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Verhandlungen mit Privatkrankenversicherungen ausgesetzt

Kein neuer Termin vereinbart - Ab 1. März 2013 droht für privatversicherte Patienten in Wien der vertragslose Zustand

Wien (OTS) - Die heute stattgefundenen Verhandlungen zwischen Ärztekammer und Privatkrankenversicherungen endeten ohne Ergebnis. Damit droht für privatkrankenversicherte Patienten im schlechtesten Fall bereits ab 1. März 2013 der vertragslose Zustand. Patienten müssten dann die Rechnungen vorerst selbst bezahlen und danach bei ihrer Privatkrankenversicherung einreichen. ****

Stefan Felke, Referent für Sonderklassehonorare und Verhandlungsführer seitens der Ärztekammer für Wien: "Unsere Verhandlungsposition war äußerst moderat. Trotzdem haben die Versicherungen eine Reduktion der Honorare beziehungsweise eine Nulllohnrunde gefordert." Jede Erhöhung sei von den Privatkrankenversicherungen strikt abgelehnt worden.

"Hätten wir dies akzeptiert, wäre es aufgrund der Inflation zu einem realen Einkommensverlust für Ärztinnen und Ärzte gekommen. Dies war für uns so nicht akzeptabel." Für Felke ist diese Position der Privatkrankenversicherungen umso unverständlicher, als diese im vergangen Jahr Prämiensteigerungen deutlich über der Inflationsrate durchgeführt hätten. "Hier versuchen die privaten Krankenversicherer, Gewinnmaximierung am Rücken und zum Schaden der bei ihnen versicherten Patienten zu erzielen."

Der Vertrag mit den Privatkrankenversicherungen endet am 28. Februar 2013. Sollte einer der beiden Vertragspartner nicht von der Möglichkeit einer einmonatigen Verlängerungsoption Gebrauch machen, gibt es in Wien bereits ab 1. März 2013 einen vertragslosen Zustand.

Im Falle der Verlängerungsoption verschiebt sich der Termin um maximal einen Monat. Definitiv ernst würde es damit für privat krankenversicherte Patienten in Wien am 31. März 2013 werden - eine weitere Verlängerungsoption ist dann nämlich nicht mehr möglich. (hpp)

Rückfragen & Kontakt:

Ärztekammer für Wien - Pressestelle
Dr. Hans-Peter Petutschnig
Tel.: (++43-1) 51501/1223, 0664/1014222, F:51501/1289
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