- 28.06.2013, 13:47:30
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Demokratiepaket: Neuer Gesetzesvorschlag wird Begutachtung unterzogen
SPÖ, ÖVP und Grüne für verpflichtende Volksbefragung über qualifiziert unterstützte Volksbegehren
Utl.: SPÖ, ÖVP und Grüne für verpflichtende Volksbefragung über
qualifiziert unterstützte Volksbegehren =
Wien (PK) - Erfolgreiche Volksbegehren sollen künftig einer
Volksbefragung unterzogen werden, wenn das Parlament den Forderungen
nicht von sich aus Rechnung trägt. Darauf haben sich die
Koalitionsparteien und die Grünen verständigt. Voraussetzung dafür
ist, dass die Initiative von mehr als 10 % der Wahlberechtigten -
bzw. 15 % im Falle von Verfassungsgesetzen - unterstützt wurde und
ein konkretes Gesetzesanliegen zum Inhalt hat. Unzulässig ist eine
Befragung über Forderungen, die gegen geltendes EU-Recht, Völkerrecht
oder gegen Grund- und Freiheitsrechte verstoßen, außerdem müssen die
InitiatorInnen bei einer drohenden erheblichen finanziellen Belastung
des Bundes einen finanziellen Bedeckungsvorschlag unterbreiten.
Ob der heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats formell
eingebrachte Antrag noch vor den Wahlen beschlossen wird, ist offen.
Wie SPÖ-Klubobmann Josef Cap und ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang
Gerstl im Ausschuss festhielten, soll zunächst das heute einstimmig
beschlossene Begutachtungsverfahren abgewartet und die Beratung nach
Tagungsbeginn am 9. September fortgesetzt werden. Nach Ansicht von
Abgeordneter Daniela Musiol würde sich ein Beschluss im September,
für den neben einer Sitzung des Verfassungsausschusses auch noch zwei
Sondersitzungen des Nationalrats erforderlich wären, ausgehen.
Den Verdacht von Grün-Abgeordnetem Albert Steinhauser, die SPÖ könnte
das Begutachtungsverfahren als "Exitstrategie" nutzen, wies Cap
strikt zurück und bekräftigte, er stehe klar hinter dem Vorhaben. FPÖ
und BZÖ blieben bei ihrer Forderung, die Hürde für eine
verpflichtende Volksbefragung nach einem erfolgreichen Volksbegehren
mit 4 % der Stimmberechtigten festzulegen und kritisierten, dass ihr
Alternativvorschlag nicht ebenfalls einer Begutachtung unterzogen
wird.
Zur Abgabe von Stellungnahmen zum Vorschlag der Koalition und der
Grünen sind unter anderem die rechtswissenschaftlichen Fakultäten,
die Höchstgerichte, private Demokratieinitiativen, die
Interessenvertretungen, die Bundesministerien, die Länder, Städte-
und Gemeindebund und der Datenschutzrat eingeladen. Als Frist für die
Stellungnahmen haben die Abgeordneten den 15. August festgelegt.
Bundeswahlbehörde soll Entscheidung über Durchführung einer
Volksbefragung treffen
Die Entscheidung, ob eine Volksbefragung über ein qualifiziert
unterstütztes Volksbegehren durchzuführen ist, soll laut dem
vorgelegten Entwurf die Bundeswahlbehörde treffen, wobei die
InitiatorInnen des Volksbegehrens Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof einlegen können. Auch die Feststellung des
Nationalrats, dass mit einem erfolgten Gesetzesbeschluss das Anliegen
des Volksbegehrens umgesetzt ist, kann beim VfGH angefochten werden.
Für den Fall, dass eine Volksbefragung stattfindet, kann der
Nationalrat einen alternativen Gesetzesvorschlag unterbreiten, wobei
der Bevölkerung auch die Möglichkeit geboten werden soll, sowohl den
auf dem Volksbegehren beruhenden Vorschlag als auch den
Gegenvorschlag des Nationalrats abzulehnen.
Behandlung von Volksbegehren im Nationalrat soll generell aufgewertet
werden
Vorgesehen ist darüber hinaus, die parlamentarische Behandlung von
Volksbegehren generell aufzuwerten. So soll etwa für jedes
Volksbegehren, das mehr als 100.000 Unterschriften erhält, künftig
eine eigene Nationalratssitzung einberufen werden. Bei dieser Sitzung
darf auch der Bevollmächtigte des Volksbegehrens das Wort ergreifen
und die zentralen Forderungen der Initiative erläutern. Eine
Stellungnahme des zuständigen Regierungsmitglieds ist zwingend, für
die Fraktionen gelten kurze Blockredezeiten. Anschließend soll das
Volksbegehren einem Spezialausschuss zugewiesen werden, danach ist
für die abschließenden Beratungen eine zweite Nationalratssitzung in
Aussicht genommen.
