- 15.06.2013, 08:59:07
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FPÖ-Leyroutz: Freiwillige Helfer müssen gefördert werden!
Gleichbehandlung bei Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall zwischen Arbeiter und Angestellten ist nur erster Schritt
Utl.: Gleichbehandlung bei Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall
zwischen Arbeiter und Angestellten ist nur erster Schritt =
Klagenfurt (OTS) - Als "ersten Schritt" bezeichnete heute der
Klubobmann der Freiheitlichen in Kärnten, Christian Leyroutz, die
gestern mittels Initiativantrag erfolgte Gleichstellung bei der
Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall zwischen Arbeitern und
Angestellten. Jedoch gelte dies nach wie vor, nur für die Betroffenen
und nicht für die zahlreichen freiwilligen Helfer, ohne die eine
Katastrophe wie wir sie im Zuge der Überflutungen immer öfter erleben
müssen, niemals in diesem Umfang zu bewältigen sei. "Diese
freiwilligen Helfer leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie für die Versorgung und die
Sicherheit der Menschen in unserem Land", so Leyroutz.
Während ÖVP und SPÖ auf Bundesebene, wie der gestrige Initiativantrag
zeigt, schön langsam begreifen, dass es einer größeren Förderung bei
Katastrophen bedarf, stoße man in Kärnten auf völlig taube Ohren,
verweist Leyroutz auf das Abschmettern des freiheitlichen
Dringlichkeitsantrages zur Förderung freiwilliger Helfer in der
letzten Sitzung des Kärntner Landtages. "Wir verlangen zumindest eine
öffentliche Diskussion zu diesem für das Gemeinwohl so wichtigen
Thema. Denn wie es derzeit aussieht, will man unseren Antrag im
Ausschuss versauern lassen", so Leyroutz.
Das eingeforderte Maßnahmenpaket der Freiheitlichen beinhaltet
folgende Punkte:
- Berücksichtigung jahrelanger Freiwilligenarbeit für
Blaulichtorganisationen beim Pensionsanspruch;
- bevorzugte Aufnahme von Freiwilligen in den Öffentlichen Dienst;
- Entgeltfortzahlung und Sonderurlaub für freiwillige Helfer bei
Katastrophen, wobei dies den Arbeitgebern refundiert werden muss;
- Reduktion von Selbstbehalten für jene Freiwillige, die dem
Gesundheitswesen dienen;
- steuerliche Erleichterung für private Unternehmen, die Freiwillige
beschäftigen;
- Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Freiwilligenorganisationen
beim Ankauf von Gerätschaften.
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