Karl & Mitterlehner: "Reform der GmbH erleichtert Unternehmensgründungen und stärkt Wachstum"
Wirtschaftsminister Mitterlehner und Justizministerin Karl präsentieren gemeinsam Reform der GmbH - Mindeststammkapital sinkt auf 10.000 Euro
Wien (OTS) - Die Gesellschaftsform der GmbH wird reformiert. Um Jungunternehmer gezielt zu unterstützen und die österreichische GmbH international wettbewerbsfähiger zu machen, erarbeitete Justizministerin Beatrix Karl in enger Abstimmung mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner einen Reformentwurf zur GmbH-NEU. Zum heutigen Start der 4-wöchigen Begutachtungszeit, präsentierten die beiden Regierungsmitglieder die geplanten Neuerungen bei einer Pressekonferenz.
"Eine starke Wirtschaft ist der Motor für Österreichs Wohlstand. Mit der GmbH-NEU erleichtern wir Jungunternehmern den Zugang zu dieser Gesellschaftsform. Gleichzeitig garantieren wir mit den strengen rechtlichen Rahmenbedingungen dieser bewährten Gesellschaftsform die Seriosität der österreichischen GmbH" so Karl heute über die Vorteile der GmbH-NEU.
"Die GmbH-NEU wertet den Wirtschaftsstandort Österreich auf und unterstützt vor allem innovative Jungunternehmer bei der Finanzierung ihrer Geschäftsmodelle", sagte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. "Die deutliche Senkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro macht den Sprung in die Selbstständigkeit attraktiver, erleichtert die rasche Umsetzung kreativer Geschäftsmodelle und verhindert damit auch Abwanderungen ins günstigere Ausland. Kreative Ideen sollen nicht an unnötig hohen Eintrittshürden scheitern", so Mitterlehner, der bei der Pressekonferenz auch die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen betonte. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass das bisherige Mindeststammkapital von 35.000 Euro zu hoch bemessen ist, weil Österreich damit an der EU-Spitze liegt. Der EU-Schnitt liegt hingegen bei ca. 8.000 Euro.
Die Eckpunkte der Reform: das Mindeststammkapital für Unternehmensgründungen wird von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt. Damit verbunden ist auch ein Absinken der Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 auf 500 Euro pro Jahr. Die Notar- und Rechtsanwaltskosten, die bei Gründung einer GmbH anfallen, werden um zumindest 50 Prozent sinken. Zusätzlich entfällt die Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung. Aufgrund der deutlichen Kostensenkungen werden rund 1.000 zusätzliche GmbH-Gründungen pro Jahr durch die Reform erwartet.
Die Seriosität der Gesellschaftsform GmbH bleibt erhalten. Weiterhin ist eine Eintragung ins Firmenbuch und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie die Einbindung eines Notars bei der Gründung gesetzlich vorgeschrieben. "Die Bonität eines Unternehmens ist entscheidend und die wird in der Praxis nicht mit dem Stammkapital verbunden, sondern mit einem guten Business-Konzept", sagte Mitterlehner.
Der Begutachtungsentwurf samt Vorblatt und Erläuterungen ist auf www.bmj.gv.at nachzulesen. Die GmbH-NEU soll am 1. Juli 2013 in Kraft treten.
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