen Qualität", so der Staatssekretär.
Gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, Harald
Perl, wünschte Ostermayer den neuen Richterinnen und Richtern viel
Erfolg für ihre Tätigkeit. "Sie haben eine große Verantwortung zu
tragen, denn durch Ihre Arbeit können Sie das Vertrauen in den
Rechtsstaat Österreich stärken. Ihr Engagement wird ausschlaggebend
dafür sein, dass die größte Rechtsstaatsreform der Zweiten Republik
die Anerkennung der Bevölkerung erhält", sagte der Staatssekretär
abschließend.
Mit der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen 120
weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden in
insgesamt elf Verwaltungsgerichten auf. Dazu zählen die neun
Verwaltungsgerichte der Länder, das Bundesverwaltungsgericht und das
Bundesfinanzgericht. Sowohl der Asylgerichtshof als auch der
Unabhängige Finanzsenat werden im Zuge dessen aufgelöst. Das
Bundesverwaltungsgericht wird die Aufgaben des Asylgerichtshofs
übernehmen. Sein Sitz wird in Wien sein, mit Außenstellen in Graz,
Innsbruck und Linz. Zusammen mit den Übernahmen aus dem
Asylgerichtshof werden nun 168 Richterinnen und Richter am neuen
Bundesverwaltungsgericht tätig sein, das seine Arbeit mit 1. Jänner
2014 aufnehmen wird.
Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des
Bundespressedienstes, http://fotoservice.bundeskanzleramt.at,
kostenfrei abrufbar.
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