- 09.04.2013, 21:06:44
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- OTS0246 OTW0246
Gesundheitsreform gewinnt an Fahrt
Gesundheitsausschuss stimmt trotz massiver Differenzen zu
Utl.: Gesundheitsausschuss stimmt trotz massiver Differenzen zu =
Wien (PK) - Die Gesundheitsreform ist am Weg ins Nationalratsplenum.
Nach einer intensiven Debatte beschloss der Gesundheitsausschuss des
Nationalrats heute mehrheitlich als Grundlage der Reform zwei 15a-
Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, mit denen Koordination und
Finanzierung des Gesundheitswesens neu und einheitlicher geregelt
werden. Ein dabei zusätzlich eingebrachter SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrag
passierte den Ausschuss ebenso wie das Gesundheitsreformgesetz 2013
für die tatsächliche Umsetzung der angepeilten Maßnahmen. Einstimmig
wurde ein Ausschussantrag angenommen, wonach der Gesundheitsminister
dem Nationalrat innerhalb von drei Jahren einen Bericht über den
Verlauf der Gesundheitsreform vorzulegen hat.
Während die Regierungsfraktionen die mit den Bundesländern
ausverhandelte Lösung zur Gesundheitsreform befürworteten,
bekrittelten die Oppositionsparteien, die Einflussnahme der Länder am
Reformprojekt baue neuerliche Hürden zur Zielerreichung auf.
Ein Abänderungsantrag der Grünen zum Gesundheitsreformgesetz 2013
blieb in der Minderheit. Freiheitliche und BZÖ spezifizierten einige
ihrer Kritikpunkte am bestehenden Gesundheitswesen in mehreren
Entschließungsanträgen, die der Ausschuss alle mit Mehrheit vertagte.
Eingangs diskutierten die Ausschussmitglieder auf Grundlage zweier
Berichte die Lebensmittelsicherheit Österreichs und aktuelle EU-
Vorhaben im Gesundheitsbereich. Beide Berichte wurden mehrheitlich
zur Kenntnis genommen und gelten damit als enderledigt. Vor Eingang
in die Tagesordnung führte eine Anmerkung der Ausschussobfrau Dagmar
Belakowitsch-Jenewein, eine angestrebte Enquete zur Bio-Ethik sei in
dieser Gesetzgebungsperiode wegen Widerstände in der ÖVP nicht mehr
zu erwarten, zu heftigen Reaktionen der Grünen.
Stöger: Leistungsausbau im Gesundheitsbereich trotz Finanzkrise
Österreich nehme nicht wie andere EU-Mitgliedsländer auf Grund der
aktuellen Krise drastische Kürzungen im Gesundheitswesen vor. Das
habe bereits der Ausbau von Leistungen in Zahnambulatorien oder das
Vorantreiben der elektronischen Gesundheitsakte belegt, verdeutlichte
Gesundheitsminister Alois Stöger. Der aktuelle Entwurf zur
Gesundheitsreform nehme nun ebenfalls auf eine verbesserte
Versorgungen der PatientInnen Bedacht, da zukünftig sämtliche
Gesundheitsleistungen von Bund, Ländern und Sozialversicherungen
gemeinsam zur Verfügung gestellt würden, und sich somit weniger
Reibungsverluste ergäben, skizzierte Stöger sein Reformvorhaben.
Partnerschaftlich vereinbarte Gesundheitsziele würden auch zukünftig
die hohe Qualität des heimischen Gesundheitswesens gewährleisten.
Das neue System werde die finanzielle Sanierung eines Teilbereichs
auf Kosten eines anderen Sektors unterbinden, zudem verringere gute
medizinische Versorgung die anfallenden Gesundheitskosten, ging
Stöger näher auf die Kritik des Abgeordneten Karl Öllinger (G) an den
unterschiedlichen Versorgungsleistungen und den Schulden heimischer
Krankenkassen ein. Abgeordneten August Wöginger (V), der die 2011
gelungene Reform der Krankenanstalten in Oberösterreich zur Sprache
brachte, informierte der Minister, auch die unkoordinierte
Vorgangsweise in verschiedenen Bundesländern habe die vorliegende
Gesundheitsreform notwendig gemacht. Mit dem gegenständlichen Konzept
könne die Bevölkerung nun österreichweit auf qualitätsvolle
medizinische Versorgung vertrauen.
