- 04.06.2013, 13:23:52
- /
- OTS0195 OTW0195
LR Ragger: Tierrücktransport nur nach Zahlung von Kaution
Abschreckende Strafen für illegale Verbringung von Tieren
Utl.: Abschreckende Strafen für illegale Verbringung von Tieren =
Klagenfurt (OTS) - Der holländische Besitzer der 1.700 Kleintiere,
die am vergangenen Freitag nach einem Unfall ins Tierheim Klagenfurt
gebracht worden sind, will die Tiere wieder abholen. "Ein dafür
geeignetes Fahrzeug soll mittlerweile verfügbar sein. Allerdings wird
der Rücktransport nur erlaubt, wenn die Verantwortlichen für den
illegalen Transport eine Kautionszahlung für die Kosten des
Tierheimes, der Bergung und die zu erwartenden Strafen hinterlegt",
teilte der Referent für Tierschutz LR Christian Ragger heute,
Dienstag, mit.
Bei einigen Tieren, u.a. den Pythonschlangen, den Frettchen und
Nerzen würden die verantwortlichen Tierärzte mangels Gesundheits- und
Herkunftsbescheinigungen keine Freigabe für den Transport erteilen.
Sie bleiben aus Gesundheitsgründen in jedem Fall in Kärnten und für
sie sollten neue Besitzer gesucht werden.
Ragger kündigt für diesen illegalen Transport auch strenge
Strafen an. "Aus der Sicht des Gesundheits- und Tierschutzes ist es
unverantwortlich, Tiere, deren Herkunft und Seuchenstatus ungeklärt
ist, durch halb Europa zu karren. Es ist davon auszugehen, dass nach
dem Unfall nicht alle Tiere eingefangen werden konnten. Das Risiko,
dass z.B. ein tollwutkrankes Tier ausgekommen ist, kann man nicht
ausschließen. Das hätte weit reichende Konsequenzen".
Es gebe in Europa nicht umsonst das so genannte "Tracis-System".
Im Ursprungsland muss ein Tierarzt die Gesundheit und die
Transportfähigkeit der Tiere bestätigen. Der Transport bekommt eine
Lizenznummer und die geplante Transportroute muss in einem
europaweiten Informationssystem eingespeichert werden, sodass die
Transitländer wissen, welche Tiere durchreisen und Kontrollen
durchführen können. "Der holländische Tierhändler und sein
Transporteur haben diese Regelungen ignoriert. Sie wollten die Tiere
unerlaubt auf einen großen Markt in Oberitalien bringen", so Ragger.
Die Behörden wussten nichts von dem Transport und um welche Tiere es
sich handele.
Bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal sind laut Ragger
Strafverfahren wegen der fehlenden Transportgenehmigung, wegen einer
nicht vorhandenen Zulassung des Fahrers und wegen eines für diesen
Tiertransport ungeeigneten Fahrzeuges anhängig. Der Magistrat
Klagenfurt ermittle wegen der fehlenden Atteste in Bezug auf den
Seuchenstatus der Tiere, u.a. auch wegen fehlender Chips für die
Frettchen und Nerze.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FLK






