- 05.06.2013, 15:52:41
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- OTS0227 OTW0227
RH-Ausschuss über Flusssanierungen, Hochwasser und LEADER-Programm
Mitgefühl mit Hochwasseropfern, Dank an Einsatzkräfte und Helfer
Utl.: Mitgefühl mit Hochwasseropfern, Dank an Einsatzkräfte und
Helfer =
Wien (PK) - Der Rechnungshofausschuss befasste sich in seiner
heutigen Sitzung zunächst mit Prüfberichten zu den Themen "Umsetzung
der Wasserrahmenrichtlinie" und "Realisierung des EU-Programms zur
Förderung der ländlichen Wirtschaft (LEADER)". Die
Ausschussmitglieder sowie Rechnungshofpräsident Josef Moser und
Umweltminister Nikolaus Berlakovich brachten in der Debatte über die
Sanierung von Flüssen den Betroffenen der aktuellen
Hochwasserkatastrophe in mehreren Bundesländern ihr Mitgefühl zum
Ausdruck und dankten den Einsatzkräften der Feuerwehren, der Polizei
und des Bundesheeres sowie den vielen freiwilligen Helfern. Breiten
Raum nahm in der Ausschussdebatte auch der Hochwasserschutz ein.
Der Weg zu einer EU-konformen Sanierung der Flüsse ist noch weit
Hauptziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist ein guter
chemischer und ökologischer Zustand der Fließgewässer bis 2015. Laut
Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 und aktuellem Stand der
Umsetzung ist dieses Ziel nicht realisierbar, schreibt der
Rechnungshof in seinem Prüfbericht. 64 % der österreichischen
Fließgewässer entsprachen 2009 nicht den Vorgaben der
Wasserrahmenrichtlinie. 77 % der nicht entsprechenden Fließgewässer
sollen laut Planung erst von 2022 bis 2027 saniert werden.
Die Gesamtkosten aus der Erfüllung der Sanierungsverpflichtungen, die
sich auf alle Gebietskörperschaften auswirken, werden bis 2027 auf 3
Mrd. € geschätzt, wobei durch Umweltförderungen Kofinanzierungsbedarf
bei Ländern und Gemeinde(verbänden) entsteht.
Der Rechnungshof rät in seinem Bericht zu einer strategisch
koordinierten Vorgangsweise von Bund, Ländern und Gemeinden.
Wasserbenutzungsanlagen mit unbefristetem Konsens sollten frühzeitig
bearbeitet und die Kosten für alle Planungsperioden genau geschätzt
werden. Verfahren zur ökologischen Mindestwasserführung sollen
evaluiert, Richtlinien für funktionsfähige Fischaufstiegshilfen
herausgegeben und technische Voraussetzungen für Fischabstiegshilfen
geklärt werden. Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol
sollten Regionalprogramme ausarbeiten und Prioritäten für erheblich
veränderte Gewässerstrecken definieren.
Abgeordnete drängen auf ganzheitliche Lösungen beim Hochwasserschutz
Abgeordneter Günther Kräuter (S) unterstrich beim Thema
Hochwasserschutz die Notwendigkeit, die Probleme ganzheitlich zu
erfassen, Raumordnungsfragen zu klären sowie Kompetenz- und
Abstimmungsprobleme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu lösen.
Kräuter regte auch an, über eine Adaptierung der
Wasserrahmenrichtlinie für den Hochwasserschutz nachzudenken.
Abgeordnete Christiane Brunner (G) drängte darauf, über die
Katastrophenhilfe hinaus die Ursachen für Hochwasserkatastrophen zu
erforschen und langfristige Lösungen auszuarbeiten, wobei Brunner die
Flächenversiegelung, den Klimawandel und die Gewässerregulierung als
Ursachen nannte. Hinsichtlich der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie plädierte Brunner auf Optimierung bestehender
Wasserkraftwerke statt neue zu errichten, schlug einen "Masterplan
Wasserkraftwerke" und strategische Planungen für die energetische
Nutzung von Fließgewässern unter Berücksichtigung des Naturschutzes
vor. Kritik übte die Rednerin an Ausnahmen vom
Verschlechterungsverbot bei der Genehmigung von Wasserkraftwerken aus
ökonomischen Gründen.