Konkret ist die Entwicklung eines Zielsteuerungssystems im
Gesundheitsbereich zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung, das
eine gemeinsame Planung ermöglichen, die hohe Versorgungsqualität
sichern und gleichzeitig die Ausgabensteigerungen dämpfen soll, Kern
des umfassenden Reformvorhabens. Eine diesbezügliche 15a B-VG-
Vereinbarung (2140 d.B.) soll eine bessere Abstimmung zwischen dem
niedergelassenen Bereich und den Spitälern bringen. Durch Verlagerung
von Leistungen in den tagesklinischen bzw. ambulanten Sektor will man
den stationären Bereich nachhaltig entlasten. Auch der
Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Stärkung von
evidenzbasierter Früherkennung und Frühintervention wird ein höherer
Stellenwert eingeräumt.
Die anvisierte Reform bringt außerdem eine Adaptierung der 15a B-VG-
Vereinbarung aus dem Jahr 2008 über die Organisation und Finanzierung
des Gesundheitswesens (2141 d.B.) mit sich. Bund und Länder kommen
darin überein, eine gemeinsame integrierte und sektorenübergreifende
Planung und Steuerung im Gesundheitswesen sicherzustellen, den Grad
der Verbindlichkeit in der Gesundheitsplanung auf Länderebene durch
wechselseitige Abstimmung der intra- und extramuralen
Versorgungsplanung zu erhöhen und eine sektorenübergreifende
Finanzierung aufzubauen. Die Gültigkeit dieses Entwurfs richtet sich
nach der Dauer des letzten Finanzausgleichs, besteht also jedenfalls
bis 31.12.2014.
Das Gesundheitsreformgesetz 2013 (2243 d.B.), das großteils
rückwirkend per 1. Jänner 2013 in Kraft treten soll, dient dazu, die
beiden 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich
transparent und nachvollziehbar umzusetzen. Zur Realisierung der
Reformvorhaben sind Zielsteuerungskommissionen auf Bund- und
Länderebene angedacht, die Verträge ausarbeiten sollen, in denen
festgelegt wird, wo welche Leistungen angeboten werden. Mittels
genauer Messgrößen und Zielwerte hinsichtlich Ergebnisorientierung,
Versorgungsstrukturen und -prozesse sowie Finanzierung und durch ein
Monitoringverfahren wird überprüft, ob die Vorgaben auch erreicht
worden sind.
Alle drei Gesetzesvorlagen passierten den Ausschuss mit Zustimmung
der Regierungsparteien, wobei die Novelle zur 15a B-VG-Vereinbarung
aus 2008 über Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesen auch
die Grünen billigten. Das Gesetz gebe den BürgerInnen nun Klarheit
darüber, welche Leistungen sie von welchen Stellen erhalten können,
lobte die Gesundheitssprecherin der SPÖ die Gesetzesvorlagen zur
Gesundheitsreform. Österreichs Gesundheitssystem müsse sich zukünftig
den Anforderungen der Zeit stellen, was sich beispielsweise darin
ausdrücke, dass PatientInnen nur noch die für ihre Genesung
erforderliche Zeit in Krankenhäusern verbringen sollten und nicht nur
deswegen länger im Spital verblieben, weil dadurch den
Krankenanstalten mehr Geld zufließe.
ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger begrüßte grundsätzlich die
angedachten Reformschritte, er gab dennoch zu bedenken, um die
notwendigen finanz- und gesundheitspolitischen Änderungen
zufriedenstellend zu realisieren, sei eine konstruktive
Verhandlungsarbeit aller Beteiligten nötig. Letztlich gelte es,
Österreichs überdimensionierten Spitalssektor vorsichtig zu
verkleinern, ohne dabei die qualitätsvolle Versorgung der
PatientInnen zu beschneiden. Auch bestehende Lücken im
Gesundheitssystem, etwa im Bereich der Psychiatrie, müssten
geschlossen werden.
