- 20.06.2013, 17:29:55
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Nationalrat: Klubgründung künftig nur noch am Beginn einer GP möglich
Regierung kann auch in tagungsfreier Zeit befragt werden
Utl.: Regierung kann auch in tagungsfreier Zeit befragt werden =
Wien (PK) - Die Möglichkeit von Abgeordneten, sich im Nationalrat zu
einem Klub zusammenzuschließen, wird erheblich eingeschränkt. Der
Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats stimmte heute mit breiter
Mehrheit einem gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ zu. Die
vier Parteien begründen ihre Initiative mit der stärkeren
Berücksichtigung des Wählerwillens: einem Klub, der sich aus
abtrünnigen Abgeordneten anderer Parteien zusammensetzt, fehlt ihrer
Meinung nach die demokratische Legitimation. Kritik an den neuen
Bestimmungen kommt allerdings von den Grünen, sie sehen das freie
Mandat in Gefahr.
Allgemeiner Konsens besteht in Bezug auf das Vorhaben, schriftliche
Anfragen von Abgeordneten an die Regierung auch in der tagungsfreien
Zeit zuzulassen. Premiere soll bereits in diesem Sommer sein.
Außerdem einigten sich die Fraktionen im Geschäftsordnungsausschuss
darauf, in jenen Unterausschüssen des Budgetausschusses, die sich mit
ESM-Angelegenheiten beschäftigen, Aktuelle Aussprachen zu
ermöglichen.
Klubs müssen einen Monat nach konstituierender NR-Sitzung stehen
Gemäß dem von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ gemeinsam eingebrachten Antrag
(2304/A) ist die Bildung eines Klubs im Nationalrat künftig nur noch
am Beginn einer Gesetzgebungsperiode zulässig: spätestens einen Monat
nach dem ersten Zusammentreten des neu gewählten Nationalrats hat der
Klub zu stehen. Pro wahlwerbender Partei ist ausdrücklich nur ein
einziger Klub vorgesehen, wie bisher müssen mindestens fünf
Abgeordnete mit an Bord sein. Diese Mindestzahl gilt auch für den
Bestand eines Klubs. Wollen sich Abgeordnete verschiedener
wahlwerbenden Parteien zu einem Klub zusammenschließen, ist laut
Gesetzentwurf eine Zustimmung des Nationalrats erforderlich.
Der Antrag enthält auch Vorkehrungen für den Fall, dass sich eine
wahlwerbende Partei kurz vor oder kurz nach den Wahlen zerstreitet:
Werden von einer Partei mehrere Klubgründungen bekannt gegeben, hat
die zahlenmäßig größere Gruppe von Abgeordneten Vorrang. Bei
Mitgliedergleichstand soll die Zugehörigkeit des/der Listenersten der
Partei ausschlaggebend sein.
Begründet wird die Initiative von den Abgeordneten Josef Cap (S),
Karlheinz Kopf (V), Peter Fichtenbauer (F) und Herbert Scheibner (B)
damit, dass die neue Regelung eine demokratische Legitimation der
Parlamentsfraktionen gewährleistet. Zudem würde man damit die
Gründung von Scheinklubs verhindern, argumentieren sie. Den Grundsatz
des freien Mandats sehen die Antragsteller nicht in Gefahr, es stehe
jedem Abgeordneten bzw. jeder Abgeordneten frei, in einen
Parlamentsklub einzutreten, aus einem Parlamentsklub auszutreten oder
in einen anderen Parlamentsklub überzutreten, heißt es in den
Erläuterungen.
Dieser Sichtweise wollte sich Abgeordnete Daniela Musiol (G) heute im
Ausschuss allerdings nicht anschließen. Nach Meinung ihrer Fraktion
seien die neuen Bestimmungen zu restriktiv und stünden im Widerspruch
zum freien Mandat, erklärte sie. Musiol machte zudem darauf
aufmerksam, dass ständig von einer Personalisierung des Wahlrechts
gesprochen werde, die Gesetzesnovelle dem aber entgegen stehe.
Nicht ganz zufrieden mit den neuen Bestimmungen zeigten sich auch FPÖ
und BZÖ. So machte Abgeordneter Scheibner geltend, dass nicht nur ein
neu gegründeter Klub, sondern jeder Klubwechsel während der
Legislaturperiode dem Wählerwillen widerspreche. Er hofft in diesem
Sinn noch auf eine Änderung des Antrags im Rahmen der
Plenarberatungen. Darüber hinaus sieht er mittelfristig auch die
Notwendigkeit, die privilegierten Redezeitbestimmungen für
fraktionslose Abgeordnete zu ändern, ein Anliegen, das auch
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) teilte. Abgeordnete ohne
Klubzugehörigkeit können nach den geltenden Bestimmungen in der Regel
zu jedem Tagungsordnungspunkt zehn Minuten sprechen.
Generell stellte Scheibner fest, mit dem vorliegenden Antrag werde
ein Problem bereinigt, "dass mit einer falschen Interpretation der
Geschäftsordnung und der Klubgründung des Liberalen Forums 1993
begonnen hat". Klubs seien dafür gedacht, Wahlparteien durch
Bereitstellung einer gewissen Infrastruktur ihre Arbeit zu
erleichtern, machte er geltend, mit einer Klubneugründung mitten in
einer Legislaturperiode würde der Wählerwille missachtet.
