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LH Niessl wiederholt seine Forderungen nach Festlegung des Spekulationsverbotes für Länder im Verfassungsrang.

Eisenstadt (OTS) - Am kommenden Freitag tritt zum ersten Mal die Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes in der Causa Spekulationsverbot mit öffentlichen Geldern zusammen. Der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl spricht sich erneut ganz klar gegen Risikogeschäfte und hochriskante Derivat-Geschäfte mit öffentlichen Geldern aus. Auf Verfassungsebene müssten solche Geschäfte untersagt werden.

LH Niessl sieht einer neuen Regelung im Bereich Finanzgeschäfte der Länder optimistisch entgegen. Für ihn ist die wesentliche Voraussetzung für eine Zustimmung, das Spekulationsverbot in einer verfassungsrechtlichen Form zu fixieren. Im Hinblick auf die Arbeitsgruppensitzung am 4. Jänner zeigt sich LH Niessl optimistisch, dass seine Forderung dadurch bestätigt wird.
Die Finanzhoheit der Länder darf für den burgenländischen Landeshauptmann nicht ausgehöhlt werden.

Das Burgenland wickelt bereits seit fünf Jahren sämtliche Geschäfte über die Bundesfinanzierungsagentur ab und hat bisher nur positive Erfahrungen gemacht.

LH Niessl positioniert sich erneut ganz eindeutig für gläserne Kassen und für ein Verbot von riskanten Finanzgeschäften im öffentlichen Bereich. "Eine Regelung im Verfassungsrang ist dringend erforderlich. Ein Spekulationsverbot ist die wirksamste Maßnahme gegen Spekulationen. Regelungen müssen eingeführt werden - nicht nur Richtlinien."

Weiter: "Wenn man wirklich wirksame Maßnahmen möchte, dann muss das Gesetz in den Verfassungsrang erhoben werden."

Währungsspekulationen, hochspekulative Derivate und undurchschaubare Finanzprodukte seien durch verfassungsrechtliche Maßnahmen für alle Gebietskörperschaften - Bund, Länder und Gemeinden - zu verbieten.

Welche Arten der spekulativen Produkte in diese verfassungsrechtliche Regelung hinein fallen, ist durch die Arbeitsgruppe festzulegen.

"Die Finanzhoheit der Länder muss erhalten bleiben und nur riskante Finanzprodukte von diesem Verbot umfasst sein. Niemand kann sich dafür einsetzen, dass mit öffentlichen Steuergeldern wie in einem Casino gezockt wird", manifestiert LH Hans Niessl.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Veronika MARIA
Büro Landeshauptmann Hans Niessl
Pressesprecherin
Landhaus
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Tel.: 02682/600-2391
Mobil: 0664/612 47 29
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