Anstieg Gesundheitsausgaben an BIP-Wachstum gekoppelt
Zur Dämpfung der Gesundheitskosten soll die Reform eine schrittweise
Annäherung der öffentlichen Gesundheitsausgaben, insbesondere durch
die Länder und die Sozialversicherung, an den mittelfristig
prognostizierten Anstieg des nominellen BIP (von derzeit 3,6 %)
bringen. Im Vergleich dazu: Seit dem Jahr 1990 sind die öffentlichen
Gesundheitsausgaben um durchschnittlich 5,2 % jährlich gestiegen.
Dadurch sollen bis 2016 kumulierte Ausgabendämpfungseffekte in der
Höhe von 3,430 Mrd. € (Länder 2,058 Mrd., Sozialversicherung 1,372
Mrd.) erreicht werden.
Opposition bezweifelt Wirkungsgehalt der Reform
Die kürzlich geäußerte Kritik des Rechnungshofs am gegenständlichen
Entwurf zur Gesundheitsreform brachte FPÖ-Abgeordneter Andreas
Karlsböck als Untermauerung seines Missfallens am Reformplan vor.
Angesichts des zusätzlichen bürokratischen Aufwands, den die neu zu
schaffenden Kommissionsgremien mit sich bringen würden, seien
Kostendämpfungen lediglich durch Einsparungen bei den tatsächlichen
medizinischen Leistungen zu erzielen, befürchtete er. Insgesamt sei
das Reformpaket, in dem eine zusätzliche Verwaltungsebene eingezogen
werde, daher als "Täuschungsmanöver" zu werten, folgerte Karlsböck
und er vermisste Lösungsansätze, die sich nach den Empfehlungen des
Rechnungshofes zur Verbesserung des Gesundheitswesens richteten.
Seine Parteikollegin Dagmar Belakowitsch-Jenewein bekräftigte, eine
echte Reform des Gesundheitswesens hätte einen Verwaltungsabbau und
eine Bündelung von Kompetenzen und Zahlungsströmen benötigt, nichts
davon sei aber im Reformpapier zu erkennen.
Die mit der Gesundheitsreform anvisierten Ziele seien gut, räumte der
Gesundheitssprecher der Grünen, Kurt Grünewald, ein. Er befand
jedoch, die Zielerreichung sei fraglich, da die Bundesländer
angesichts der 15a-Vereinbarungen maßgeblich an der
Entscheidungsfindung beteiligt sind. Diesen Bedenken schloss sich
auch Abgeordneter Karl Öllinger (G) an, der einzig bei der ÖVP
Ablehnung gegenüber einer verfassungsrechtlichen Änderung sah, mit
der dem Bund die alleinige Entscheidungskompetenz bei Fragen der
Gesundheitsreform zugebilligt würde.
Mit einem Abänderungsantrag drängte Grünewald unter anderem darauf,
für Beschlussfassungen in der Bundes-Zielsteuerungskommission eine
2/3-Mehrheit vorzusehen und auch die Vertretung von nichtärztlichen
Gesundheitsberufen sowie von Menschen mit Behinderung in den
Entscheidungsgremien, die Gesundheitsziele definieren, gesetzlich zu
verankern. Unverhältnismäßig fand er allerdings, dass der
Rechnungshof seine langjährige Kritik an überbordender Bürokratie nun
an der Gesundheitsreform aufhänge, wie Vorredner Karlsböck aufgezeigt
hatte. Grünewalds Abänderungsantrag fand bei der Abstimmung keine
Mehrheit.
Gezielte Steuerung im Gesundheitsbereich soll Kosten mindern
Eine Bundes-Zielsteuerungskommission (BZK) mit jeweils vier
Vertretern von Bund, Ländern und Sozialversicherung hat dem
Reformplan zufolge nach einstimmigem Beschluss grundlegende
Richtlinien vorzugeben. Gesundheitsminister Stöger verwies dabei auf
die aus verfassungsrechtlichen Gründen für die Kooperation mit den
Ländern notwendige Rechtsgrundlage eines Vertrags, der nun einmal
Einstimmigkeit bei Abstimmungen vorsehe. Die bereits bestehende
Bundesgesundheitskommission wird u.a. für die Weiterentwicklung der
Gesundheitsziele sowie dem Auf- und Ausbau der für das
Gesundheitswesen maßgeblichen Informations- und
Kommunikationstechnologien (wie ELGA, eCard, etc.) zuständig sein.