Um eine breite Diskussion über qualifiziert unterstützte
Volksbegehren anzuregen, ist geplant, alle Volksbegehren, die von
mehr als 10 % bzw. 15 % der Stimmberechtigten unterstützt wurden,
automatisch einem Begutachtungsverfahren zu unterziehen. Dabei sollen
auch die wesentlichen finanziellen Auswirkungen sowie etwaige
Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt, den Konsumentenschutz,
die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Erhöhung von
Verwaltungskosten geprüft werden.
Zur umfassenden Information der Bevölkerung über Volksbegehren ist
die Einrichtung einer eigenen Internet-Plattform des Parlaments
vorgesehen. Wird über ein qualifiziert unterstütztes Volksbegehren
eine Volksbefragung durchgeführt, ist die Nationalratspräsidentin
verpflichtet, eine Broschüre mit allen wesentlichen Sachargumenten
bereitzustellen.
Elektronische Unterstützung von Volksbegehren und Bürgerinitiativen
wird möglich
Sowohl Volksbegehren als auch Bürgerinitiativen sollen künftig
elektronisch unterstützt werden können. Voraussetzung dafür ist eine
eindeutige Identifikation durch die Verwendung der Bürgerkarte,
entweder in der klassischen Form oder in Form der Handy-Signatur.
Damit sollen doppelte Unterstützungserklärungen durch Wahlberechtigte
ausgeschlossen und die Authentizität der Stimmabgabe bestätigt
werden.
Um die Abgabe elektronischer Unterstützungserklärungen überhaupt erst
zu ermöglichen, ist die Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters
(ZeWaeR) beim Innenministerium erforderlich, wobei die ursprünglichen
Bestimmungen gründlich überarbeitet wurden, um datenschutzrechtlichen
Bedenken Rechnung zu tragen. Das Register soll auch administrative
Erleichterungen für die Gemeinden bei der Abwicklung von Wahlen und
Volksabstimmungen bringen und für eine verbesserte Datenqualität
sorgen. Zudem wird dadurch die Voraussetzung dafür geschaffen,
Volksbegehren in jeder Gemeinde - und nicht nur in der Heimatgemeinde
- unterschreiben zu können. Auch AuslandsösterreicherInnen können
damit künftig, anders als bisher, Volksbegehren unterschreiben.
Inkrafttreten soll das Gesetzespaket grundsätzlich mit 1. Jänner
2015. Die neuen allgemeinen Bestimmungen über die Beratung von
Volksbegehren im Nationalrat könnten allerdings schon im nächsten
Jahr gelten. Nicht mehr im Gesetzespaket enthalten ist die
ursprünglich geplante Bürger-Fragestunde.
Formell wurde der zwischen den Koalitionsparteien und den Grünen
erzielte Kompromiss als gesamtändernder Abänderungsantrag zum
ursprünglichen Antrag der Koalitionsparteien (2177/A) eingebracht.
Dazu kommt ein weiterer Gesetzentwurf, der die Rolle des
Verfassungsgerichtshofs im Volksbegehrensverfahren betrifft.
Auch FPÖ und BZÖ haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag zum Antrag
2177/A vorgelegt: er orientiert sich am Gesetzentwurf, den die
Parlamentsdirektion auf Ersuchen der Opposition ausgearbeitet hat und
setzt die Hürde für die Durchführung einer Volksbefragung nach einem
erfolgreichen Volksbegehren mit 4 % der Stimmberechtigten an.
FPÖ und BZÖ halten 10%-Hürde für zu hoch
Im Rahmen der Debatte kritisierten sowohl Abgeordneter Harald Stefan
(F) als auch Abgeordneter Herbert Scheibner (B), dass die Hürde zur
Einleitung einer Volksbefragung mit 10% bzw. 15% der
Stimmberechtigten viel zu hoch angesetzt sei. Scheibner erinnerte
daran, dass in den letzten zehn Jahren ein einziges Volksbegehren
diese Hürde überschritten hat. Für ihn ist es außerdem
unverständlich, dass der Nationalrat entscheidet, ob ein von ihm
gefasster Gesetzesbeschluss dem Anliegen des Volksbegehrens Rechnung
trägt, und nicht die ProponentInnen des Volksbegehrens selbst.
Abgeordneter Stefan verwies darüber hinaus auf zahlreiche legistische
Unklarheiten und widersprüchliche Bestimmungen im
Begutachtungsentwurf. Es dränge sich das Gefühl auf, dass man, "aus
Angst übrig zu bleiben", noch schnell etwas hinausgeschossen habe,
das nicht wirklich durchdacht sei, meinte er. Zur öffentlichen
Äußerung von Bundespräsident Heinz Fischer merkte Stefan an, er
verstehe nicht, warum der Bundespräsident Angst davor habe, dass das
Volk Gesetze formuliere, schließlich würden bereits jetzt die meisten
Gesetze nicht im Parlament geschrieben, sondern von der Regierung und
von Interessenvertretungen.
