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Lenker eines Schülertransportes mit knapp 2 Promille

Wie sicher kommen Österreichs Kinder in die Schule?

Wien (OTS) - Am letzten Freitag wurde ein Lenker eines Schülertransportes am Steuer seines Kleinbusses mit fast 2 Promille erwischt. Leider kein Einzelfall. Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) fordert daher für Lenker von Kleinbussen im Schülertransport neben speziellen Schulungen ein absolutes Alkoholverbot und den Einbau von Alkohol-Wegfahrsperren in diese Fahrzeuge, um künftig solche Alkoholfahrten zu verhindern.

Österreichs Schüler legen wöchentlich mehr als 1,8 Millionen km in Schülertransporten im Gelegenheitsverkehr zurück, 71 Prozent der dabei eingesetzten Fahrzeuge sind Pkws und Kleinbusse (bis max. 9 Sitzplätze). Leider gibt es auch bei diesen Lenkern mit besonders hoher Verantwortung schwarze Schafe, die Alkohol trinken und Fahren nicht trennen können. Um solche Fälle wie den vom letzten Freitag künftig zu vermeiden, fordert das KFV daher für Lenker von Pkw oder Kleinbussen im Schülertransport ein absolutes Alkoholverbot, dessen Einhaltung durch den Einbau von sogenannten Alkohol-Wegfahrsperren ("Alko-Locks") in diesen Fahrzeugen sichergestellt werden soll.
Die Alkohol-Wegfahrsperre ist ein technisch zuverlässiges Gerät, das an die Zündvorrichtung des Fahrzeuges angeschlossen ist. Vor dem Start des Fahrzeugs wird eine Atemluftprobe abgegeben. Diese darf den eingestellten Grenzwert von 0,0 Promille bzw. 0,1 Promille nicht überschreiten. Nur dann lässt sich das Fahrzeug starten. Im konkreten Fall hätte es diese Alkoholfahrt nicht gegeben.

KFV-Umfrage zeigt: Mehrheit befürwortet strengere Richtlinien zum Schutz der Kinder!

Dass durchaus Handlungsbedarf gegeben ist, bestätigt auch eine Umfrage des KFV unter Eltern, deren Kinder mit Kleinbussen zur Schule bzw. nach Hause gebracht werden:
Für 92% ist die Einführung einer 0,1 Promille-Grenze für die Lenker besonders sinnvoll, eine Alkohol-Wegfahrsperre in den Kleinbussen bewerten 84% der Befragten als eine sinnvolle Maßnahme.

Eine weitere Forderung ist eine entsprechende Aus- und Weiterbildung dieser Lenker, denn für Kleinbuslenker im Schülertransport gibt es keine speziellen Schulungen. Wer einmal den Schulbuslenkerausweis hat und sich nichts zu Schulden kommen lässt, darf auf unbegrenzte Zeit Schulbusse lenken. LKW- und Busfahrer hingegen müssen alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren und für sie gilt selbstverständlich die 0,1 Promille-Grenze.

Wussten Sie, dass...

...Österreichs Schüler wöchentlich mehr als 1,8 Millionen km in Schülertransporten im Gelegenheitsverkehr zurücklegen?

...71 Prozent der im Gelegenheitsverkehr eingesetzten Fahrzeuge Pkws und Kleinbusse (bis max. 9 Sitzplätze) sind?

... für Schulbuslenker von Kleinbussen andere Regelungen gelten als für Berufskraftfahrer und für sie zurzeit eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille gilt?

... um einen Schülertransportausweis zu erhalten im Wesentlichen ein B-Führerschein und ein paar formale Überprüfungen genügen?

... private Schulbuslenker keine speziellen Schulungen absolvieren müssen?

Rückfragen & Kontakt:

Pressestelle KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit):
Tel.: 05-77077-1919
E-Mail: pr@kfv.at, www.kfv.at

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