Künftig gibt es zudem neun sogenannte Landes-
Zielsteuerungskommissionen (LZK), in denen jeweils fünf Vertreter des
Landes und der Kassen sowie ein Vertreter des Bundes sitzen. Auf
Basis eines Landes-Zielsteuerungsvertrags erhalten diese Gremien den
Auftrag, die Strukturen im Gesundheitssystem - etwa
Kapazitätsanpassungen bei Krankenanstalten (z.B. Umwandlung in
Tageskliniken) oder im niedergelassenen Bereich (z.B. Ausbau von
Gruppenpraxen, innovative Versorgungsformen) - gemeinsam zu planen
und zu steuern. Der Bund hat in diesem Gremium ein Vetorecht, falls
ein Beschluss gegen Bundesvorgaben (z.B. Bundes-
Zielsteuerungsvertrag, Qualitätsrichtlinien etc.) verstößt. Bei
Streitigkeiten über Inhalte des Bundes- und der
Landeszielsteuerungsverträge ist ein Schlichtungsverfahren
vorgesehen; bei Nicht-Erreichen der Ziele oder bei Verstößen gegen
die Verträge wird ein Sanktionsmechanismus in Gang gesetzt.
Abgeordnete Oberhauser (S) und Rasinger (V) hielten in einem von den
Regierungsparteien angenommenen Abänderungsantrag fest, falls es bei
der Vereinbarung der Gesundheitsziele zwischen Bund und Ländern zu
keiner Einigung komme, seien die Gründe für den betreffenden Dissens
zu veröffentlichen.
Auf Landesebene gibt es auch weiterhin die Gesundheitsplattformen,
deren Aufgaben mit denen der Bundesgesundheitskommission
korrespondieren. Für Abgeordneten Öllinger bewies das Weiterbestehen
der Gesundheitsplattformen allerdings, dass erneut die Bundesländer
ihren Willen bei den Verhandlungen durchgesetzt hätten und er
bezweifelte auch die Wirksamkeit der geplanten Schlichtungsstelle.
Stärkung von Tageskliniken und Arztpraxen angestrebt
Durch die Verlagerung von Leistungen in den tagesklinischen bzw. in
den ambulanten Sektor (Spitalsambulanzen, selbstständige Ambulatorien
sowie niedergelassener Bereich) will das Reformkonzept den
vollstationären Bereich in den Spitälern entlasten. Ausgebaut werden
sollen zudem ambulante Versorgungsstrukturen mit Öffnungszeiten zu
Tagesrand- und Wochenendzeiten sowie interdisziplinäre
Versorgungsmodelle. Auch die bedarfsorientierte Versorgungs- und
Leistungsdichte im akutstationären und ambulanten Bereich wird neu
festgelegt. Die Primärversorgung wird bei den niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten nach internationalem Vorbild gestärkt.
Mehr Mittel für die Prävention und einheitliches Qualitätssystem
Um in Zukunft vermehrt auf Prävention zu setzen, wird auf Landesebene
ein gemeinsamer Gesundheitsförderungsfonds eingerichtet, der mit
insgesamt 150 Mio.€ für 10 Jahre dotiert ist. Die Bundes-
Zielsteuerungskommission gebe dabei die Gesundheitsziele vor, über
die Art der Mittelverwendung habe die jeweilige
Landeszielsteuerungskommission zu entscheiden, erwiderte
Bundesminister Stöger eine Frage der FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar
Belakowitsch-Jenewein. Ein österreichweit einheitliches
Qualitätssystem soll die Ergebnisqualität in den Spitälern und bei
den niedergelassenen Ärzten messen, wobei der Reformplan eine
Teilnahme an bundesweiten Qualitätssicherungsmaßnahmen verpflichtend
vorsieht.
