• 28.06.2013, 14:20:23
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Nebentätigkeiten von Abgeordneten: Transparenzgesetz wird repariert

Anpassungen im Beamtendienstrecht an neues Adoptionsrecht

Utl.: Anpassungen im Beamtendienstrecht an neues Adoptionsrecht =

Wien (PK) - Im vergangenen Jahr wurde in der Öffentlichkeit nach
Aufdecken mehrerer Skandale eine heftige Diskussion über die
Einflussnahme von Lobbyisten auf politische Entscheidungen geführt.
Als Reaktion darauf hat das Parlament ein Transparenzpaket geschnürt,
das neben der Einrichtung eines Lobbyistenregisters und der
Offenlegung größerer Parteispenden unter anderem auch eine Ausweitung
der Meldepflichten von Abgeordneten zum Inhalt hatte. MandatarInnen
sind nunmehr verpflichtet, sämtliche Nebentätigkeiten und leitenden
ehrenamtlichen Tätigkeiten bekanntzugeben, zudem wird die Bandbreite
ihre Nebeneinkünfte veröffentlicht.

Beim Gesetzesbeschluss ist allerdings ein Lapsus passiert: Gerade
führende Positionen in Unternehmen, etwa im Vorstand oder im
Aufsichtsrat, für die strengere Unvereinbarkeitsregeln als für
sonstige Nebentätigkeiten gelten, müssen von den Abgeordneten zwar
gemeldet, aber nicht veröffentlicht werden. Dieses Redaktionsversehen
im Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz wird nun durch einen auf
einem Koalitionsvorschlag (2241/A) basierenden Antrag repariert, der
von Abgeordneter Sonja Steßl-Mühlbacher (S) im Namen der beiden
Koalitionsparteien eingebracht wurde.

Gleichzeitig wird die Gelegenheit genutzt, um weitere Unklarheiten im
Gesetz zu beseitigen und die gesetzlichen Bestimmungen zu schärfen.
So wird etwa ausdrücklich normiert, dass alle Tätigkeiten zu melden
sind, aus denen Vermögensvorteile erzielt werden, also etwa auch
Aufwandsentschädigungen, die über die Abdeckung des konkreten
Aufwands hinausgehen. Außerdem stellt der Antrag sicher, dass von der
Meldepflicht auch leitende Kammer- und Gewerkschaftsfunktionen sowie
weitere politische Funktionen, etwa wenn ein Mandatar als
Bürgermeister oder als Gemeinderat tätig ist, umfasst sind. Der
heutige Beschluss im Verfassungsausschuss fiel mehrheitlich mit den
Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ, wobei seitens der Grünen eine
mögliche Zustimmung im Plenum noch in Erwägung gezogen wird.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) zeigte sich zwar zufrieden, dass
man nun die "veritable Blamage" korrigiere, wobei er gleichzeitig
darauf hinwies, dass gerade die nun zu reparierenden Teile des
Gesetzes schon bei der Beschlussfassung Hauptkritikpunkte
darstellten. Die Änderungen gehen den Grünen aber nicht weit genug,
zumal Verletzungen der Meldepflicht nicht sanktioniert werden und
nicht ersichtlich ist, woher die Einkommensteile stammen, da nur ein
Gesamtbetrag veröffentlicht wird. Das sei intransparent, sagte er, im
Gegensatz dazu sei etwa der Deutsche Bundestag beispielhaft.

Dass das Transparenzgesetz weiterentwickelt werden müsse, davon
gingen auch die Abgeordneten Harald Stefan (F) und Herbert Scheibner
(B) aus. Die heutige Reparatur habe deutlich gemacht, dass es falsch
sei, reflexartig und mit mangelnder Sorgfalt auf öffentlichen Druck
zu reagieren, merkte Scheibner an. Das BZÖ sei daher damals auch
dagegen gewesen. Die heutige Zustimmung ändere nichts an der
grundsätzlichen Skepsis seiner Fraktion.

Anpassungen im Dienst- und Besoldungsrecht an Stiefkindadoption

Weiters vom Verfassungsausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und
Grünen beschlossen wurde ein von den Koalitionsparteien eingebrachter
Gesetzesantrag (2340/A), der darauf abzielt, das Dienst- und
Besoldungsrecht für öffentlich Bedienstete an die geplante Öffnung
der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare anzupassen. Im
Konkreten geht es etwa um Anspruch auf Karenzurlaub, die Herabsetzung
der Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes und um
Familienhospizfreistellung.

VfGH: Grüne für Offenlegung von Nebenbeschäftigungen

Mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurde ein
Entschließungsantrag der Grünen (2193/A[E]), in dem sich Abgeordnete
Daniela Musiol und ihre FraktionskollegInnen dafür aussprechen, die
Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs zur
Offenlegung von Nebenbeschäftigungen zu verpflichten, um jeden
Zweifel an der Unbefangenheit der RichterInnen auszuschließen.
Veröffentlicht werden sollen nicht nur sonstige berufliche
Tätigkeiten, sondern etwa auch Beteiligungen an
Rechtsanwaltskanzleien, Aufsichtsratsmandate, Gutachtertätigkeiten
und Publikationen.

