- 19.02.2013, 14:31:08
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Fekter: Spekulation mit hart erarbeitetem Steuergeld wird endgültig Riegel vorgeschoben
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Es muss ein für allemal Schluss sein mit
riskanten Geschäften von Gebietskörperschaften, sagte heute,
Dienstag, Finanzministerin Dr. Maria Fekter in Beantwortung der
Dringlichen Anfrage im Plenum des Nationalrats und verwies unter
anderem auf den vorige Woche im Finanzministerium unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen dem Bund, den Ländern und dem Städte- und dem
Gemeindebund und auf die Vorbereitung eines bundesweiten Gesetzes mit
strengen Auflagen. Fekter: "Wir haben inhaltlich über weite Strecken
dem Spekulieren Einhalt geboten und einheitlich und umfassend
definiert, was in Zukunft nicht mehr geht. Wir haben damit der
Spekulation mit hart erarbeitetem Steuergeld endgültig einen Riegel
vorgeschoben."
"Steuergeld ist zu wertvoll, als dass man es zum Spekulieren auf den
Finanzmärkten einsetzen darf. Bund, Länder und Gemeinden haben jetzt
klare Regeln und mehr Transparenz geschaffen", umriss die
Finanzministerin die Grundsätze für das Spekulationsverbot:
- Einheitliche Richtlinien für alle Risikoarten im Finanzgeschäft. Da
gehe es nicht nur um das Fremdwährungsrisiko, sondern beispielsweise
auch das Kredit- oder Marktrisiko. Alle Risken seien zu vermeiden.
- Mehr Transparenz - es müsse Berichte an die jeweiligen
Entscheidungsträger geben. Verheimlichen sei nicht mehr zeitgemäß.
- Strategische Planung, wie das Schulden- und Liquiditätsmanagement
abzuwickeln ist.
- Unvereinbarkeiten ausschließen (Vier- bzw. Sechs-Augen Prinzip).
"Diese Grundsätze haben wir im Detail verankert und mit einem
Sanktionsmechanismus - in Anlehnung an den Stabilitätspakt -
versehen. Bei der Finanzierung und Veranlagung sollen in Zukunft alle
vermeidbaren Risken ausgeschlossen werden und dort, wo es sie gibt,
müssen sie minimiert werden. Außerdem haben wir das
Spekulationsverbot als Staatszielbestimmung in der Verfassung
verankert. Das Credo lautet: zuerst die Schulden abbauen, dann erst
Gelder risikominimierend und insgesamt konservativ veranlagen", so
Fekter.
Weiters seien strenge Sanktionen für Spekulationssünder
festgeschrieben worden: 15 Prozent des regelwidrig eingesetzten
Geldes wird an die anderen Partner ausgeschüttet, wenn es zu einem
Verstoß kommt. Als Schiedsgremium fungiere hier das
Koordinationskomitee, das auch beim österreichischen Stabilitätspakt
eingerichtet wurde.
"Das Spekulationsverbot und die Berichtspflichten gelten für den
gesamten Sektor Staat: der jeweils zuständige Gesetzgeber - also je
nach Gesetzgebungskompetenz der Nationalrat oder die Landtage - wird
dieses allgemein gültige Spekulationsverbot umsetzen." "Alle Länder
haben bewiesen, dass sie hier staatstragend mitziehen." Der Bund habe
seine gesetzlichen Rahmenbedingungen schon vorgelegt und diese würden
nun zur Beschlussfassung im Parlament liegen, zeigte sich Fekter
hinsichtlich einer Verfassungsmehrheit zuversichtlich.
(Schluss)
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