FPÖ und BZÖ plädieren für sozial gerechte Gesundheitsversorgung
Im Zuge der Debatte über die Gesundheitsreform kamen auch Forderungen
von FPÖ und BZÖ zur Sprache, die auf die Leistbarkeit der
Gesundheitsversorgung für die Allgemeinheit abzielen. Das Bündnis
thematisiert in einem Entschließungsantrag (1772/A[E]) erneut den
Mangel an stationären Kinderhospizen und verweist darauf, dass
sämtliche palliativen Dienste für Minderjährige auf privaten Spenden
beruhen. Abgeordnete Ursula Haubner (B) appelliert deswegen an den
Gesundheitsminister, palliative Einrichtungen für Kinder und
Jugendliche im Gesundheitssystem ehestmöglich zu verankern. Weiters
drängt sie gemeinsam mit ihrem Parteikollegen, BZÖ-
Gesundheitssprecher Wolfgang Spadiut darauf, Spitals-Selbstbehalte
für Kinder bis 18 Jahre abzuschaffen ( 2247/A[E]). Beide BZÖ-Anträge
wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt, wobei Abgeordneter
Dietmar Keck (S) auf eine bereits vom Gesundheitsressort
eingerichtete Arbeitsgruppe für Kinderhospize verwies.
Für leistbare zahnmedizinische Behandlungen (973/A[E]) und eine
sozial gerechte Staffelung der Selbstbehalte verschiedener
medizinischer Leistungen wie Brillen, Hörgeräte, orthopädische
Einlagen, Zahnspangen und Zahnprothesen(502/A[E]) tritt FPÖ-Mandatar
Andreas Karlsböck ein. Er ortet eine "Zweiklassen-Medizin" auf Grund
der gleichbleibenden Höhe derartiger Selbstbehalte, ungeachtet der
Einkommenssituation der PatientInnen. Dass viele Personen entweder
gänzlich auf den Erwerb nötiger Hilfsmittel verzichten oder diese im
Ausland erwerben würden, stelle nicht zuletzt einen
volkswirtschaftlichen Schaden dar, so Karlsböcks Kritik.
Ebenfalls zwecks Kostenerleicherung für BezieherInnen niedriger
Einkommen fordert FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein in
ihrem Entschließungsantrag (1114/A[E]), es sei sicherzustellen, dass
für die Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze künftig auch
Aufwendungen für Medikamente berücksichtigt werden, die von den
PatientInnen selbst zu tragen sind, weil die entsprechenden
Medikamentkosten unter der gesetzlichen Rezeptgebühr liegen. Der
Ausschuss vertagte auch die FPÖ-Anträge mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit.
Während Grün-Sozialsprecher Karl Öllinger eine "soziale Schieflage"
im Zusammenhang mit den Selbstbehalten ortete, gaben Abgeordnete Karl
Donabauer (V) und Renate Csörgits zu bedenken, dass Selbstbehalte
nicht zuletzt zur Bewusstseinsbildung über den Wert einer
Gesundheitsleistung beitragen könnten. Zudem müsse man bei einem
völligen Wegfall des Selbstbehalts darüber nachdenken, aus welcher
Quelle die Mittel dann zu beziehen seien. Bundesminister Alois Stöger
berichtete in Folge vom Widerstand seitens der Bundesländer gegen
seine Bestrebungen, den Spitals-Selbstbehalt für Unter-18-Jährige
aufzuheben.
Lebensmittelsicherheit in Österreich immer noch hoch
Österreich befinde sich im Bereich Lebensmittelsicherheit auf hohem
Niveau, Transparenz und Kontrolle seien aber wichtige Faktoren zur
Qualitätssicherung, so Gesundheitsminister Alois Stöger. Das
bestätige der zweite von seinem Ressort vorgelegte
Lebensmittelsicherheitsbericht aus dem Jahr 2011 (III-339 d.B.), mit
dem sich der Ausschuss zu Sitzungsbeginn befasste. Der Bericht wurde
mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen.
