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Kinderfreunde zu Mitwirkungspflicht: Kinderrechte wieder mal egal

Erneute Verschlechterung der Situation von Flüchtlingskindern ist unerträglich.

Wien (OTS) - "Es überrascht kaum noch, dass das Innenministerium mit dieser Gesetzesvorlage die Rechte von Flüchtlingskindern beschneiden will. Trotzdem werden die wiederholten Angriffe auf die ärmsten Mitglieder der Gesellschaft immer unerträglicher", zeigt sich Jürgen Wutzlhofer, Bundesgeschäftsführer der Österreichischen Kinderfreunde empört. Konkret geht es im zu beschließenden Gesetzestext darum, dass von nun an auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) bei der Suche nach ihren Eltern zur Mitwirkung verpflichtet würden. Dies würde sogar Kleinkinder betreffen. "Das Innenministerium deutet den Rechtsanspruch der Kinder auf Unterstützung bei der Suche nach ihren Eltern zu einer Mitwirkung um", so Wutzlhofer. Dies sei besonders dann problematisch, wenn Kinder und Jugendliche vor ihren Familien auf der Flucht sind oder von eben jenen an Menschenhändler verkauft würden. Außerdem stelle eine Suche nach den Eltern manchmal eine enorme Gefährdung der Familien im Herkunftsland dar. "Doch anstatt gerade jenen unterstützend beizustehen, die unsere Hilfe am dringendsten notwendig haben, zeigt sich das Innenministerium von seiner schlechtesten Seite", ärgert sich Wutzlhofer weiter. Seit inzwischen über zwei Jahren stünden die Kinderrechte nun in Österreich im Verfassungsrang, für manche Kinder seien sie jedoch nicht mal das Papier wert, auf dem sie stehen: "Wer als Kind nach Österreich flüchtet, kann von Kinderrechten nur träumen", so Wutzlhofer abschließend.

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Mag. (FH) Daniel Bohmann, Pressereferent der Österreichischen Kinderfreunde
Tel.: 01/512 12 98 / 60, 0699/195 29 488, daniel.bohmann@kinderfreunde.at

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