Kritik äußerten Scheibner und Stefan weiters daran, dass der von FPÖ
und BZÖ gemeinsam vorgelegte alternative Gesetzesvorschlag mit der
4%-Hürde nicht in Begutachtung gezogen wird. Ein entsprechender
Antrag wurde zwar auch von den Grünen unterstützt, fand aber dennoch
keine Mehrheit. Um die Beratungen zu beschleunigen, kündigte
Scheibner an, einen Antrag auf Permanenterklärung des
Verfassungsausschusses im Sommer zu stellen.
Seitens der SPÖ machte Klubobmann Josef Cap geltend, seine Fraktion
habe es sich nicht leicht gemacht und sich wirklich bemüht, gemeinsam
mit der ÖVP und den Grünen einen praktikablen Gesetzestext zustande
zu bringen. Er bedauerte, dass sich FPÖ und BZÖ dem Entwurf nicht
angeschlossen haben. Man betrete in vielen Punkten Neuland, betone er
und wertete es insgesamt als positiv, dass das Parlament in den
Entscheidungsprozess eingebunden bleibt.
Die vorgesehene 10%- bzw. 15%-Hürde sieht Cap als nicht zu hoch
angesetzt. Man könne das nicht mit früheren Unterstützungszahlen
vergleichen, da künftig auch eine elektronische Unterstützung von
Volksbegehren möglich sein werde, argumentierte er. Zudem glaubt Cap,
dass die Motivation, ein Volksbegehren zu unterschreiben, steigt,
wenn die Aussicht auf eine Volksbefragung besteht.
Verteidigt wurde von Cap auch die Durchführung eines
Begutachtungsverfahrens. Er erinnerte daran, dass maßgebliche
Verfassungsexperten auf eine Begutachtung gedrängt hätten, zudem sei
ein solches im Sinne von Transparenz und Demokratie wichtig. Er sei
schon gespannt auf das Ergebnis, erklärte Cap und zeigte sich offen
für legistische Verbesserungen.
Abgeordnete Daniela Musiol (G) wies Kritik von Abgeordnetem Scheibner
zurück, die Grünen hätten den Konsens der Opposition verlassen. Für
die Grünen sei der gemeinsame Antrag mit den Koalitionsparteien nicht
die Idealvariante, räumte sie ein, der erzielte Kompromiss sei aber
besser als keine Lösung. Schließlich verfüge die Opposition nicht
über die notwendige Zweidrittelmehrheit, um ihren Antrag zu
beschließen. Musiol hob überdies hervor, dass sich die SPÖ insgesamt
sehr stark bewegt habe und zudem der Katalog von Ausnahmen eng
gehalten werden konnte.
Was die 10%-Hürde betrifft, sprach sich Musiol dafür aus, genau zu
beobachten, ob die elektronische Unterstützung von Volksbegehren
durch die Bürgerkarte in der Praxis genutzt wird. Ihr
Fraktionskollege Wolfgang Zinggl wertete die Hürde jedenfalls als zu
hoch und äußerte in diesem Zusammenhang auch die Befürchtung, dass
Volksbegehren mit weniger als 650.000 Unterschriften künftig noch
weiter als bisher unter die Wahrnehmungsgrenze rutschen könnten.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) meinte, er hoffe nicht, dass das
Begutachtungsverfahren von der SPÖ als Exitstrategie genutzt werde.
Dies wäre ein Zeichen schlechter Handschlagqualität, warnte er in
Richtung SPÖ-Klubobmann Cap. Es spreche nichts dagegen, einzelne
Punkte noch zu korrigieren, es gehe aber nicht an, den gesamten
Vorschlag zu kippen. In Richtung FPÖ und BZÖ hielt Steinhauser fest,
das Perfekte sei der Feind des Guten.
Abgeordneter Wolfgang Gerstl zeigte sich namens der ÖVP erfreut
darüber erfreut, dass nun alle Parlamentsfraktionen hinter dem
Vorhaben stehen, die direkte Demokratie zu stärken, auch wenn es
unterschiedliche Zugänge gebe. Für ihn wird mit dem vorgelegten
Antrag ein Schritt in eine neue Ära der direkten Demokratie getan.
Der Weg der repräsentativen Demokratie werde nicht verlassen,
unterstrich Gerstl, da die Letztentscheidung beim Parlament bleibe,
es kämen ergänzend aber wesentliche direktdemokratische Elemente
hinzu. Die ÖVP kann sich ihm zufolge auch noch weitergehende Schritte
vorstellen.
Wichtig ist für Gerstl, dass mit den neuen Instrumenten die
politischen Mitsprachemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern
ausgeweitet werden und nicht "bestimmte Pressure-Groups" in den
Vordergrund drängen.
Mit zur Diskussion standen heute auch Vorschläge des BZÖ (1688/A[E]),
der Grünen (1689/A[E]) und der FPÖ (1856/A[E]) zum Ausbau der
direkten Demokratie in Österreich. Sie wurden wie der Antrag 2177/A
vertagt. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs
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