• 02.07.2013, 12:18:37
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Bundeskanzler Faymann: EU-Finanzrahmen schafft nötige Grundlage für Investitionen im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit

Zu Datenbeschaffungs-Vorwürfen gegen USA - Österreich will von US-Behörden Aufklärung

Utl.: Zu Datenbeschaffungs-Vorwürfen gegen USA - Österreich will von
US-Behörden Aufklärung =

Wien (OTS/SK) - Bundeskanzler Werner Faymann begrüßte im Pressefoyer
nach dem Ministerrat am Dienstag die Ergebnisse des Europäischen
Rates mit der politischen Grundsatzeinigung über den Finanzrahmen der
nächsten Jahre. Faymann sprach hier insbesondere die dringend
benötigten Investitionen für die europäische Arbeitsmarktsituation
an. "Ist doch die steigende Arbeitslosigkeit und insbesondere die
hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa ein weiterer Beweis dafür, dass
jetzt Investitionen angebracht sind." ****

Beschlossen wurde im Ministerrat weiters die Schwerarbeitsverordnung
für Bauarbeiter. Damit wird es jenen Bauarbeitern, die knapp vor
ihrer Pensionierung keine Arbeit mehr finden, aber mindestens 44
Beitragsjahre aufweisen, ermöglicht, in die Pension zu gleiten. Dies
sei "menschlich richtig und auch politisch angebracht", erklärte
Faymann. Realistischerweise wird diese Regelung ca. 800 Bauarbeitern,
die über 58 Jahre alt sind, den Übertritt in die Pension erleichtern.

Bezüglich der bekannt gewordenen Vorwürfe im Zusammenhang mit
Datenbeschaffung und Datenverwendung durch US-Behörden wurde ein
Fragenkatalog an die USA gesandt. "Wir haben die Vereinigten Staaten
um Aufklärung ersucht und erwarten uns natürlich, dass unsere Fragen
beantwortet werden. Denn es kann nicht einfach zur Tagesordnung
übergegangen werden, wenn derartige Vorwürfe im Raum stehen", betonte
der Kanzler.

Bundeskanzler Faymann sprach in diesem Zusammenhang auch die Frage
nach einem möglichen Asyl für den Aufdecker Edward Snowden an. Dieser
bemüht sich nach Angaben von Zeitungsmeldungen in mehreren Staaten,
darunter auch Österreich, um politisches Asyl. Faymann betonte, dass
es nach österreichischer Gesetzeslage notwendig ist, einen solchen
Antrag in Österreich zu stellen. Auch verwies er bei der Entscheidung
darüber, ob ein Asylantrag angenommen wird, auf Österreichs
Rechtsstaatlichkeit: "Darüber entscheiden Behörden aufgrund von
Gesetzen, die das österreichische Parlament beschlossen
hat."(Schluss) up/mb

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