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Belästigte wandte sich an AK-Gleichbehandlungsberatung: Busengrapscher musste 2500 Euro Schadenersatz zahlen

Linz (OTS) - Er habe der Kollegin nicht zu nahe treten wollen, rechtfertigte sich ein Angestellter aus der oberösterreichischen Werbebranche. Die Betroffene hatte Busengrapschen und Po-Zwicken allerdings doch als etwas zu viel Nähe empfunden und sich deshalb an die AK-Gleichbehandlungsberatung gewandt. Nach deren Intervention bezahlte der Mann 2500 Euro Schadenersatz.

Für die junge Grafikerin waren die letzten Monate ein echtes Martyrium. Obwohl sie ihren Kollegen immer wieder darauf hinwies, dass sie das nicht wolle, wurde sie von ihm ständig belästigt. Von der Aufforderung, sie solle sich doch zu ihm auf den Schoß setzen, über eindeutige Angebote bis hin zu körperlichen Zudringlichkeiten reichte die Palette der Belästigungen. Den "wohlmeinenden Rat", sie solle doch mehr Sex haben, dann wäre sie nicht mehr so grantig, gab es zum Drüberstreuen.

Schließlich wurde es der Frau zu bunt, und sie wandte sich an die Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich. Nach deren Interventionsschreiben bezahlte der Mann 2500 Euro Schadenersatz.

"Schön langsam sollte es sich wirklich herumgesprochen haben, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kein Kavaliersdelikt ist", sagt dazu AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die Arbeiterkammer rät allen Betroffenen, den Betriebsrat/die Betriebsrätin zu kontaktieren. Gibt es keinen Betriebsrat, können sich Betroffene an die Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer, Tel. 050/69 06-21 42, E-Mail frauen@akooe.at, an die zuständige Gewerkschaft oder an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.

Übrigens: Eine Arbeitgeberin/ Ein Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn sie/er derartige Übergriffe nicht abstellt!

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Martina Macher
Tel.: (0732) 6906-2190
martina.macher@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com

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