• 06.08.2013, 09:33:12
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AK: Was bringt die Zukunftsvorsorge neu den Konsumenten? 1

Wien (OTS) - Für die Zukunftsvorsorge gelten seit 1. August neue
gesetzliche Vorgaben. Die Neuregelung für Neuverträge, das ein
Zwei-Phasen-Modell vorsieht, geht aber nur teilweise in die richtige
Richtung, bewertet die AK. Für bestehende Verträge gibt es eine
Umstiegsmöglichkeit auf das neue Modell unter der Voraussetzung, dass
der Vertrag bereits zehn Jahre läuft. "Wer einen bestehenden Vertrag
hat, soll sich den Umstieg genauso gut überlegen wie ein
Neueinsteiger", rät die AK.

Es wird noch immer ein Mindestanteil an Aktien (unter 50-Jährige:
15 bis 60 Prozent, für über 50-Järhgie von fünf bis 50 Prozent)
vorgeschrieben, kritisiert die AK. Die neuen Infopflichten wie Angabe
der Kosten vor Vertragsabschluss, Veranlagungsstrategie und der
Hinweis auf die garantierte Rente sind zwar positiv, aber es gibt
keine Verpflichtung für Planberechnungen mit verschiedenen
Verzinsungsszenarien, die auch die Nullverzin-sung enthält. Dabei
sollte noch die Inflation berücksichtigt werden, damit
KonsumentIn-nen ein klares Bild vom realen Ertrag bekommen. Für
bestehende Verträge gibt es eine Umstiegsmöglichkeit auf das neue
Modell unter der Voraussetzung, dass der Vertrag bereits zehn Jahre
läuft. Achtung, die staatliche Prämie ist nicht gleichbedeutend mit
der Rendite. Wer 100 Euro pro Monat einzahlt, hat mit der
Kapitalgarantie und der jetzigen staatlichen Prämie nach zehn Jahren
gerade einmal eine Rendite von 0,8 Prozent.

Künftig müssen Versicherer den KonsumentInnen vor Abschluss
eines neuen Vertra-ges die Kosten schriftlich aufschlüsseln und über
den veranlagten Betrag, die Veranla-gungsstrategie und
Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Rente sowie darüber ob die
Rente garantiert ist oder nicht, informieren. Wie das in der Praxis
umgesetzt wird, wird die AK im Auge behalten. Überdies gibt es neue
Bandbreiten bei der Aktienquote für die investierten Prämien. Und:
Die gesetzlich festgelegte Kapitalgarantie bleibt erhalten, also die
Einzahlungen während der Laufzeit plus die kassierte staatliche
Prämie (2013: 4,25 Prozent). Wer die maximale staatliche Prämie von
103,94 Euro 2013 ausnutzen will, muss derzeit jährlich 2.445,55 Euro
ansparen.

Die AK fordert, dass den Verbrauchern rechtzeitig vor
Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt ausgehändigt wird, in
dem nicht nur die Punkte enthalten sind, die das Gesetz bereits jetzt
vorsieht, sondern auch der Produktnamen (samt eindeutiger
Produktbezeichnung), der Produktgeber (Anbieter), ein deutlicher
Hinweis auf die Bindung und die mangelnde Kündigungsmöglichkeit vor
Ablauf von 10 Jahren, die Folgen der Kündigung (Halbierung der
Prämie, Nachversteuerung von Erträgen), vertraglich vereinbarte
Laufzeit sowie eindeutige Informationen darüber, ob die
Kapitalgarantie auch in anderen Fällen als dem gesetzlich normierten
Sachverhalt - nämlich bei Rentenauszahlung - gilt.

(Forts.)

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