- 30.06.2013, 10:01:32
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Zeit und Geld für die Weiterbildung von Arbeitnehmern: Stipendium für Fachkräfte und Bildungsteilzeit ab 1. Juli 2013
Linz (OTS) - Ab 1. Juli 2013 gibt es mit dem Fachkräftestipendium
eine neue Bildungsförderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
welche die AK viele Jahre lang gefordert hat. Damit werden
Ausbildungen gefördert, die unterhalb des Fachhochschulniveaus liegen
und am Arbeitsmarkt stark nachgefragt werden. Außerdem gibt es ab 1.
Juli mit der Bildungsteilzeit Geld vom AMS für Berufstätige, die ihre
Arbeitszeit für eine Weiterbildung reduzieren möchten.
Ein Stipendium bekamen bisher nur Studierende an Universitäten und
Fachhochschulen. Berufstätige, die sich an anderen
Bildungseinrichtungen beruflich fortbilden wollten, standen oft vor
finanziellen und zeitlichen Hürden. Mit dem Fachkräftestipendium
werden ab sofort Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell
unterstützt, die sich in Berufen ausbilden lassen, die gute
Perspektiven am Arbeitsmarkt bieten. Unterstützt werden Ausbildungen
in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Sozialberufe und
Kindergartenpädagogik, Metall, Bau/Holz, Elektrotechnik und
Informationstechnologie. "Davon profitieren letztlich auch die
Unternehmen, denn in diesen Berufen ist die Nachfrage nach
qualifiziertem Personal derzeit besonders hoch", sagt AK-Präsident
Dr. Johann Kalliauer.
Um ein Fachkräftestipendium können sowohl arbeitslose Personen als
auch Arbeitnehmer/-innen in Beschäftigung ansuchen, die für die Dauer
der Ausbildung karenziert werden. Das bisher höchste abgeschlossene
Bildungsniveau muss unter Fachhochschul-Niveau liegen, außerdem muss
die Antragstellerin/der Antragsteller innerhalb der letzten 15 Jahre
vier Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen
sein. Zusätzlich müssen die Aufnahmevoraussetzungen der jeweiligen
Bildungseinrichtung (zum Beispiel Lehrabschluss für
Werkmeisterschulen) erfüllt sein. Wenn es keine
Aufnahmevoraussetzungen gibt, muss eine vorangegangene
Bildungsberatung, wie sie die Arbeiterkammer anbietet, in Anspruch
genommen werden. Die Ausbildung muss mindestens drei Monate dauern
und einen wöchentlichen Zeitaufwand von zumindest 20 Stunden haben.
Anträge auf Fachkräftestipendien kann man beim AMS stellen.
Gewährt das Arbeitsmarktservice ein Fachkräftestipendium, dann hat
man Anspruch auf ein monatliches Stipendium in Höhe des
Ausgleichszulagenrichtsatzes (derzeit 795 Euro). Das Stipendium gibt
es für die Dauer der Ausbildung, maximal aber 3 Jahre.
Bezieher/-innen eines Fachkräftestipendiums sind kranken-, unfall-
und pensionsversichert. Parallel zum Bezug des Fachkräftestipendiums
ist ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 386,80
Euro möglich.
Mit 1. Juli 2013 tritt noch eine weitere neue Fördermöglichkeit
für bildungshungrige Berufstätige in Kraft: die Bildungsteilzeit. Ein
durchgehend sechs Monate andauerndes Arbeitsverhältnis beim gleichen
Arbeitgeber reicht dabei schon für eine Antragstellung aus.
Arbeitnehmer/-innen, die die Teilnahme an einer Ausbildung
nachweisen, die zumindest zehn Stunden pro Woche in Anspruch nimmt,
können ihre wöchentliche Nomalarbeitszeit zwischen einem Viertel und
der Hälfte herabsetzen. Jedenfalls müssen aber zehn Stunden pro Woche
gearbeitet werden.
Über die Reduzierung der Arbeitszeit muss die Arbeitnehmerin/der
Arbeitnehmer mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber einigen. Ein
Rechtsanspruch besteht nicht. Gibt es eine Einigung, dann wird die
Arbeitszeit normal weiterbezahlt, für die reduzierte Zeit gibt es
Geld vom AMS. Wer zum Beispiel seine Arbeitszeit um 20 Stunden pro
Woche reduziert, bekommt dafür monatlich 456 Euro
Bildungsteilzeitgeld. Die Bildungsteilzeit muss mindestens vier
Monate betragen und wird maximal für zwei Jahre innerhalb eines
Zeitfensters von vier Jahren gewährt.
Sowohl das Fachkräftestipendium als auch die Möglichkeit,
Bildungsteilzeit in Anspruch zu nehmen, stellen wesentliche
Verbesserungen für Berufstätige und Arbeitslose dar, die sich
weiterbilden und für den Arbeitsmarkt qualifizieren möchten.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer möchte aber auch die Unternehmer in
die Pflicht nehmen: "Da kein Rechtsanspruch auf ein
Fachkräftestipendium und auf Bildungsteilzeit besteht, liegt es nun
an den Arbeitgebern, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jene
Weiterbildung und Qualifizierung zu ermöglichen, die sie selbst so
oft fordern
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