• 12.12.2012, 19:06:18
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  • OTS0273 OTW0273

Ausnahme von Mitführpflicht des Führerscheins bei Landmaschinen

Verkehrsausschuss arbeitet umfangreiche Tagesordnung ab

Utl.: Verkehrsausschuss arbeitet umfangreiche Tagesordnung ab =

Wien (PK) - Eine Reihe von Regierungsvorlagen wurden heute vom
Verkehrsausschuss für die Behandlung im Plenum vorbereitet. Vom
Ausschuss debattiert und enderledigt wurde der Tätigkeitsbericht der
Schienen-Control GmbH 2011. Behandelt wurde auch die Verankerung der
Fahrgastrechte im Eisenbahnbeförderungsgesetz, die 25. StVO-Novelle
mit Regelungen zum Radverkehr und zu den "Begegnungszonen"
verschiedener Verkehrsteilnehmer sowie die Umsetzung der Richtlinie
der EU zu Intelligenten Verkehrssystemen (IVS). Eine Novelle des
Bundesstraßengesetzes ermöglicht die bessere Verknüpfung der
Verkehrsträger. Ebenso wird eine EU-Verordnung für die Zulassung zum
Beruf des Kraftverkehrsunternehmens, für den Zugang zum Markt des
grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs sowie für den Zugang zum
grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr durch eine Novelle
umgesetzt.

Eine weitere Novelle betrifft die Abänderung des Kraftfahrgesetzes
1967 (31. KFG-Novelle) und des Führerscheingesetzes (15 FSG-Novelle),
wodurch Neuregelungen im Bereich der Fahrschulen sowie zur
Einrichtung einer Begutachtungsplakettendatenbank getroffen werden.
Darin wird auch eine Ausnahmeregelung für LenkerInnen
landwirtschaftlicher Fahrzeuge von der Pflicht, den Führerschein
ständig mitzuführen, wieder eingeführt.

Auf der Tagesordnung standen auch eine Reihe von Anträgen der
Oppositionsparteien, die teils miterledigt, teils abgelehnt und
teilweise auch vertagt wurden.

Zustimmung zum Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2011

Erster Punkt der Tagesordnung war der Tätigkeitsbericht der Schienen-
Control GmbH 2011 (III-346 d.B.), der eine Übersicht über die
Entwicklung des Schienenverkehrsmarkts 2011 gibt. Bundesministerin
Doris Bures beantwortet dazu Detailfragen der Abgeordneten.
Grundsätzlich zeige der Bericht, dass die verkehrspolitischen
Maßnahmen in die richtige Richtung gehen. Selbstverständlich sei man
von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Österreich habe aber
einen sehr hohen Modal Split der Verkehrsträger, der Anteil der
Schiene im Güterverkehr liege stets bei 30 bis 32 %, Österreich sei
damit an der Spitze der EU. Auch für heuer zeichne sich eine positive
Entwicklung der Fahrgastzahlen der Bahn ab. Die Langsamfahrstellen
seien 2011 deutlich reduziert worden. Dass 2011 kein Zuwachs im
Güterverkehr zu verzeichnen war, spiegle die Wirtschaftsentwicklung
mit einem starken ersten Halbjahr und dem Einbruch im zweiten
Halbjahr wider, erfuhren die Abgeordneten Martin Bartenstein (V) und
Carmen Gartelgruber (F). Genaue Daten über die Marktanteile der
WESTbahn gebe es noch nicht, im Personenfernverkehr stelle sie
jedenfalls 22 % des Angebots.

Zur Frage der Pünktlichkeit, die von den Abgeordneten Gabriela Moser
(G), Gerald Deimek (F) und Sigisbert Dolinschek (B) mit kritischen
Tönen thematisiert wurde, verwies Ministerin Bures auf einen
positiven Trend. Durch Wegfall von Baustellen würden auch die von den
Abgeordneten kritisierten Fahrplanstreckungen wieder hinfällig,
stellte Bures fest. Selbstverständlich werde auch in die westlichen
Teile der Westbahnstrecke investiert, versicherte die Ministerin dem
Abgeordneten Harald Walser (G). Ein Problem sei die Korridorstrecke
durch Deutschland, aber auch die Zubringerstrecke zum
Brennerbasistunnel. Sie weise auf EU-Ebene ständig auf diese
Problemstellen hin. Es gehe hier schließlich um eine Frage des
Ausbaus der europäischen Verkehrskorridore, die von der EU
projektiert sei.

Der Bericht wurde vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und
damit enderledigt.

