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Wöginger: Bildungsteilzeit bedeutet mehr berufliche Chancen, mehr Wahlfreiheit und Flexibilität

Wien (OTS/ÖVP-PK) - "Bildungsteilzeit bedeutet mehr Wahlfreiheit und Flexibilität und ist ein zusätzliches Angebot zur Aus- und Weiterbildung", stellte heute, Donnerstag, ÖVP-Sozialsprecher Abg. August Wöginger anlässlich der heutigen Sitzung des Sozialausschusses fest, der sich unter anderem mit der Einführung einer Bildungsteilzeit und eines Fachkräftestipendiums befasst. "Damit wird lebensbegleitendes Lernen erstmals zu fairen Bedingungen möglich."

Ziel der Bildungsteilzeit ist es, vor allem gering und mittel qualifizierten Personen zu ermöglichen, sich berufsbegleitend, also ohne ein Beschäftigungsverhältnis ganz zu unterbrechen, weiterzubilden. Demnach können ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen künftig zum Zweck der Weiterbildung eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte vereinbaren. Wöginger: "Bei der Bildungsteilkarenz wird ein Teil des Gehalts mit dem Bildungsteilzeitgeld aufgebessert und ermöglicht ein Auskommen mit dem Einkommen." Während der Bildungsteilzeit erhalten die ArbeitnehmerInnen neben dem aliquoten Lohn ein pauschaliertes Bildungsteilzeitgeld, um den Einkommensentfall zu mindern.

Wöginger führte dazu folgendes Beispiel an: Wenn ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin brutto 2.500 Euro verdient - also ca. 1.700 Euro netto, und seine/ihre Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert, dann verdient er/sie 1.250 Euro brutto, also 1.035 netto. Das AMS finanziert für die Dauer der Bildungsteilzeit die Lebenshaltungskosten mit einem Bildungsteilzeitgeld in der Höhe von 15,20 Euro je Kalendertag (0,76 Euro pro Stunde mal 20 Stunden in der Woche), das sind bei 30 Tagen/Monat 456 Euro. Damit hat der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin für die Dauer der Bildungsmaßnahme 1.491 Euro monatlich zur Verfügung. Je nach Arbeitszeitreduzierung in Stunden ändert sich die Höhe des Bildungsteilzeitgeldes.

Voraussetzung für den Bezug Bildungsteilzeitgeld ist, dass das Arbeitsverhältnis zuvor ununterbrochen mindestens sechs Monate gedauert hat und die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit zehn Stunden nicht unterschreitet. Die Bildungsteilzeit ist darüber hinaus für mindestens vier Monate und höchstens zwei Jahre zu vereinbaren, eine Stückelung in einzelne Teile innerhalb eines Vierjahreszeitraums ist möglich. Es kann auch ein - einmaliger - Wechsel von Bildungsteilzeit zur Bildungskarenz vorgenommen werden.

Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz erhalten Personen künftig nur noch dann, wenn sie zuvor mehr als geringfügig beschäftigt waren. Zudem sind für Weiterbildungsgeld, das für den Besuch universitärer Studien bezogen wird, Leistungsnachweise zu erbringen.

Fachkräftestipendium für Mangelberufe

Mit dem Fachkräftestipendium, das sich an das Selbsterhalterstipendium bei universitären Ausbildungen anlehnt, wird Engpässen bei Fachkräften entgegengetreten. Es wird erwartet, dass das Fachkräftestipendium insbesondere auch den Zugang zu Pflege-und Betreuungsberufen für "Spätberufene" erleichtert. Wer arbeitslos ist oder sich beruflich neu orientieren will und nur eine geringe oder mittlere Qualifikation aufweist, erhält künftig unter bestimmten Auflagen ein monatliches Stipendium in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für eine Fachkräfteausbildung in Mangelberufen. Maximaldauer für das Stipendium sind drei Jahre, Voraussetzung ist unter anderem eine mindestens vierjährige Beschäftigung innerhalb der letzten 15 Jahre. Neben dem Stipendium ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis möglich. (Schluss)

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