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Umweltdachverband sieht Beschluss der GAP mit lachendem und weinendem Auge!

- Nationalen Spielraum zum Biodiversitäts- und Wasserschutz nutzen

Wien (OTS) - Spindelegger und Faymann müssen 50:50-Kofinanzierung weiterhin garantieren

Gestern fanden im Plenum des EU-Parlaments Weichen stellende Abstimmungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) statt. "Die schlimmsten befürchteten Änderungen, die eine Ökologisierung praktisch verhindert hätten, wurden abgewehrt. Allerdings wurden keine effektiven Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität durchgesetzt. Das Greening bleibt damit nur ein Abklatsch des Nötigen. So werden ökologische Ausgleichsflächen laut Vorschlag der Kommission in einer komplizierten Einschleifregelung - drei Prozent die ersten zwei Jahre, weitere zwei Jahre fünf Prozent, danach sieben Prozent -etabliert. Sinnvoll wäre hier die Ausweisung von mindestens 10 % der Flächen gewesen, eine Größenordnung, die es vor 2010 bereits gab. Dazu kommt noch, dass entgegen der Grundidee diese Greening-Maßnahme nun nicht nur Blühstreifen oder Randstrukturen umfassen soll, sondern auch Stickstoff bindende Kulturflächen. Weiterer Wermutstropfen: Die EU-WRRL und die Natura 2000-Vorgaben sollen nicht mehr Teil der Cross Compliance-Vorgaben sein", so Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes. Diese Tatsache und insbesondere das Faktum, dass die Gegenverrechnung von Umweltleistungen zwischen den Säulen nicht mehr möglich sein soll, lässt damit im Gegenzug genügend nationalen Spielraum, um im Agrarumweltprogramm ÖPUL den Platz für Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt zu sichern. Die bereits seitens des Lebensministeriums vorgeschlagene verpflichtende Einführung von Biodiversitätsauflagen für alle Maßnahmen des Agrarumweltprogramms ist damit nötiger denn je.

Spindelegger und Faymann müssen Umweltleistung und 50 %-Kofinanzierung sichern

"Unter dieser Voraussetzung kann der Umweltdachverband auch die Forderung nach einer 50 %-igen nationalen Kofinanzierung des Programms für die Ländliche Entwicklung und damit einer Maximierung des Programmvolumens mittragen. Wir appellieren an Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Spindelegger, die Umweltleistung der Förderungen zu sichern und diese in der Partnerschaftsvereinbarung zu verankern. Im Gegenzug müssen aber auch die informell paktierten 50 %-igen nationalen Kofinanzierungsmittel bereitgestellt werden und in die anstehendenden Verhandlungen um den Bundesfinanzrahmen bis 2017 eingebracht werden", so Heilingbrunner abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Umweltdachverband
Dr.in Sylvia Steinbauer
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (++43-1)40113/21
sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at
http://www.umweltdachverband.at

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