Abgeordneter Erwin Hornek (V) sah die Politik beim Thema
Hochwasserschutz gefordert und mahnte eine ganzheitliche Betrachtung
im Interesse jener mehr als 50% der Österreicher ein, die an den
Flüssen Inn und Donau leben. Hornek registrierte eine immer raschere
Abfolge von 500- und 1000jährigen Hochwässern und beklagte, dass
immer noch viele Menschen ohne ausreichenden Hochwasserschutz leben.
Abgeordneter Gerald Grosz (B) kritisierte, die Bundesregierung hätte
Mittel des Katastrophenfonds zur Sanierung der Krankenkassen
herangezogen, was sich nun räche. Sein Appell lautete, die
kurzfristige Politik beim Hochwasserschutz zu beenden und
langfristige Lösungen herbeizuführen. Beim Thema Sanierung der
Fließgewässer klagte Grosz über eine uneinheitliche Vorgangsweise
zwischen Bund und Bundesländern und machte auf Diskrepanzen bei den
Kostenberechnungen für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
aufmerksam.
Abgeordnete Martina Schenk (T) sah angesichts der Tatsache, dass
viele Menschen in diesen Tagen bereits das zweite Mal seit 2002 ihre
Existenz verloren haben als klaren Handlungsauftrag an die Politik
und verlangte eine Evaluierung der Hochwasserschutzmaßnahmen seit der
letzten Katastrophe.
Abgeordneter Alois Gradauer (F) räumte ein, dass beim
Hochwasserschutz viel geschehen sei, nannte aber Gemeinden, die immer
noch keinen Schutzdamm haben und nun unter Wasser stehen. Gradauer
verlangte Auskunft über Gelder für Hochwasserschutz, die - wie Medien
schreiben - vom Ministerium zurückgehalten worden seien. Die
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werde Einbußen bei der
Stromerzeugung nach sich ziehen, weil der Fischabstieg möglich
gemacht werden müsse. Gradauer fragte grundsätzlich, warum
Bundesminister in Brüssel Programmen zustimmten, bei denen sich
herausstelle, dass sie nicht umsetzbar seien.
Berlakovich: EU-Ziele bei der Sanierung der Flüsse sind erreichbar
Umweltminister Nikolaus Berlakovich hielt demgegenüber fest, dass die
EU-Zielsetzung, den ökologischen Zustand der Fließgewässer zu
verbessern, bis 2027 durchaus erreichbar sei und erläuterte den
diesbezüglichen Dreiphasensanierungsplan, in dessen Erstellung die E-
Wirtschaft und alle NGOs eingebunden waren. Bis 2015 wird mit hohem
finanziellen Aufwand die Sanierung der großen Gewässer umgesetzt,
erläuterte der Minister.
Bei der Bewältigung der aktuellen Hochwasserkatastrophe arbeiten die
Einsatzkräfte mit freiwilligen Helfern gut zusammen, berichtete
Berlakovich und teilte den Abgeordneten mit, das auch der Krisenstab
gut funktioniere. Hundertprozentiger Hochwasserschutz sei nicht
möglich, sagte Berlakovich mit Bezug auf Wissenschaftler und betonte,
die zu beobachtende Häufung extremer Wetterverhältnisse sei eine
Auswirkung des Klimawandels. Berlakovich informierte über das
Maßnahmenpaket, das die Bundesregierung kürzlich mit den
Bundesländern für den Hochwasserschutz beschlossen hat. Alleine seit
seinem Amtsantritt habe der Bund 700 Mio. € für Rückhaltebecken und
Dämme ausgegeben, wobei jedes Projekt wissenschaftlich begleitet
werde. Ein positives Beispiel stelle Steyr dar, wo das aktuelle
Hochwasser ohne die seit 2002 ergriffenen Maßnahmen um drei Meter
höher wäre. Es sei nicht weniger, sondern mehr Geld als vorgesehen
für den Hochwasserschutz ausgegeben worden, sagte der Minister und
wies anderslautende mediale Vorwürfe entschieden zurück.
Die größte Herausforderung bei Hochwasserschutz liege bei der
Raumordnung und der Einhaltung der "roten Zonen", in denen bestehende
Gebäude zwar nicht abgerissen werden sollen, aber keine neuen
Wohngebäude entstehen sollen.
Wasserkraftprojekte will Berlakovich auch künftig einzeln prüfen,
sagte der Minister und informierte über die Ausarbeitung eines
Kriterienkatalogs für die Genehmigung von Wasserkraftwerken, wobei er
die Abgeordneten versicherte, dass Ausnahmebestimmungen nur sehr
selten angewandt würden.