Verankerung der Fahrgastrechte im Eisenbahnbeförderungsgesetz

Zustimmung aller Fraktionen gab es für die Neufassung des
Eisenbahnbeförderungsgesetzes, welche nun auch die gesetzliche
Regelung zu den Fahrgastrechten einschließt (2110 d.B.). Zur
Verbesserung der Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten sind in der
Novelle auch flankierende Ergänzungen im Eisenbahngesetz vorgesehen.
Mit der Regierungsvorlage miterledigt wurde ein Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Moser (G) betreffend die Weiterentwicklung
der Fahrgastrechte im Öffentlichen Schienenverkehr (1786/A(E)).
Bundesministerin Doris Bures hielt fest, dass man Überlegungen
anstelle, wie die Regelungen für Entschädigung bei Verspätungen auch
auf InhaberInnen von Monats- und Wochenkarten ausgedehnt werden
könnten.

Flexiblere Regelungen für den Radverkehr

Mehrheitliche Zustimmung gab es für die 25. StVO-Novelle (2109 d.B.).
Als positiv wurden von Abgeordnetem Franz-Josef-Huainigg, Gabriele
Binder-Maier (S) und Sigisbert Dolinschek (B) die Bestimmungen über
den Gehbehindertenausweis vermerkt. Durch Änderung des
Berechtigtenkreises entfällt die Voraussetzung der dauernd starken
Gehbehinderung. Ein Antrag des BZÖ auf Verwaltungsvereinfachung bei
Parkausweisen für Gehbehinderte (1246/A(E)) wurde miterledigt.

Kritik an der Novelle wurde von Seiten der FPÖ geäußert. Die
Abgeordneten Mathias Venier, Gerhard Deimek und Bernhard Vock waren
der Meinung, die Regelungen für Geschwindigkeitskontrollen im
Gemeindegebiet ließen befürchten, dass es mehr um das Füllen der
Gemeindekassen als um Verkehrssicherheit gehen werden. Dieser Sicht
widersprachen die Abgeordneten Johann Rädler (V ) und Kurt Gaßner (S)
vehement. Es sei vielmehr ein immer wieder geäußertes Anliegen von
BürgerInnen aufgegriffen worden. Abgeordnete Gabriela Moser (G)
meinte, die Grünen würden vorerst nicht zustimmen, da sie auf eine
weitere Verbesserung der Novelle vor Beschlussfassung im Plenum
hofften. Vor allem die Bestimmungen über die Begegnungszone seien
noch nicht ausreichend. V-Abgeordneter Martin Bartenstein meinte
hingegen, es gehe aus dem Gesetz klar der Vorrang der schwächsten
Verkehrsteilnehmer hervor.

Bundesministerin Doris Bures sagte, das Gesetz reagiere auf
Änderungen im Mobilitätsverhalten, die glücklicherweise stattfinden.
Vor allem habe Radverkehr im urbanen Bereich stark zugenommen. Hier
werde nun eine Gleichstellung verschiedener Verkehrsteilnehmer,
insbesondere in Begegnungszonen, umgesetzt. Die Kriterien einer
Fahrradstraße sowie zur Schaffung von nicht benützungspflichtigen
Radwegen erlaubten den Kommunen, welche die Verhältnisse vor Ort
kennen, die nötige Flexibilität. Die Novelle enthalte auch Regeln für
das Verhalten von RadfahrerInnen, wie etwa das Verbot des
Telefonierens während des Radfahrens. An sich sei das auch bisher
nicht erlaubt gewesen, aber werde nun explizit gemacht. Was die
Behindertenausweise und Parkausweise für Menschen mit Behinderung
betreffe, so sehe sie keine Veranlassung, hier eine grundsätzliche
Befristung vorzunehmen, wie von der FPÖ gefordert werde. Die von den
Abgeordneten Karin Hakl (V) und Kurt Gaßner angesprochene Frage von
eigenen Eltern-Kind-Parkplätzen werde sie beim nächsten Treffen mit
den LandesverkehrsreferentInnen sicher einbringen. Allerdings gebe es
in den Ländern dazu große Skepsis.

Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen
betreffend eine umfassende Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung
zugunsten des Radverkehrs und des (69/A(E)), sowie ein Antrag des BZÖ
betreffend die zweisprachige Nennung von Orten, die im Ausland
liegen, auf Vorwegweisern, Wegweisern und Orientierungstafeln
(1572/A), der außer von den Antragstellern nur von der FPÖ
unterstützt wurde.

