Kontrollamtsbericht - Lob für MA 40 für Handhabung der Mindestsicherung
Bürgernahe und effiziente Verwaltung
Wien (OTS/SPW-K) - Erfreut zeigt sich SP-Gemeinderätin Gabriele Mörk über den heute veröffentlichten Bericht des Kontrollamtes über die Handhabung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMG) durch die Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht. "Der Bericht zeigt eindrucksvoll, wie rasch sich die MA 40 auf die durch die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gestiegenen Anforderungen eingestellt hat. Wien hat diese nicht nur als erstes Bundesland eingeführt, die Wiener Verwaltung hat auch professionell auf die geänderten Rahmenbedingungen reagiert und eine reibungslose Abwicklung sichergestellt."
Das Kontrollamt hebt in seinem Bericht positiv hervor, dass die Systemumstellung von der bisherigen Sozialhilfe auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien im vorgesehenen zeitlichen Rahmen erfolgte. Im Sinne einer bürgernahen und effizienten Verwaltung setzte die MA 40 dabei zahlreiche Managementmaßnahmen, um eine zeitnahe Bearbeitung der stark angestiegenen Zahl an Anträgen sicherzustellen. Die Prüferinnen und Prüfer des Kontrollamtes heben dabei unter anderem die Einrichtung eines Callcenters positiv hervor, das erste Informationen an die Betroffenen gibt und somit die in den Sozialzentren tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet. Insgesamt sieht das Kontrollamt darin eine positive Maßnahme zur Effizienzsteigerung. "Das ist umso beachtlicher, als es galt, aufgrund der massiv steigenden Fallzahlen und der Vorgabe der pünktlichen Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung unter großem Zeitdruck bedeutende inhaltliche, organisatorische und strukturelle Veränderungen vorzunehmen", so Mörk.
Auch bei der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer kommt das Kontrollamt zu einem positiven Ergebnis und stellt fest, dass die vom WMG festgelegte Bearbeitungsdauer von drei Monaten von vollständig eingelangten Anträgen bis zur bescheidmäßigen Erledigung in den allermeisten Fällen eingehalten werden konnte. "Das Kontrollamt spricht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 40 hier ein besonderes Lob aus: In rund zwei Drittel aller Fälle erfolgte die Antragsbearbeitung sogar innerhalb der weit unter der gesetzlichen Bearbeitungsdauer liegenden Frist von maximal 20 Tagen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Personen, die im Betrachtungszeitraum des Kontrollamtsberichtes der Jahre 2009 bis 2011 Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung über die MA 40 bezogen, um rund 29 Prozent auf rund 129.000 Personen", hob die Gemeinderätin abschließend nochmals das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrates hervor.
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