Moser: Kompetenzzersplitterung beim Wasserrecht überwinden
Rechnungshofpräsident Josef Moser erinnerte daran, dass sich der
Rechnungshof seit der Hochwasserkatastrophe 2002 mit Schutzmaßnahmen
befasse und dabei festgestellt habe, dass die Kompetenzzersplitterung
zwischen den Gebietskörperschaften bei der Planung, Finanzierung und
Genehmigung von Hochwasserschutzbauten den Fortschritt beim
Hochwasserschutz bremse. Dazu komme, dass verschiedene Kategorien von
Gewässern Hochwasserschutzmaßnahmen zusätzlich erschwerten. Moser
forderte mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit auch für die
Betroffenen von Hochwässern, da es nicht angehe, dass
Hochwasserschäden unterschiedlich anerkannt und vergütet werden, je
nachdem, in welchem Bundesland ein Betroffener lebt.
Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wies Moser darauf hin,
dass man von der Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, die Sanierung der
65% nicht entsprechenden Fließgewässer in Österreich zu 77% in die
Periode 2022-2027 zu verschieben. Der Schätzwert von 3 Mrd. € für die
Sanierungskosten stelle seiner Ansicht nach einen unteren Wert dar,
sagte Moser und sagte, allein in Niederösterreich bestehe ein
Investitionsbedarf von 930 Mio. €.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werde tatsächlich zu
Energieverlusten bei den Kraftwerken führen, die aber durch
Optimierung der Anlagen mehr als wettgemacht werden könne, sagte
Moser.
In einer weiteren Verhandlungsrunde unterstrich Abgeordneter Wolfgang
Pirklhuber (G) die Bedeutung des Klimaschutzes auch als langfristige
Vorkehrung gegen Hochwasserkatastrophen und verlangte, die
Empfehlungen der Raumordnungskonferenz zum Thema Hochwasserschutz
umzusetzen und eine bundeseinheitliche Koordinationsstelle für den
Hochwasserschutz im Ressort einzurichten.
Abgeordneter Kurt Gaßner (S) verlangte den Kompetenzwirrwarr beim
Hochwasserschutz zu überwinden und machte darauf aufmerksam, dass die
Wasserkraftwerke rechtzeitig ihre Schleusen bei Hochwässern öffnen,
die Stauräume aber immer kleiner werden, weil sich in ihnen immer
mehr Geschiebe ansammle.
Den Vorwurf der Abgeordneten Carmen Gartelgruber (F), man habe nach
einer "Kosten-Nutzen-Analyse" auf einen Hochwasserschutz für Wörgl
verzichtet, wies Umweltminister Berlakovich entschieden zurück und
verteidigte die Prioritätenliste bei Hochwasserschutzprojekten.
Abgeordneter Ewald Sacher (S) riet dazu, nicht zu übersehen, dass die
Dämme, die in den letzten Jahren an der Donau errichtet wurden,
bislang halten und drängte darauf die geplanten und projektierten
Hochwasserschutzbauten rasch fertig zu bauen.
Abgeordneter Heinz-Peter Hackl (F) warnte davor, dass Energieverluste
bei Wasserkraftwerken zu einem verstärkten Einsatz von Gas- und
Atomkraftwerken führen könnten.
Abgeordneter Werner Kogler (G) konzentrierte sich auf den Einfluss
des Menschen auf Klima und Naturräume als Ursachen für
Hochwasserkatastrophen wobei er vorrechnete, dass allein in
Österreich pro Tag 10 Hektar Boden asphaltiert werden. Einmal mehr
wandte sich Kogler gegen das steirische Kraftwerksprojekt "Schwarze
Sulm", bei dem "willfährige Beamte" auf der Grundlage von
Professorengutachten Begründungen für eine Ausnahmegenehmigung
geliefert haben, die von der EU abgelehnt wurde. Kogler sprach an
dieser Stelle von einer "dramatischen Rechtsverfehlung".
Umweltminister Berlakovich informierte über die Angleichung der
Fördersätze bei Hochwasserschutzbauten, über Maßnahmen gegen das -
teilweise notwendige - Geschiebe in den Flüssen und über
Prioritätenlisten für die Errichtung von Hochwasserschutzbauten, die
wissenschaftlich ermitteltem Handlungsbedarf entsprechen. Die
Gemeinden erhalten beim Thema Hochwasserschutz technische Beratung
aus seinem Ressort, teilte der Minister mit und berichtete über einen
Maßnahmenkatlog zum Klimaschutz, den kürzlich der Ministerrat
beschlossen hat. Er sei immer gegen das Wasserkraftwerksprojekt an
der Schwarzen Sulm gewesen, hielt Berlakovich fest.
