• 13.02.2013, 11:40:23
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LR Ragger: Übler Wahlkampftrick der SPÖ

"Zufällig" fand falsche "Horrorrechnung" einer Sachbearbeiterin Weg zur SPÖ - statt 484 Euro sind 36 Euro korrekt

Utl.: "Zufällig" fand falsche "Horrorrechnung" einer
Sachbearbeiterin Weg zur SPÖ - statt 484 Euro sind 36 Euro
korrekt =

Klagenfurt (OTS) - "Ich bedaure es, dass die SPÖ in ihrem Wahlkampf
auf seltsame Methoden des Personalvertreters Gernot Nischelwitzer
zurückgreift und dabei auch die Sozialabteilung "einbindet", erklärt
FPK-Landesrat Mag. Christian Ragger mit Bezug auf folgenden
Sachverhalt.

In ihrer Propaganda benötigte die SPÖ offenbar eine "Horrorzahl"
bezüglich der Kostenbeiträge für Pflegeheimbewohner. Eine solche
"Gräuelrechnung" wurde von einer Sachbearbeiterin der Sozialabteilung
aus bisher ungeklärten Umständen angefertigt. 484 Euro monatlich
sollte eine kleine Handelsangestellte bezahlen. Die Rechnung ging an
die Betroffene und sie fand - vermutlich wie geplant - den Weg zur
SPÖ. Zuerst erwähnte sie SP-Spitzenkandidat Peter Kaiser in einer
Pressekonferenz mit Sozialminister Hundstorfer am 28. Jänner und am
Aschermittwoch nützte sie SP-Kandidat und Personalvertreter Gernot
Nischelwitzer zu einer seiner üblichen Polemiken. In seinem
Wahlkampffieber war Nischelwitzer so unvorsichtig, um eine Faksimile
der falschen Rechnung ins Internet zu stellen.

Daher konnte der tatsächliche Sachverhalt bald rekonstruiert werden.
Die 484 Euro sind völlig abstrus. Ein solcher Kostenbeitrag würde
anfallen, wenn jemand 5.000 Euro netto monatlich verdiente, aber
niemals bei einer kleinen Angestellten mit rund 1.500 Euro. Trauriges
Faktum ist jedoch, dass diese Rechnung von der Landesbuchhaltung am
1. Februar an die Betroffene verschickt hat. Warum Peter Kaiser bei
seiner Pressekonferenz am 28. Jänner davon Kenntnis hatte, sei
unklar. Das deutet freilich darauf hin, dass diese Wahlkampflüge von
langer Hand geplant war.

Im Licht dieser Aktion sollte man laut Ragger auch die Anzeige des
SP-Kandidaten und Personalvertreters Nischelwitzer gegen einen seiner
Kollegen in der Sozialabteilung sehen. Nischelwitzer verdächtigte ihn
- völlig haltlos, wie sich herausstellte - der NS-Wiederbetätigung,
die angeblich bei einer Geburtstagsfeier passiert sein sollte. Mit
dabei war dieselbe Sachbearbeiterin, welche die "Horrorrechnung"
nunmehr erstellt hat.

Ragger zieht folgende Konsequenzen aus dieser Geschichte: Gegen die
Sachbearbeiterin, welche die falsche Rechnung ausgestellt hat, wird
ein Disziplinaranzeige erstattet. Gegen Nischelwitzer wird bei der
Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen des Verdachts der Verletzung
des Datenschutzes eingebracht. Die betroffene Angestellte, welche die
"Horrorrechnung" erhalten hat, bekommt ein Entschuldigungsschreiben.

(Schluss)

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