- 04.06.2013, 12:22:13
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FP-Herzog fordert zeitgemäße Anpassung des Statuts für die Unternehmung "Wiener Wohnen"
Senkung der Wohnkosten ist Gebot der Stunde
Utl.: Senkung der Wohnkosten ist Gebot der Stunde =
Wien (OTS/fpd) - "Wiener Wohnen" ist eine Unternehmung der Stadt Wien
und besitzt als solche keine Rechtspersönlichkeit. Ihr Vermögen wird
gesondert verwaltet. Bei einem Unternehmen der Stadt Wien sollte man
allerdings glauben, dass die Kontrollrechte des Gemeinderates in
ausreichender Weise vorhanden sind. In der Praxis ist aber zwischen
einer Ausgliederung und einer "Unternehmung der Stadt Wien" keine
Unterscheidung zu bemerken, kritisiert Wiens FPÖ-Landtagspräsident
Johann Herzog im Zuge der heutigen Sondersitzung des Gemeinderats.
Zwar gibt es Wirtschafts- und Investitionspläne, die jährlich
beschlossen werden und darüber hinaus Vierteljahresberichte, die dem
Gemeinderatsausschuss vorgelegt werden. Allerdings existiert keine
wirtschaftliche Kontrolle durch die Gremien des Gemeinderates, was
die Wirtschaftsführung anbelangt. Bei Durchsicht der Akten des
zuständigen Gemeinderatsausschusses ist bedenklicher Weise
festzustellen, dass bis zu 3/4 der Poststücke Kleingartenankäufe
betreffen. Alle anderen Agenden passieren weder Gemeinderat noch
Ausschuss. Das kommt einer Entmachtung des Gemeinderates als gewählte
Volksvertretung gleich und stellt eine völlige Umgehung der Kontroll-
und Mitbestimmungsrechte dar.
Die FPÖ forderte daher eine Neufassung des Statuts der Unternehmung
"Stadt Wien - Wiener Wohnen" mit folgenden Inhalten:
1)Neben den in den §§ 4 und 6 genannten Rechten des Gemeinderates und
zuständigen Ausschusses sind des Weiteren die Kontroll- und
Aufsichtsrechte durch den Wiener Gemeinderat zu verstärken.
2)Insbesondere sind auch die Geschäfts- und Betriebsführung durch den
Direktor gemäß § 10 der Kontrolle und Aufsicht des Gemeinderates und
zuständigen Ausschusses zu unterwerfen.
3)Die in § 12 genannte Wirtschaftsführung ist ebenfalls der Kontrolle
des Wiener Gemeinderates und zuständigen Ausschusses zu unterwerfen,
ohne dass Eingriffe in das operative Geschäft vorgesehen sind.
Der Antrag wurde von Rot-Grün abgelehnt.
Streichung der 10 %igen Mehrwertsteuer für Wohnmieten zur
Kostenreduktion
Die starke Steigerung der Wohn- und Mietkosten hat die
Öffentlichkeit, das politische Leben, vor allem aber die
wohnungssuchende Bevölkerung alarmiert. Zahlreiche Vorschläge wurden
erwogen, wie etwa eine Mietzinsobergrenze von 7 Euro pro m2 durch
Vertreter der Rathauskoalition, die Neufassung der
Zuschlagsbestimmungen im Richtwertgesetz oder die Verwendung der
Einnahmen bei Vergabe von Mobilfunkfrequenzen für den Wohnbau. Ein
wesentlicher Beitrag der öffentlichen Hand zur Dämpfung der
Mietkosten sollte jedoch in der Streichung der 10 %igen
Mehrwertsteuer für Wohnmieten bestehen. Nicht davon betroffen wären
Betriebskosten und Geschäftsmieten. Der Antrag wurde jedoch
abgelehnt.
Ein Beitrag der Republik Österreich zur Dämpfung der Wohnungsmieten
würde auch dem Prinzip der Gerechtigkeit entsprechen, da der
Gesetzgeber 1993 durch die Einführung des Richtwertgesetzes erst die
heutigen Zustände ermöglicht hat - übrigens gegen die Stimmen der
FPÖ, hält Herzog fest und gibt weiters zu bedenken, dass jene Steuer
ohnehin eine Ausnahme in Österreich und EU-rechtlich grundsätzlich
nicht vorgesehen ist.
Zweckbindung der Wohnbauförderung notwendig
Die SPÖ hat den freiheitlichen Antrag zur Zweckbindung der
Wohnbauförderung abgelehnt, obwohl sie in wenigen Tagen im Rahmen des
Städtetages einem gleichlautenden Antrag zustimmen wird, berichtet
Herzog weiter. Eine unverständliche Haltung, die zeigt, dass die SPÖ
ebenso wie übrigens auch die ÖVP sich gegen die echte Durchführung
der Zweckbindung der Wohnbauförderung sträuben und auf den Sankt
Nimmerleinstag verschieben wollen. Dem dringend notwendigen
Wohnungsneubau entgehen durch diese unverantwortliche Politik jene
Mittel, die zur Bedarfsdeckung notwendig wären.
SPÖ lehnt Datenschutz bei der Verwendung der neuen "Smart
Meter" ab
Die neuen "Smart Meter" ersetzen bis 2016 die bisher üblichen
Stromzählgeräte. Diese ermöglichen eine viel genauere
Datenübertragung. Der Stromverbrauch ist genau erfassbar. Damit wird
es aber zu massiven Problemen in punkto Datenschutz der
Verbraucherhaushalte kommen, weil dadurch die Verhaltensweisen im
jeweiligen Haushalt nachzuvollziehen sind. Man weiß, wann welche
Geräte eingeschaltet sind und unter Umständen sogar, welcher
TV-Sender von der Familie gewählt wurde. Das ist eine unhaltbare
Entwicklung. Es ist dringend notwendig, für den nötigen Schutz der
Privatsphäre zu sorgen. Leider war die SPÖ nicht dazu zu bewegen,
einen freiheitlichen Antrag auf Datenschutz der Stromverbraucher zu
unterstützen.
Zudem wird jetzt festgestellt, dass durch die neuen Geräte flexible
Tarifmodelle möglich wären. Als gelernter Wiener muss aber leider
angenommen werden, dass es infolge auch zu deutlichen Preiserhöhungen
kommen wird. Ein freiheitlicher Antrag keine Energiepreiserhöhungen
zuzulassen, wurde von der SPÖ ebenfalls abgelehnt, schließt Herzog.
(Schluss) hn
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