- 19.08.2013, 09:00:42
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Tierschutzprozess: Finanzprokuratur bezahlt VGT-Obmann EUR 26.645 Entschädigung
Entschädigung nur für U-Haft, Anklage sei rechtmäßig gewesen. VGT-Obmann hatte EUR 1,2 Millionen gefordert, EUR 980.000 davon Verteidigungskosten; Klage angekündigt
Utl.: Entschädigung nur für U-Haft, Anklage sei rechtmäßig gewesen.
VGT-Obmann hatte EUR 1,2 Millionen gefordert, EUR 980.000
davon Verteidigungskosten; Klage angekündigt =
Wien (OTS) - Im Mai 2011 endete der Tierschutzprozess mit einem
Freispruch, der für 8 der ehemals 13 Angeklagten mittlerweile
rechtskräftig ist. Der Hauptangeklagte, VGT-Obmann Martin Balluch,
forderte von der Finanzprokuratur Euro 1,2 Millionen Schadensersatz,
davon Euro 980.000 Verteidigungskosten, siehe
http://www.martinballuch.com/?p=2560. Jetzt überwies die
Finanzprokuratur tatsächlich Euro 26.645.20, allerdings nur als
Entschädigung für die U-Haft, davon die Hälfte als Schmerzensgeld und
die andere als Kosten für die Rechtsanwälte. Die Anklage im
Tierschutzprozess sei trotz Freispruchs rechtmäßig erfolgt, weshalb
kein Schadensersatz zustehe, insbesondere nicht für die horrenden
Verteidigungskosten.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: "Ich habe jetzt bisher Euro 1.250
Verteidigungskosten, Euro 35.000 Schadensersatz vom linguistischen
Gutachter und nun auch Euro 26.600 Entschädigung für die U-Haft
bekommen. Diese Zahlungen stehen auch noch den anderen Angeklagten
zu. Die Republik kostet also dieser politisch instigierte Prozess
zusätzlich zu den Euro 10 Millionen Ermittlungskosten weitere
hunderttausende Euro Schadensersatz. Das kann aber nicht darüber
hinwegtäuschen, dass uns Millionen Euro an Anwaltskosten entstanden
sind. Der ganze Tierschutzprozess konnte nur stattfinden, weil die
Polizei widerrechtlich entlastende Beweise, wie die Spitzelberichte,
zurückgehalten hat. Deshalb wird die Republik für die
Verteidigungskosten aufkommen müssen. Leider sehe ich mich also
gezwungen, die Republik auf den ausstehenden Betrag zu klagen."
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