• 28.01.2013, 14:03:59
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Musiol: Gemeinsame Obsorge bei streitenden Eltern sollte nicht per Gesetz verordnet werden

Schlichtungsstellen bringen oft mehr als gesetzliche Änderungen

Utl.: Schlichtungsstellen bringen oft mehr als gesetzliche
Änderungen =

Wien (OTS) - "Zu denken, dass eine gesetzlich verordnete gemeinsame
Obsorge, auch wenn die Eltern sich streiten, dem Kindeswohl dient,
ist absurd und realitätsfremd", bekräftigt die Grüne
Familiensprecherin Daniela Musiol anläßlich des am 1. Februar in
Kraft tretenden Familienrechts NEU. Die Grünen befürworten eine
gemeinsame Obsorge nur dann, wenn sich beide Eltern darauf einigen
können. "Das Gemeinsame kann nicht per Gesetz verordnet werden", ist
sich Musiol sicher. - ÖVP und SPÖ haben sich nach langem Tauziehen im
Herbst auf ein Familienrechtspaket geeinigt. Es sieht unter anderem
vor, dass Gerichte ab 2013 die Möglichkeit haben, bei strittigen
Trennungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen - auch gegen den
Willen eines oder beider Elternteile.

"Schlichtungsstellen bringen oft mehr als gesetzliche Änderungen",
ist die Familiensprecherin der Grünen überzeugt. Die Grünen plädieren
daher dafür, dass nach einer Trennung die Obsorge beider Elternteile
grundsätzlich bestehen bleiben soll, solange Einvernehmen darüber
besteht. Ist das nicht der Fall, soll eine Schlichtungsstelle
angerufen werden können. Die Schlichtungsstelle versucht dann
Lösungen zu finden. Erst wenn das nicht möglich ist, entscheidet das
Gericht, welcher Elternteil die Obsorge alleine erhält. "Gerade in
schwierigen Bereichen wie Obsorge und Besuchsrecht können
Schlichtungsstellen ein Weg sein, um gute und tragfähige Lösungen zu
erarbeiten, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen", betont
Musiol die grüne Position.

Das Familienrecht NEU soll auch einen bundesweiten Ausbau der
Familiengerichtshilfe und eine verpflichtende Elternberatung bei
einvernehmlichen Scheidungen bringen. Im Jänner wurde mit Schulungen
und Infoveranstaltungen für FamilienrichterInnen begonnen. Die
Ministerin hob außerdem hervor, dass sie 20 zusätzliche
Familienrichterstellen durchsetzen habe können, um die Mehrarbeit
abdecken zu können.

"Ob diese 20 Stellen reichen werden, wird sich erst zeigen", so
Musiol. Bei der heutigen Pressekonferenz von Ministerin Karl wurde
betont, dass man erst schauen werde, wie viele Anträge tatsächlich
kommen und vielleicht könne man dann nachverhandeln. Weil die
Umsetzung des Gesetzes ein bisschen Vorlaufzeit benötige, werde es
noch ein bisschen dauern, bis es so läuft, wie man sich das
vorstelle. "Diese Aussagen klingen nicht sonderlich professionell",
sagt Musiol und ergänzt: "Dass man jetzt schon an die Betroffenen
appelliert, dass sie mit der Antragsstellung warten mögen, deutet
darauf hin, dass hier keine ausreichende Vorlaufzeit eingeplant
worden ist."

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