Bei den im Berichtsjahr durchgeführten Betriebskontrollen und den
erhobenen Proben sei insgesamt ein Rückgang der Beanstandungen
festzustellen gewesen, erläuterte Stöger. Österreichweit wurden von
den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 4.550 Betriebskontrollen
durchgeführt und insgesamt 31.782 Proben von der AGES
(Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)
oder den Untersuchungsanstalten der Länder (Wien, Kärnten,
Vorarlberg) untersucht und begutachtet. Die Landesveterinärbehörden
waren 24.747 Mal im Rahmen von Betriebskontrollen in Fleischbetrieben
und 2.212 Mal in Milcherzeugerbetrieben aktiv. Keine Fälle
gentechnisch kontaminierter Nahrungsmittel habe es bei den
Überprüfungen gegeben, hielt der Bundesminister auf diesbezügliche
Bedenken des Grün-Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber fest.
Die Untersuchung und Begutachtung ergab bei 27.287 Proben (85,9 %)
keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 159
Proben (0,5 %) beurteilt, 1.177 Proben (3,7 %) wurden als für den
menschlichen Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch als
ungeeignet bewertet. Der häufigste Beanstandungsgrund waren
Kennzeichnungsmängel bei 1.359 Proben (4,3 %) und zusätzlich wiesen
weitere 1.260 Proben (4 %) zur Irreführung geeignete Angaben auf.
Insgesamt lag die Beanstandungsrate bei 14,1 %. Für Herkunftsangaben
von Fleisch auch bei verarbeiteten Lebensmitteln mache er sich
laufend auf EU-Ebene stark, informierte Stöger Abgeordnete Anna
Höllerer (V).
Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben (5 von 58 Proben;
8,6 %) fand sich bei Wildbreterzeugnissen, gefolgt von den
Materialien mit Lebensmittelkontakt (16 von 428 Proben; 3,7 %),
Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung (7 von 197 Proben; 3,6
%) und Spielwaren (12 von 367 Proben; 3,3 %). Gegen Säumnis in der
Kontrolltätigkeit durch die Bundesländer werde mit der transparenten
Darstellung solcher Mängel im Lebensmittelsicherheitsbericht
vorgegangen, sagte Gesundheitsminister Stöger als Replik auf die
Fragen der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G), Wolfgang Spadiut (B)
und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F), die über die Konsequenzen bei
Verstößen Bescheid wissen wollten. In Verbindung mit der mittelbaren
Bundesverwaltung gebe es hier freilich nur beschränkte Möglichkeiten
der Ahndung durch den Bund, so der Minister.
EU-Gesundheitspläne 2013
In seinen Ausführungen über das Arbeitsprogramm 2013 der EU im
Bereich Gesundheit (III-385 d.B.) unterstrich Gesundheitsminister
Stöger, Österreich stehe dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag
betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der
Preisfestsetzung bei Humanarzneimitteln ablehnend gegenüber. Besorgt
sei man dabei wegen weitreichender Einschnitte in das bestehende und
bewährte System des Erstattungskodex, der zu erwartenden Mehrkosten
sowie des unverhältnismäßigen Eingriffs in die Souveränität der
Mitgliedstaaten. Kürzlich habe die Kommission einen überarbeiteten
Vorschlag übermittelt, der noch zu prüfen sei, bemerkte der Minister,
doch immer noch seien darin offenbar die Prüffristen für Generika zu
kurz angesetzt.
Hinsichtlich des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen in der EU
trete Österreich für mehr Selbstbestimmung der Mitgliedsländer in
dieser Frage ein, derzeit sei bei diesem Punkt leider keine
qualifizierte Mehrheit für eine Entscheidung zu erreichen, meinte
Stöger. Er bezog sich dabei auf die Feststellung des Abgeordneten
Wolfgang Pirklhuber (G), der auf den Zusammenschluss von 57 Regionen
in der EU gegen Gentechnik in der Landwirtschaft hinwies.
Unterstützend zeigte sich der Bundesminister zu der Forderung des
Abgeordneten Bernhard Vock (F), die Zahl an Tiertransporten in der
Union zu reduzieren, er machte allerdings darauf aufmerksam, dass es
derzeit kein einheitliches elektronisches System für die
Nachverfolgung solcher Transporte gebe.
Die Ausschussmitglieder gaben der EU-Jahresvorschau 2013 zum Bereich
Gesundheit mit SPÖ-ÖVP-Grüne-BZÖ-Mehrheit ihre Zustimmung und
enderledigten den Bericht damit. (Schluss Gesundheitsausschuss)
rei/sue
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