20 Jahre Bundes-Gleichbehandlungsgesetz: Frauen auf allen Ebenen des öffentlichen Dienstes involviert
Gleichbehandlung muss gelebt werden und ist eine Frage der Bewusstseinsbildung - Einführung des bezahlten Papamonats auch in der Privatwirtschaft gefordert
Wien (OTS/SK) - Die SPÖ-Bundesrätinnen Monika Kemperle und Ana Blatnik betonten heute, Donnerstag, im Bundesrat zur Aktuellen Stunde mit dem Thema "20 Jahre Bundes-Gleichbehandlungsgesetz - 20 Jahre im Dienst der Gleichstellung", welche positiven Effekte das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nach sich gezogen hat. Es ist gelungen, Defizite zu beseitigen, sodass Frauen heute auf allen Ebenen des öffentlichen Dienstes involviert sind. "Tatsache ist aber, dass dieses Gesetz noch immer notwendig ist. So wie in der Vergangenheit brauchen wir das Gesetz leider auch noch in der Zukunft", betonte Kemperle. Kritisch merkte Kemperle an, dass "die Wertigkeit der Arbeitsplätze in der Praxis zu den nach wie vor bestehenden Einkommensunterschieden von Männern und Frauen führt". ****
Ohne verpflichtende Frauenförderung, gesetzliche Quotenregelung und Gehaltstransparenz wäre es nicht gelungen, den Frauenanteil im öffentlichen Dienst und dabei vor allem auch in Führungspositionen derart stark anzuheben. Bundesrätin Ana Blatnik bekannte sich in ihrer Rede zur Wahlfreiheit und argumentierte: "Gleichbehandlung muss gelebt werden und ist in erster Linie eine Frage der Bewusstseinsbildung." Wichtig aus dieser Sicht ist der bezahlte Papamonat. "Ich wünsche mir auch die Einführung eines bezahlten Papamonats in der Privatwirtschaft", sagte Blatnik. "Gleichbehandlung geht aber leider nicht von heute auf morgen und ist auch nicht allein auf freiwilliger Basis möglich." Daher braucht es verpflichtende Maßnahmen zur Gleichbehandlung.
Etwas verwunderlich, was den geschichtlichen Verlauf betrifft, sei, dass das Gleichbehandlungsgesetz für den Bund später beschlossen wurde als für die Privatwirtschaft. "Zumeist ist der Weg gerade bei solchen Gesetzen genau umgekehrt, da sich die positiven Effekte immer zuerst in den Kommunen und auch sonst überall dort, wo sich der Staat, wo sich die Politik verantwortlich fühlt, durchsetzen und sich dann letztendlich in den einzelnen Gesetzen wiederfinden", sagte Kemperle.
Die Aussichten waren bei genauer Überprüfung der Fakten zur Zeit der Einführung dieses Gleichbehandlungsgesetzes eher trist. Angesichts der Besetzungen in den Universitäten oder in den Gerichten oder auch angesichts der internen Besetzungen auf allen Ebenen bis hin zu den Sektionsleitern - damals hat es noch keine Sektionsleiterinnen gegeben. "All diese Ebenen wiesen wesentliche Defizite in der weiblichen Personenbesetzung auf. Es war klar erkennbar, dass der Zugang erschwert und die gläserne Decke ein Faktum war. Aber mit dem Gleichbehandlungsgesetz konnte das teilweise aufgebrochen werden", sagte Kemperle und Blatnik und dankten Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek für ihren Einsatz für Gleichbehandlung. (Schluss) mis
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