Rechnungshofpräsident Josef Moser bekräftigte seine Feststellung,
dass die Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht
ausreichten, um die Ziele der Richtlinie zu erreichen.
Handlungsbedarf sah Moser bei der Vereinheitlichung der Umsetzung des
Wasserrechts. Empfehlungen habe der Rechnungshof für Anpassungen an
die Folgen des Klimawandels, zum Thema Raumplanung und zur
Rückwidmung von Bauland in Gefahrenzonen unterbreitet. - Der Bericht
wurde mehrheitlich Kenntnis genommen.
RH ortet Mängel bei der Förderung der ländlichen Wirtschaft
Das EU-Förderprogramm LEADER (Liaison entre actions de développement
de l'économie rurale) zielt auf die Verbindung zwischen Aktionen zur
Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Von 2007 bis 2013 standen
dafür 423 Mio. € an Fördermittel zur Verfügung, das Vierfache
gegenüber der Vorperiode. Die nationale Kofinanzierung von Bund und
Ländern für das "Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums
2007-2013" - LEADER ist einer der vier Schwerpunkte - betrug 3.993
Mio. €, um 741 Mio. € (22,8 %) mehr als von der EU gefordert. 47 Mio.
€ der 741 Mio. € entfielen auf LEADER. Eine Rechtsgrundlage für
diesen freiwilligen nationalen Mehrbeitrag bestand nicht, stellten
die RH-Prüfer fest. Die finanziellen Beiträge der Gemeinden für
LEADER von mindestens 100 Mio. € seien nicht in der nationalen
Kofinanzierung enthalten und im Programm 2007 bis 2013 nicht
ausgewiesen, rechnete der Rechnungshof den Abgeordneten außerdem vor.
Eine inhaltliche Bewertung des Beitrags von LEADER zu den
Programmzielen war laut Rechnungshof nur eingeschränkt möglich.
Strategiefindung erst nach der Programmierung, unverbindliche
Zielformulierungen ohne Relation zum geplanten Mitteleinsatz,
mangelhafte Indikatoren, Auswahl von lokalen Aktionsgruppen und
Projekten ohne Selektion nach Qualität oder Prioritäten, Monitoring
ohne Soll-Ist-Vergleiche sowie eingeschränkt aussagekräftige oder
fehlende Evaluierungsdaten, lauteten die Vorwürfe der RH-Prüfer.
Empfehlungen aus früheren Programmevaluierungen wurden nicht
ausreichend berücksichtigt, kritisierte der Rechnungshof weiter und
ortete Interessenkonflikte und Unvereinbarkeiten bei der Umsetzung
von LEADER sowie Widersprüche zu europäischen und nationalen
Vorgaben: Bottom-up-Entscheidungen von LEADER-Regionen seien nur
eingeschränkt wirksam gewesen, Frauen und Jugendlichen waren nicht
ausreichend eingebunden, die Problemlösungen für den ländlichen Raum
zu wenig sektorübergreifend und innovativ.
Abgeordnete bestätigen RH-Kritik an LEADER-Realisierung
Abgeordneter Heinz-Peter Hackl (F) leitete die Debatte mit
persönlichen Wahrnehmungen aus der Arbeit in LEADER-Arbeitsgruppen
ein und bestätigte die Kritik des Rechnungshofs an der mangelhaften
Umsetzung eines an sich positiv konzipierten Programms bei dem
Anfangsschwierigkeiten nicht überwunden sondern bequeme Wege zur
Förderung von Kunst und Kultur gesucht wurden. Hackl sah dringenden
Handlungsbedarf.
Abgeordneter Kurt Gaßner (S) kritisierte den Landwirtschaftsfokus bei
der Umsetzung des LEADER-Programms, erkundigte sich nach dem
finanziellen Beitrag der Gemeinden und nach der Rechtsgrundlage für
freiwillige Mehrleistungen.
Hermann Gahr bricht eine Lanze für LEADER-Umsetzung
Ganz anders beurteilte Abgeordneter Hermann Gahr (V) die Umsetzung
des LEADER-Programms, die positive Impulse für die Entwicklung des
ländlichen Raums gebracht habe und keineswegs nur auf die Land- und
Forstwirtschaft konzentriert war, sondern multifunktionalen Nutzen in
86 Regionen durch die Förderung von 1500 Projekten gebracht habe.
Statt sich mit der Geschichte des Programms zu befassen, sollte man
nun den Blick in die Zukunft der neuen Programmperiode.