Abgeordneter Fichtenbauer trat dafür ein, Abgeordnete automatisch mit
Abgabe des Wahlscheins dem Klub ihrer Partei zuzuweisen, um zu
verhindern, dass eine größere Zahl von Abgeordneten "piratenmäßig"
keinen Klub gründet, um von den längeren Redezeiten zu profitieren.
Dass er den vorliegenden Antrag dennoch unterstützt, begründete
Fichtenbauer damit, dass eine "zweitbeste Lösung" immer noch besser
sei als eine schlechte Regelung.
Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) erinnerte wie Abgeordneter Scheibner
daran, dass man die Bestimmungen über die Klubgründung bereits 1993
ändern wollte, dies damals aber verabsäumt habe. Er sieht zwar ein
gewisses Spannungsverhältnis zwischen den neuen Bestimmungen und dem
freien Mandat, man bilde den Wählerwillen damit aber bestmöglich ab.
Es könne nicht sein, dass es im Parlament ohne Wahlen plötzlich eine
komplett andere politische Landschaft gebe, betonte Gerstl.
SPÖ-Klubobmann Josef Cap hielt zu den Wünschen von FPÖ und BZÖ fest,
man solle einmal abwarten, wie die neuen Bestimmungen in der Praxis
funktionierten. Gegebenenfalls könne man immer noch nachjustieren.
Aus Respekt vor dem freien Mandat sollte man aber nicht zu viel
"hineinregulieren".
Schriftliche Anfragen an die Regierung auch in tagungsfreier Zeit
möglich
Allgemeiner Konsens im Ausschuss herrschte in einer anderen
Geschäftsordnungsfrage. Koalitions- und Oppositionsfraktionen sind
sich darin einig, dass Abgeordnete künftig auch in der tagungsfreien
Zeit im Sommer schriftliche Anfragen an die Regierung einbringen
können sollen. Ein gemeinsamer Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und
Team Stronach (2305/A) passierte den Ausschuss in der Fassung eines
SP-VP-G-B-Abänderungsantrags einstimmig. Damit gilt auch ein
ähnlicher älterer Antrag des BZÖ (1623/A) als miterledigt.
Mit dem Abänderungsantrag erhalten die ESM-Unterausschüsse des
Budgetausschusses die Möglichkeit, aktuelle Aussprachen durchzuführen
und eine bereits ausgegebene Tagesordnung mit Zweidrittelmehrheit zu
ändern. Zudem enthält dieser legistische Korrekturen.
Zur Frage von Abgeordnetem Harald Stefan (F), wann der ESM-
Unterausschuss für Sekundarmarktangelegenheiten endlich konstituiert
wird, merkte Abgeordneter Günter Stummvoll (V) an, ohne strenge
Compliance-Regelungen für die Ausschussmitglieder sei dessen
Einrichtung nicht möglich. Die Oppositionsparteien hätten sich bis
jetzt aber geweigert, den vorliegenden Vorschlägen zuzustimmen. Den
Verdacht von Stefan, die Konstituierung des Unterausschusses werde
von der Koalition absichtlich verzögert, wies Stummvoll zurück.
Direkte Demokratie: BZÖ und Grüne legen neue Vorschläge vor
Vom Ausschuss vertagt wurde ein gemeinsamer Antrag des BZÖ und der
Grünen, der darauf abzielt, die Einbringung von Bürgerinitiativen zu
erleichtern und den Petitionsausschuss des Nationalrats aufzuwerten
(2326/A). Die beiden Oppositionsparteien wollen die Bevölkerung damit
verstärkt in den politischen Diskussionsprozess einbeziehen.
Im Konkreten sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung einer eigenen
Internet-Plattform des Parlaments vor, über die BürgerInnen insgesamt
vier Monate lang Zeit erhalten sollen, jene 500
Unterstützungserklärungen für ein Anliegen zu sammeln, die
Voraussetzung für die Einbringung einer parlamentarischen
Bürgerinitiative sind. Gelingt es mehr als 5.000 MitstreiterInnen zu
gewinnen, ist ein zwingendes Hearing im Petitionsausschuss
vorgesehen. Zudem soll der Petitionsausschuss verpflichtet werden,
auch vorgelegte Gemeinderesolutionen zu behandeln. Für vom Ausschuss
eigeforderte Stellungnahmen von Regierungsmitgliedern zu einem
Bürgeranliegen ist die Verankerung einer acht-Wochen-Frist in
Aussicht genommen.
Begründet wurde die Vertagung von Abgeordnetem Hannes Weninger (S)
damit, dass der Verfassungsausschuss nächste Woche über eine
Ausweitung der direkten Demokratie beraten wird.
Nationalratspräsidentin Prammer kann sich vorstellen, jene Teile des
vorliegenden Antrags, über die parteiübergreifend Konsens besteht, in
das Demokratiepaket einzubauen.
Am Beginn der Sitzung war Abgeordneter Peter Haubner (V) einstimmig
als zweiter Obmann-Stellvertreter des Ausschusses gewählt worden.
(Schluss) gs
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