Musiol erläuterte ihre Initiative nochmals eingehend und hielt fest,
der Antrag ziele deshalb nur auf den Verfassungsgerichtshof ab, weil
dieser eine spezifische Position innehabe und daher auch nicht mit
dem Verwaltungsgerichtshof oder dem Obersten Gerichtshof vergleichbar
sei.

Seitens der FPÖ verabschiedete sich Abgeordneter Peter Fichtenbauer,
der ab 1. Juli das Amt eines Volksanwalts übernehmen wird, mit einem,
wie er sagte, "gedanklichen Abschiedsgeschenk". Er plädierte im
Interesse eines "objektiven Bildes von Beeinflussungsstrukturen"
dafür, die Transparenzregeln der ParlamentarierInnen auch auf alle
RichterInnen sowie auf alle Bundes- und LandesbeamtInnen höherer
Dienstklassen auszudehnen. In diesem Sinne kündigte er einen Antrag
seiner Fraktion in der neuen Gesetzgebungsperiode an.

Daran knüpfte Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher (S) an und
begründete ihren Vertagungsantrag mit dem Hinweis, dass man auch
ihrer Ansicht nach den Verfassungsgerichtshof hinsichtlich der
Transparenzregeln nicht isoliert sehen dürfe und man auch über die
Vorschläge Fichtenbauers nachdenken sollte.

Abschaffung des Amtsgeheimnisses: Entwurf für nächste GP angekündigt

Ebenfalls vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen
(2221/A[E]), der auf die Erarbeitung eines österreichischen
Informationsfreiheitsgesetzes abzielt, um mehr Transparenz in die
öffentliche Verwaltung zu bringen. SPÖ und ÖVP sprachen sich zwar
ebenfalls dafür aus, das Amtsgeheimnis lockern zu wollen, eine
Regelung bedürfe aber noch einer umfassenden Vorbereitungsarbeit,
argumentierte Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) seinen
Vertagungsantrag. Er halte es daher für klug, eine Regierungsvorlage
abzuwarten und diese dann in Begutachtung zu schicken.

Kein Verständnis für die Vertagung brachten die Abgeordneten Herbert
Scheibner (B) und Albert Steinhauser (G) auf, zumal es sich ja im
gegenständlichen Fall um einen Entschließungsantrag handle, der einen
Arbeitsauftrag für die Regierung zum Inhalt habe und man dort ohnehin
schon an einer Regelung feile. Das Parlament sollte ein Zeichen
setzen, dass es seine Anliegen ernst nimmt, und gleichzeitig dem
neuen Nationalrat ein Signal geben, ergänzte Abgeordneter
Steinhauser.

Staatssekretär Josef Ostermayer bestätigte, dass man in der
Bundesregierung bemüht gewesen sei, rechtzeitig einen Entwurf
vorzulegen, der einen Paradigmenwechsel in der Bundesverfassung vom
Amtsgeheimnis weg hin zu Informationsfreiheit herbeiführt. Leider sei
sich dies aber nicht ausgegangen. Man werde in der neuen
Gesetzgebungsperiode aber einen Entwurf in eine ausführliche
Begutachtung schicken, sicherte Ostermayer zu.

Von den Grünen vorgeschlagen werden unter anderem die Einrichtung
eines umfassenden Informationsregisters und die Verhängung von
Verwaltungsstrafen bei wiederholten Auskunftsverweigerungen durch
öffentliche Stellen, staatseigene Betriebe und überwiegend staatlich
finanzierte Organisationen. Nach Meinung von Abgeordnetem Albert
Steinhauser wäre die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit auch ein
wesentlicher Beitrag zur Korruptionsbekämpfung.

Schließlich vertagte der Verfassungsausschuss einen Antrag der FPÖ
auf Änderung des Gehaltsgesetzes (838/A). Abgeordneter Werner Herbert
setzt sich dafür ein, ExekutivbeamtInnen auch dann eine einmalige
Geldaushilfe als Schmerzensgeldersatz zu gewähren, wenn sie sich
nicht im Einsatz, sondern im Rahmen der dienstlich angeordneten Aus-,
Fort- und Weiterbildung schwer verletzen. Die Vertagung durch die
Koalition begründete Abgeordneter Otto Pendl (S) mit dem Hinweis, man
könne nicht immer nur eine bestimmte Gruppe herauspicken, sondern
müsse auf sozialpartnerschaftlicher Ebene prüfen, inwieweit auch
verwandte Tätigkeiten betroffen wären. (Schluss Verfassungsausschuss)
gs/jan

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