- 09.04.2013, 20:05:48
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- OTS0242 OTW0242
Anpassung an Verwaltungsgerichtsbarkeit im Gesundheitsbereich
Gesundheitsausschuss debattiert Kennzeichnung von Lebensmitteln
Utl.: Gesundheitsausschuss debattiert Kennzeichnung von
Lebensmitteln =
Wien (PK) - Der Gesundheitsausschuss befasste sich in seiner heutigen
Sitzung auch mit zwei Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzen
für den Gesundheitsbereich und machte diese mit Stimmeneinhelligkeit
plenumsreif. Damit wird auch im Bereich des Gesundheitsministeriums
die Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen an das
neue System der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit vollzogen.
Außerdem befasste sich der Ausschuss mit Oppositionsanträgen. Die
Grüne fordern Maßnahmen zur barrierefreien Kommunikation im
Gesundheitsbereich. Laut BZÖ sollen Sozialversicherungen die
Kommunikationshilfsmittel für Menschen mit sprachlichen
Beeinträchtigungen in ihren Leistungskatalog aufnehmen. Diese Anträge
wurden vertagt. Mit S-V-Mehrheit abgelehnt wurde die Forderung des
BZÖ nach Reform des Schularzt- und Schulpsychologiewesens.
Lebhaft diskutiert wurden Anträge der Grünen zur besseren
Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln sowie von
Fertigprodukten, die Ei enthalten, die letztliche ebenso vertagt
wurden wie ein Antrag der Grünen Fraktion, der die Anwendung von
Tierschutzbestimmungen auch für Krustentiere fordert. Die Forderung
der Grünen nach dem Verbot des Klonens von Nutztieren wurde mit
Mehrheit der Koalitionsparteien abgelehnt.
Auch Gesundheitsberufe von neuer Verwaltungsgerichtbarkeit erfasst
Einstimmig beschloss der Gesundheitsausschuss zwei Gesetze, mit denen
im Gesundheitsbereich die Anpassung der
sozialversicherungsrechtlichen Regelungen an das neue System der
zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgt. Zuerst wurde eine
Regierungsvorlage beschlossen, die insgesamt 24 Gesetze novelliert
(1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz). Im konkreten geht
es dabei um den Entfall des administrativen Instanzenzugs sowie den
Ersatz der Unabhängigen Verwaltungsbehörden durch
Landesverwaltungsgerichte. Betroffen sind die Ausbildungs- und
Berufsgesetze der Gesundheitsberufe sowie das Kammer- und
Disziplinarrecht. Weiters kommt es zu Anpassungen in der mittelbaren
Bundesverwaltung.
Dem Ausschuss lag auch das 2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-
Anpassungsgesetz für den Gesundheitsbereich vor. Es betrifft die
Schaffung eines Instanzenzuges von den erstinstanzlichen
Schiedskommissionen und vom Hauptverband zum
Bundesverwaltungsgericht. Die Sozialversicherung ist Bundessache in
Gesetzgebung und Vollziehung. Mit Ablauf des Jahres 2013 werden
zahlreiche Sonderbehörden, die in den verschiedenen
Verwaltungsgebieten bisher als Rechtschutzbehörden vorgesehen waren,
aufgelöst, nämlich die neun Landesberufungskommissionen, die für
Streitigkeiten zwischen den Trägen der Sozialversicherung und
Vertragspartnern zuständig waren, außerdem die
Bundesschiedskommission sowie die für Verfahren im Zusammenhang mit
dem Erstattungskodex berufene Unabhängige Heilmittelkommission.
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V) brachte zu der Novelle einen S-V-
Entschließungsantrag ein, der Konkretisierungen zur Besetzung des in
Zukunft zuständigen Senates am Bundesverwaltungsgericht enthält. Eine
weitere Klarstellung dient der Rechtssicherheit bei Entscheidungen
des Bundesverwaltungsgerichts im Falle von Streitigkeiten, welche
Verträge zwischen Ärztekammer und Sozialversicherungsträgern
betreffen. Dieser Abänderungsantrag wurde, wie die Novelle, vom
Ausschuss einstimmig angenommen.
Grüne für barrierefreie Kommunikation im Gesundheitswesen
Neuerlich vertagt wurde ein Antrag der Grünen zur Sicherstellung
barrierefreier Kommunikation im Gesundheitswesen (1959/A[E]).
Gefordert wird ein Rechtsanspruch von PatientInnen, sich bei der
Inanspruchnahme von Leistungen verständlich machen und die dabei
notwendige Kommunikation vollinhaltlich erfassen zu können.
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) wies darauf hin, dass
Verständigungsprobleme für PatientInnen schwere gesundheitliche
Konsequenzen haben können. Er könne sich vorstellen, dass es
Spitalsverbände möglich ist, gemeinsam die nötigen Dolmetschdienste
zu organisieren. Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V) meinte, dies sei
sicher ein wichtiges Thema, die Umsetzung eines Rechtsanspruchs sei
aber komplex und bedürfe einer ausführlicheren Diskussion. Sie
stellte den Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP
angenommen wurde.
