Zum Inhalt springen

BZÖ-Bucher: FPK droht bei Stadion Klagenfurt Millionendesaster!

Was hat FPK bei Stadion zu verbergen?

Klagenfurt (OTS) - BZÖ-Bündnisobmann Josef Bucher kündigt an, dass das BZÖ das drohende Millionendesaster der FPK rund um die Fertigstellung des Stadions Klagenfurt zu einem der ersten anzugehenden Themen im Landtag machen wird. "Neben der Kürzung der Parteienförderung und der Abschaffung des Pflegeregresses, ist das Stadionchaos sofort anzugehen. Hier entwickelt sich das Versagen der FPK-Verantwortlichen offenbar speziell für Klagenfurt zu einer tickenden Zeitbombe", so Bucher.

Die Kleine Zeitung hatte heute unter Berufung auf ihr vorliegende interne Unterlagen berichtet, dass für die Fertigstellung des Fußballstadions ein wichtiges Statikgutachten fehlt, Klagenfurt aber schon elf Millionen Euro an die zuständige Baufirma gezahlt hat. Auf die Frage der Kleinen Zeitung wofür dann 11 Millionen überwiesen wurden, verweigerten die Klagenfurter FPK-Verantwortlichen die Auskunft, weil es sich um "interne Angelegenheiten" handle. "Für diese "internen Angelegenheiten" müssen die Steuerzahler aber insgesamt 19,85 Millionen Euro bezahlen. So viel kostet die Fertigstellung des Stadions, die am 30. November dieses Jahres abgeschlossen sein soll. Soll, denn es könnte eine Verzögerung drohen. Grund sind Probleme mit der Statik der Stahlkonstruktion. Diese Schwierigkeiten dürften so massiv sein, dass es bis Ende 2012 nicht gelungen ist, die "vollständige statische Berechnung" vorzulegen. Diese ist notwendig, um eine Änderungseinreichung vornehmen und das offene Behördenverfahren abschließen zu können", zitiert Bucher die Kleine Zeitung.

Der BZÖ-Chef verlangt "völlige Aufklärung und Transparenz -schließlich geht es um Steuergeld und es besteht die erhebliche Gefahr, dass sich die rund 20 Millionen projektierten Kosten weiter erhöhen und sich zu einer weiteren ernsten finanziellen Bedrohung gerade für die Stadt Klagenfurt entwickeln".

Rückfragen & Kontakt:

BZö Kärnten - Pressestelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | BZC0002