Bundesregierung setzt IVS-Richtlinie der EU um

Einstimmigkeit fand das Bundesgesetz über die Einführung
intelligenter Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr und deren
Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (1799 d.B.). Abgeordneter
Josef Auer (S) hatte einen S-V-Abänderungsantrag eingebracht, der das
Inkrafttreten des Gesetzes mit 31. 3. 2012 regelt. Durch die
Umsetzung einer EU-Richtlinie werde erst ein gesetzlicher Rahmen für
die Einführung intelligenter Verkehrssystem in Österreich geschaffen.
Aussagen über weitere Kosten könne man daher noch nicht treffen,
sagte Bundesministerin Bures auf eine Frage des Abgeordneten Gerhard
Deimek (F). Der Einsatz von IVS solle die Effizienz und die
Umweltverträglichkeit des Verkehrssystems verbessern.

Verkehrsträger sollen besser verknüpft werden

Mehrheitlich, aber ohne Zustimmung der Grünen, wurde auch eine
Novelle des Bundesstraßengesetzes (2108 d.B.) beschlossen, durch die
die direkte Anbindung bestimmter Anlagen der Verkehrsträger Schiene,
Luft und Wasser an Bundesstraßen ermöglicht werden soll. Die bessere
Verknüpfung der Verkehrsträger soll dazu beitragen, den durch diese
Verkehrsträger verursachten Schwerverkehr auf kurzem Weg dem
höherrangigen Straßennetz zuzuführen und dadurch das niederrangige
Straßennetz zu entlasten. - Abgeordnete Christiane Brunner (G)
kritisierte, dass die Novelle nicht benützt wurde, um unnötige
Straßenprojekte zu streichen. Bundesministerin Doris Bures verwies in
ihrer Antwort darauf, dass in der Novelle eine klare
verkehrspolitische Zielsetzung zum Ausdruck komme. Erstmals in der
Zweiten Republik investierte man doppelt so viel in die Schiene wie
in die Straße. Straßenbauprojekte würden ständig evaluiert und
nötigenfalls auch redimensioniert.

Österreich führt elektronisches Verkehrsunternehmensregister ein

Einstimmig sprach sich der Ausschuss für die Annahme von Änderungen
des Güterbeförderungsgesetzes 1995 (GütbefG), des
Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1998 (GelverG) und des
Kraftfahrliniengesetzes (KflG) (1986 d.B.) aus, durch die EU-
Verordnungen über gemeinsame Regeln für die Zulassung zum Beruf des
Kraftverkehrsunternehmens, für den Zugang zum Markt des
grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs sowie für den Zugang zum
grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr umgesetzt werden sollen.
Mit der Novellierung erfolgt auch die Implementierung von
Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit selbständiger Kraftfahrer
aufgrund einer weiteren EU-Richtlinie. Ebenso wird die Grundlage für
die Führung eines einzelstaatlichen elektronischen Registers der
Verkehrsunternehmen geschaffen. - Die Bestimmungen hinsichtlich der
Arbeitszeit selbständiger Kraftfahrer war notwendig, um die Umgehung
von Bestimmungen durch Scheinselbständige zu umgehen, erläuterte
Bundesministerin Doris Bures dazu.

Traktorführerschein: Ausnahme von Mitführpflicht wieder eingeführt

Mit S-V-F-B-Mehrheit verabschiedete der Ausschuss eine Novelle des
Kraftfahrgesetzes 1967 und des Führerscheingesetzes (1985 d. B.), die
auf Vereinfachungen und Deregulierungen im Bereich der Fahrschulen
abzielt und darüber hinaus auch die Grundlage für eine zentrale §
57a-Begutachtungsplakettendatenbank schafft.

Zentraler Punkt des Beschlusses ist jedoch die Wiedereinführung der
Ausnahmeregelung im Führerscheingesetz für LenkerInnen von
landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Im Sinne eines Abänderungsantrages
der Regierungsparteien wurde nun ins Gesetz ein Passus aufgenommen,
der eine Rückkehr zur alten Regelung vorsieht und damit LenkerInnen
von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 km des ständigen
Standorts des Fahrzeuges von der Verpflichtung zur Mitführung einer
Lenkerberechtigung befreit. Anträge von SPÖ und ÖVP (2089/A), FPÖ
(1683/A) und BZÖ (2169/A) auf Wiedereinführung der Ausnahmeregelung,
die dem Ausschuss vorlagen, galten mit der Beschlussfassung der
Novelle als miterledigt.

