• 22.03.2013, 09:47:50
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  • OTS0051 OTW0051

Wohlmuth: Richtungsweisendes Urteil gegen Altersdiskriminierung

51-Jähriger war für Firma "zu alt"

Utl.: 51-Jähriger war für Firma "zu alt" =

Wien (OTS) - Als "richtungsweisend" bezeichnete
Pensionistenverbands-Generalsekretär Andreas Wohlmuth jenes Urteil,
wonach ein Unternehmen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil es
einen 51-jährigen Jobbewerber wegen des Alters abgewiesen hat.
Wohlmuth: "Die Unternehmen müssen endlich einsehen, dass Schluss sein
muss mit der Altersdiskriminierung, und Schluss mit dem Hinausmobben
und in die Pension drängen von älteren DienstnehmerInnen!"

Als "besonders zynisch" beurteilt Wohlmuth den Umstand, dass die
gleichen Wirtschaftskreise, die nicht bereit sind, ältere Menschen zu
beschäftigen, auch jene sind, die saftige Abschläge und damit
lebenslange Pensionskürzungen für jene Leute fordern, derer sie sich
vorher sozusagen "entledigt" haben. Einmal mehr drängt der
Pensionistenverband darauf, die Unternehmen die Kosten für
Arbeitslosenversicherung oder Frühpension tragen zu lassen, wenn sie
ältere Beschäftigte frühzeitig rausschmeißen oder zwangspensionieren.

"Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal. Ich hoffe, dass davon eine
abschreckende Wirkung ausgeht und der
Altersdiskriminierungs-Mentalität mancher Unternehmen ein Ende
gesetzt wird", so Wohlmuth abschließend.

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