Abgeordnete Martina Schenk (T) bedauerte den Eindruck, den LEADER in
der Öffentlichkeit als ein Programm erwecke, in dem ÖVP-
Bauernvertreter und ÖVP-Bürgermeister einander in Freunderlwirtschaft
Förderungen zuschanzten, wobei die Rednerin auf die Vergabe von
Fördermitteln ohne Rechtsgrundlage hinwies. Schenk bemängelte auch
die fehlende Berücksichtigung von Genderaspekten bei der Umsetzung
des LEADER-Programms.
Abgeordneter Ewald Sacher (S) meinte, viele österreichische Regionen
haben vom LEADER-Programm profitiert, sah sich durch den
Rechnungshofbericht aber in seiner Auffassung bestätigt, dass die
Effizienz durch eine bessere Auswahl der Regionen und Projekte und
durch die bessere Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
verbessert werden könnte. Sacher drängte auf mehr innovative
Projekte, auf die Vermeidung von Interessenkollisionen sowie auf die
Förderung von Infrastruktur- und Verkehrsinvestitionen.
Den Vorwurf des Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G), der Minister
habe das Parlament nicht über die neue LEADER-Programmperiode
informiert, wies Minister Berlakovich entschieden zurück und
erinnerte an zahlreiche Aussprachen im Landwirtschaftsausschuss zu
diesem Thema.
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) sah landwirtschaftliche Projekte
bei der LEADER-Umsetzung zu sehr im Vordergrund, verlangte ihrerseits
mehr Förderungen für die Infrastruktur und forderte die
Berücksichtigung der von der EU vorgesehenen Genderaspekte.
Berlakovich: LEADER-Projekte sind innovativ und genderkonform
Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich bekannte sich zu dem
Bottom-Up-Prinzip bei der Umsetzung des LEADER-Programms und hielt
fest, dass die LEADER-Arbeitsgruppen keineswegs nur politisch besetzt
seien. Das Programm habe sich als innovativ erwiesen, sagte der
Ressortleiter, räumte aber ein, dass es in der Anfangsphase nicht
leicht gewesen sei, die richtigen Projekte zu finden. Es sei aber
nicht richtig, dass vorzugsweise landwirtschaftliche Projekte
gefördert würden, vielmehr werde auf Frauenbeschäftigung,
Jugendbeschäftigung und Sozialprojekte geachtet. Den Vorwurf, die
Umsetzung des LEADER-Programms sei eine Spielwiese von ÖVP-
Bürgermeistern wies der Bundesminister zurück. Die Kofinanzierung des
LEADER-Programms nach dem Schlüssel 50:50 beruhe auf dem
Arbeitsprogramm der Bundesregierung, informierte der Minister,
betonte die Beachtung des Genderaspekts und hielt fest, dass 41 der
48 Rechnungshofempfehlungen bereits umgesetzt wurden.
Moser: Parlament soll über zusätzliche Kofinanzierungen entscheiden
Rechnungshofpräsident Josef Moser erinnerte daran, dass eine
Kofinanzierungsquote von 44,7% ausgereicht hätte, um alle LEADER-
Fördermittel aus Brüssel abzuholen. Die Entscheidung für eine
Kofinanzierungsquote von 49,8% sei weder durch Nationalrat,
Bundesregierung, Landesregierung oder Landtage beschlossen worden und
habe zu einem freiwilligen Förderungsmehraufwand für Bund und Länder
im Umfang von 741 Mio. € geführt. Moser schloss sich der Auffassung
an, dass solche freiwilligen Mittel auf der Grundlage
parlamentarischer Beschlüsse vergeben werden sollten.
Weiters kritisierte Moser "unechte" LEADER-Projekte, die mangels
Berücksichtigung von Genderaspekten und Bottom-Up-Entscheidungen
nicht den europäischen Kriterien entsprechen.