BZÖ: Sozialversicherung soll Kommunikationshilfsmittel zahlen
Für die Aufnahme von Kommunikationshilfsmitteln für Menschen mit
sprachlichen Beeinträchtigungen in den Leistungskatalog der
Sozialversicherungsträger sprach sich Abgeordneter Wolfgang Spadiut
(B) in einem Entschließungsantrag aus (2242/A[E]). Abgeordnete Ridi
Maria Steibl verwies dazu auf die bestehende Möglichkeit der
persönlichen Assistenz und stellte auch hier einen Vertagungsantrag,
dem mit S-V-Mehrheit stattgegeben wurde.
Mit S-V-Mehrheit abgelehnt wurde schließlich eine weitere BZÖ-
Initiative. Abgeordneter Wolfgang Spadiut vertrat die Ansicht, dass
der schulärztliche und schulpsychologische Dienst reformiert werden
sollte (2243/A[E]). Eine große Zahl von Schülerinnen und Schüler
leide an chronischen Krankheiten und bedürfe einer besonderen
Hilfestellung, argumentierte er.
Grüne für konsequente Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln
Die letzten Lebensmittelskandale hätten deutlich gezeigt, dass den
KonsumentInnen die klare Kennzeichnung von Fertigprodukten wichtig
sei, begründete Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) seinen
Entschließungsantrag (2219/A[E]) zur Ausarbeitung eines
Gütesiegelgesetzes, das die Aspekte Herkunft und Regionalität sowie
die Werbung mit Tierschutz und Gentechnikfreiheit umfassen soll. Es
müsse sichergestellt werden, dass ausschließlich Fleisch oder
tierische Produkte von in Österreich geborenen und auch hier
aufgezogenen Tieren als österreichische Ware bezeichnet werden kann,
argumentierte der Abgeordnete. Das würde die Position der
österreichischen Landwirte stärken. Die Bundesregierung solle sich
auch auf EU-Ebene für eine umfassende und transparente
Herkunftskennzeichnung einzusetzen, bei der Tiergerechtheit bei
Haltung, Zucht, Fütterung, Transport und Schlachtung einfach
erkennbar und anschaulich darstellt werden.
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (S) meinte dazu, das EU-Recht
entwickle sich in dieser Frage ständig weiter, und sprach sich für
die Vertagung des Antrags aus. Abgeordneter Karl Donabauer (V)
meinte, er habe gewisse Sympathien für den Antrag, der weiter
diskutiert werden müsse. Er forderte vom Gesundheitsminister ein
konsequentes Vorgehen gegen falsche Kennzeichnungen von
Lebensmitteln. Abgeordneter Pirklhuber meinte dazu, er könne die
Vertagung nicht verstehen, da ein Gütesiegelgesetz im
Regierungsübereinkommen vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt sei.
Auch Abgeordneter Bernhard Vock (F) meinte, er habe eigentlich
Konsens in diesen Fragen erwartet. Ungenaue Kennzeichnungen von
Lebensmitteln gingen jedenfalls zu Lasten der österreichischen
Bäuerinnen und Bauern. - Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.
Grüne für Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern
Ebenfalls mit S-V-Mehrheit vertagt wurde der von Abgeordnetem
Wolfgang Pirklhuber (G) vertretene Entschließungsantrag nach Änderung
der rechtlichen Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung
(1725/A(E)). Bei allen Lebensmitteln, die Ei enthalten und in der
Gastronomie angeboten werden, sollen Angaben zur Haltungsform der
Legehennen verpflichtend sein. Seine Fraktionskollegin Christiane
Brunner argumentierte, die Kennzeichnung nütze auch österreichischen
Produkten, die eine bessere Qualität als ein großer Teil der
Importware aufweisen. Abgeordnete Anna Höllerer (V) verwies auf das
AMA-Gütesiegel. Österreich habe zudem gemeinsam mit anderen Ländern
erreicht, dass gegen Mitgliedsstaaten, die in der Umsetzung der EU-
Verordnung über die Haltung von Legehennen säumig sind, Maßnahmen
gesetzt werden.
Grünen wollen Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung verbieten
Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen Fraktion
(1381/A[E]) betreffend ein Verbot des Imports von geklonten Tieren
und daraus hergestellten Produkten sowie des Klonens von Nutztieren
zur Lebensmittelerzeugung. Abgeordnete Anna Höllerer (V) stellte
fest, dass es in dieser Frage auf EU-Ebene dazu noch keine
einheitliche Linie gebe. Man sei gegen das Klonen von Nutztieren, im
Alleingang könne Österreich aber nichts erreichen, sagte sie, der
Antrag bringe daher nichts. Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-
Jenewein (F) fand die Ablehnung unverständlich, da an sich in der
Frage der Ablehnung des Klonens Einigkeit herrsche. Österreich müsse
in dieser Frage nicht auf die EU warten, sondern könne auch eine
Vorreiterrolle spielen. - Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit
abgelehnt.
Grüne für tierschutzkonforme Schlachtung von Krustentieren
Abgeordnete Christiane Brunner (G) wies in einem Entschließungsantrag
(819/A[E]) auf die oft qualvolle Behandlung von Krustentieren vor
deren Verzehr hin. Abgeordneter Dietmar Keck (S) betonte, dass die
Umsetzung einer EU-Tierschutz-Schlachtverordnung unmittelbar vor der
Umsetzung stehe und auch diese Frage darin geregelt werde. Bis dahin
könne man den Antrag vertagen. Die Vertagung erfolgte mit S-V-
Mehrheit. (Schluss) sox
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