Das BZÖ sprach sich in einem Entschließungsantrag (2165/A(E)) zudem
für eine europaweite Vereinheitlichung der Mitführpflichten
betreffend Ausrüstung für den Pannenfall aus. Die Grünen wiederum
forderten weitergehende Maßnahmen, so etwa die Aufnahme des
Verkehrsdelikts "Handy am Steuer" in das Vormerksystem, um dem Handy-
Verbot zum Durchbruch zu verhelfen (2018/A(E)). Beide Initiativen
wurden bei der Abstimmung mit S-V-Mehrheit vertagt.

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) begründete die Reparatur
der Ausnahmeregelung mit dem Argument, die zwischenzeitlich
eingeführte Bestimmung sei praxisuntauglich gewesen. Abgeordnete
Gabriela Moser (G) erwiderte, die Opposition habe dies schon längst
erkannt, sei aber bei den Regierungsparteien auf taube Ohren
gestoßen. Insgesamt konnte Moser in der Novelle eine Reihe von
positiven Punkten erkennen, sie vermisste allerdings eine
Verschärfung des Handy-Verbots im Sinne ihres Antrags und kündigte
aus diesem Grund die Ablehnung seitens ihrer Fraktion an.

Die Abgeordneten Gerhard Deimek und Bernhard Vock (beide F), die
ebenso wie Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) die Wiedereinführung
der Ausnahmeregelung begrüßten, stellten fest, die Regierungsparteien
hätten nunmehr einen entsprechenden Antrag der FPÖ wortident
eingebracht.

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) meldete grundsätzliche Bedenken
gegen eine Verschärfung des Handy-Verbots an und vertrat ebenso wie
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) die Ansicht, die derzeitigen
Strafen würden ausreichen, ein Vormerkdelikt gehe "ein Stück zu
weit". Die vom BZÖ gewünschten einheitlichen Mitführregelungen
wiederum würden, wie Bartenstein befürchtete, die Gefahr einer
Nivellierung des hohen österreichischen Standards nach unten bringen.

Bundesministerin Doris Bures machte im Zusammenhang mit dem Handy-
Antrag der Grünen darauf aufmerksam, dass es bereits 13 Vormerkgründe
gibt und das System darüber hinaus keine Gewichtung der Delikte
kennt. Vieles spreche eher für eine Vereinfachung als für eine
Ausweitung des Vormerksystems, meinte sie. Als häufigste
Unfallursache habe man jedenfalls Ablenkung festgestellt,
Telefonieren am Handy sei nur einer von vielen Gründen für Ablenkung,
gab sie zu bedenken.

Schultransporte, Vignette, Blaulicht: Anträge der Opposition vertagt

Das Thema Sicherheit in Schultransporten und in Linienbussen wurde
von den Oppositionsparteien mit Anträgen aufs Tapet gebracht, die der
Ausschuss mit S-V-Mehrheit vertagte. FPÖ und BZÖ verlangten eine
Ausdehnung der Zählregel 1:1 auf den gesamten Linienbusverkehr (331/A
bzw.2167/A(E)), die FPÖ plädierte darüber hinaus für die Einführung
einer Alkoholgrenze von 0,1 Promille für LenkerInnen von
Schultransporten (2090/A(E)).

Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ mit ihrem Antrag (170/A(E))auf
Erleichterungen für BesitzerInnen von Wechselkennzeichen in Bezug auf
die Autobahn-Vignette, der vor allem den Vorschlag enthält, das
Aufkleben der Vignette auf das Kfz-Kennzeichen zu ermöglichen. Diese
Initiative wurde ebenso vertagt wie ein Vorstoß des BZÖ gegen eine
Erhöhung des Vignettenpreises (2164/A(E)). Abgeordneter Josef Auer
(S) sprach von noch bestehendem Diskussionsbedarf und erinnerte dabei
vor allem daran, dass die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen eine
jährliche Anpassung der Mautgebühren und der Vignettenpreise zwingend
vorsehen.

In die Warteschleife verwiesen wurden schließlich auch ein Antrag der
FPÖ betreffend Blaulicht für First Responder im Einsatzfall
(1724/A(E)) und eine Initiative des BZÖ hinsichtlich gesetzlicher
Regelung für unbemannte Luftfahrzeuge und Luftfahrgeräte (2166/A(E)).
Abgeordneter Johann Rädler (V) äußerte seine Skepsis zum Blaulicht-
Antrag der FPÖ und argumentierte, eine Beschlussfassung der
Initiative würde eine Serie von Ansuchen anderer Organisationen auf
Blaulicht auslösen. Was wiederum den BZÖ-Antrag betrifft, verwies
Abgeordneter Johann Hell (S) auf eine entsprechende Novelle, die
demnächst in Begutachtung gehen wird. (Schluss)

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