Rechnungshof für konzentrierte UVP-Verfahren von Bund und Ländern
Der heute zuletzt diskutierte Rechnungshofbericht zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (III-370 d.B.) von Straßen- und
Schienenbauprojekten veranlasste die Abgeordneten zu Fragen an
Bundesminister Nikolaus Berlakovich, welche Schritte zur Behebung der
aufgezeigten Mängel bei Verfahrensdauer und -kosten bereits gesetzt
worden sind. ÖVP-Mandatar Franz Hörl hielt dabei zunächst seine
grundsätzliche Zustimmung zur diesbezüglichen Rechnungshofkritik
fest, schon da rasche Genehmigungsverfahren wichtig zur Stärkung des
Wirtschaftsstandortes seien, er erinnerte allerdings daran, dass
lediglich Natura 2000-Gebiete verpflichtenden UVP-Prüfungen
unterliegen.
Aus dem gegenständlichen Rechnungshofbericht zur Prüfung von
insgesamt 27 UVP-Projekten geht hervor, dass teilkonzentrierte
Genehmigungsverfahren im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen
für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken durch
unterschiedliche Zuständigkeiten und offene Rechtsfragen längere
Verfahrensdauern als konzentrierte Verfahren haben, teurer und wegen
der größeren Zahl eingebundener Behörden auch weniger transparent
ausfallen. Insgesamt ergebe sich eine negative Auswirkung auf
Bürgerfreundlichkeit und Verfahrensökonomie, steht im RH-Bericht zu
lesen. Während der Projektwerber im teilkonzentrierten
Genehmigungsverfahren unterschiedliche Genehmigungsanträge auf drei
Ebenen bei unterschiedlichen Behörden stellen müsse, bringe er im
konzentrierten Genehmigungsverfahren dagegen nur ein einziges
Anbringen bei einer einzigen Behörde ein.
Das alles führe bei teilkonzentrierten Verfahren zu Verzögerungen
oder gar zur Neuaufrollung des UVP-Genehmigungsverfahrens bei
Projektänderungen oder einer Änderung der rechtlichen Grundlagen
zwischen Erlassung des UVP-Genehmigungsbescheides und Erlassung der
weiteren Genehmigungsbescheide, so die Schlussfolgerungen des
Rechnungshofes. Er stimme völlig darin überein, dass konzentrierte
Verfahren weit effizienter seien, hielt Umweltminister Berlakovich
dazu fest. Unter Beachtung der verfassungsrechtlichen
Kompetenzverteilung Österreichs strenge sein Ressort daher eine
Konzentration und damit eine Beschleunigung der Verfahren an, aus
diesem Grund sei auch ein UVP-Monitoring eingeführt worden.
Der Anregung des Abgeordneten Alois Gradauer (F), möglicherweise
würde eine festgeschriebene zeitliche Begrenzung der UVP-Verfahren
Abhilfe schaffen, konnte Berlakovich jedoch wenig abgewinnen, wäre
hier möglicherweise doch die Gefahr einer Qualitätsminderung bei den
Prüfungen gegeben. Dass nichtamtliche Sachverständige höhere Kosten
als amtliche Prüfer verursachten, wie das Abgeordnete Martina Schenk
(T) bekrittelte, sei einfach auf den freien Markt zurückzuführen,
erläuterte der Minister.
Als positiven Effekt der RH-Prüfung wertete Rechnungshofpräsident
Josef Moser die Zusammenführung zweier Verwaltungsebenen in UVP-
Verfahren bei der jeweiligen Landesregierung mit der UVP-Novelle
2012. Dadurch seien die teilkonzentrierten Verfahren zwar verbessert
worden, doch gebe es noch Schwachstellen, so der
Rechnungshofpräsident. Er nannte als Beispiele die Sperrfrist von
UVP-Genehmigungsverfahren, mit der andere Entscheidungen bei der
Projektumsetzung verzögert würden, und die weiterhin ungeklärte
Kompetenzlage bei Nachkontrollen. Auf die angesprochenen
Nachkontrollen im Straßen- und Eisenbahnbau bezugnehmend bezweifelte
Abgeordnete Gabriela Moser (G), dass diese auch tatsächlich
durchgeführt würden. Bundesminister Berlakovich replizierte, zur
Behandlung dieses Umstands habe sein Ressort gemeinsam mit dem
Verkehrsministerium bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Den Rechnungshofbericht zur Prüfung von UVP-Verfahren nahm der
Ausschuss einstimmig zur Kenntnis. Ebenfalls einhellig passierte der
Bericht zur Abgabenbetrugsbekämpfung (III-271 d.B.) den
Rechnungshofausschuss und ist damit am Weg in das Nationalratsplenum.
(Schluss) fru/rei
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