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Königsberger-Ludwig: Wesentliche Verbesserungen beim Verbrechensopfergesetz

Rasche Hilfe in angemessener Höhe für Opfer und Hinterbliebene

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung und Mitglied im Sozialausschuss Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßt die von Sozialminister Rudolf Hundstorfer eingeleiteten Änderungen im Verbrechensopfergesetz, die heute im Sozialausschuss beschlossen wurden. "Die geplanten Änderungen werden eine Reihe von Verbesserungen für Opfer von Verbrechen und Hinterbliebene bringen und zudem zu Verwaltungsvereinfachungen und Verfahrensbeschleunigung führen", fasst Königsberger-Ludwig die Verbesserungen am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst zusammen. ****

"Dies wird dazu führen, dass die Hilfe rasch und in angemessener Höhe geleistet werden kann", so die SPÖ-Bereichssprecherin. Es wird eine maßgebliche Erhöhung und weitere Differenzierung der Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld je nach dem Schweregrad der Verletzung geben. Die Entschädigungszahlungen werden künftig in vier Kategorien eingeteilt und betragen 2.000 bis 4.000 Euro bei schwerer Körperverletzung beziehungsweise 8.000 bis 12.000 Euro bei schweren Dauerfolgen. Eine weitere wesentliche Verbesserung sieht Königsberger-Ludwig durch die Kostenübernahme bei Krisenintervention durch klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen für Opfer und Hinterbliebene.

Darüber hinaus beurteilt Königsberger-Ludwig die Vereinheitlichung der Antragsfristen und die damit einhergehende Verlängerung auf zwei Jahre z.B. bei Anträgen betreffend den Ersatz des Verdienst- und Unterhaltsentgangs- oder der Pflege- und Blindenzulage - als "sehr positiv" und begrüßt ausdrücklich die zukünftige Berücksichtigung von Opfern von Menschenhandel. "Die beschlossenen vereinfachten Abrechnungskriterien in der Heilfürsorge bei Rechnungsbeträgen bis zu 100 Euro pro Antragsteller wird zu einer wesentlichen Verwaltungsvereinfachung und somit zu einer rascheren Abwicklung der Anträge führen", betont Königsberger-Ludwig, die das neue Verbrechensopfergesetz insgesamt als ein Gesetz, das wesentliche Leistungsverbesserungen für Opfer und deren Hinterbliebenen bringt, bezeichnet. Beachtlich sei auch die Neuregelung für geschädigte Heimkinder. "Unabhängig vom Zeitpunkt des Verbrechens kann das Opfer seine Rechte ab dem Entscheidungszeitpunkt geltend machen", betont Königsberger-Ludwig. (Schluss) bj/rm/mp

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