Jarolim zu Salzburger Vergewaltigungs-Fall: In dem Fall ist alles anders als üblich und ein Opfer wird brutal ignoriert
SPÖ-Justizsprecher begrüßt, dass StA. Salzburg Beschwerde gegen bedingte Haftentlassung erhoben hat
Wien (OTS/SK) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim betonte am Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst, dass der Glaube an die Gerechtigkeit der Justiz im Zusammenhang mit dem Salzburger Vergewaltigungs-Fall (Causa Heribert B.) schwerst beschädigt sei. Bereits die Gewährung einer Fußfessel für B. sei nicht nur für das Opfer unverständlich gewesen und zwar auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung Fußfesseln für Sexualstraftäter noch prinzipiell möglich waren. Wenn jetzt die offensichtlich vom Täter angestrebte und für relevante Entscheidungsträger offenbar erwägenswerte Entlassung auf Bewährung tatsächlich erfolgt, wird dies die Allgemeinheit und die interessierte Fachwelt noch weniger verstehen. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber das Gesetz aus Anlass der massiven Fehlentscheidung geändert. In Fortsetzung der Fehlentscheidung setzen die aktuellen Entscheidungsträger aber noch eines drauf und beabsichtigen eine bedingte Entlassung zu gewähren. "Dass die StA. Salzburg Beschwerde gegen eine bedingte Haftentlassung erhoben hat, ist daher sehr zu begrüßen", erklärte Jarolim. ****
In einer bisher unbeantwortet gebliebenen parlamentarischen Anfrage an die Justizministerin zeigte Abgeordneter Jarolim schwere Mängel im abgeschlossenen Verfahren um die Vergewaltigungen des Heribert B. an seiner minderjährigen Schutzbefohlenen auf. Dieses hatte schlussendlich zu einem kaum verständlich erscheinenden Urteil geführt. Ein mildes Urteil für so schwere Vergehen damit zu begründen, dass die Taten halt schon etwa länger zurückliegen, sei nicht nur völlig unverständlich müsse zwangsläufig als Zynismus verstanden werden. Dies umso mehr, als das Opfer und mehrere weitere Zeuginnen im Verfahren von anderen Vergehen berichteten, welche bloß deshalb nie zu weiteren Anzeigen geführt hatten, weil sich nur eines der sexuell bedrängten Mädchen eine Anzeige zu erstatten getraut hatte. All diese Aussagen und ein Gutachten der Begutachtungs- und Evaluationsstelle BEST, das Heribert B. "Problembereiche in der Bindungsfähigkeit und sexuellen Selbstregulation" zuschrieb, sind bei der Milderung des Urteils und der nunmehrigen weiteren "Belohnung" nicht berücksichtigt worden.
Jarolim äußerte sich empört: "Zwanghaft wird auf dieser ersten Fehlentscheidung aufgebaut und weiter unverständlich entschieden, offenbar unter Berufung darauf, dass "ein Fehler auch weiterhin ein Fehler zu bleiben habe. Fest steht: die Fußfessel hätte von Anfang an gar nicht gewährt werden dürfen." Der SPÖ-Justizsprecher betonte:
"Der Schaden, der mit diesem Einzelfall dem Ansehen der Justiz bereitet wurde, ist nur schwer gut zu machen. In diesem Fall muss man sich wohl eingehender anschauen, welche Besonderheiten in Salzburg um den Täter und aus seinem Umfeld allenfalls für derartige Vorgänge verantwortlich sein könnten." (Schluss) up
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