• 12.12.2012, 17:05:31
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  • OTS0255 OTW0255

Bis zu 5.133 Personen können 2013 ohne Rot-Weiß-Rot-Karte zuwandern

Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2013

Utl.: Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2013 =

Wien (PK) - Mit einer umfangreichen Tagesordnung von 24 Punkten trat
heute der Hauptausschuss des Nationalrats zu seiner letzten Sitzung
im Jahr 2012, der insgesamt 66. in dieser Gesetzgebungsperiode
zusammen. Die Themenpalette reichte von Berichten zum Bankenpaket und
zur Ausfuhrförderung über die Niederlassungsverordnung, Entsendungen
zu internationalen Missionen bis hin zu Geschäftsberichten der Fonds
für Opfer des Nationalsozialismus und zur Nominierung der Mitglieder
jenes Senats, der nach dem neuen Parteiengesetz Geldbußen für
Verstöße der Transparenzbestimmungen verhängen kann.

Niederlassungsquote bleibt 2013 annähernd gleich

Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz
einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen - bis zu 5.133 Personen
nach Österreich zuwandern. Das sieht die Niederlassungsverordnung
2013 vor, die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner vorgelegt und
heute vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ und
ÖVP mehrheitlich genehmigt wurde. Damit sinken die quotenpflichtigen
Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2012 geringfügig um insgesamt
80 Personen (2012: 5.213). Zurückzuführen ist das auf den leichten
Rückgang des bisherigen Ausschöpfungsgrads im heurigen Jahr. Die
meisten der quotenpflichtigen Bewilligungen entfallen weiter auf den
Familiennachzug (4.570).

Deutlich niedriger als 2012 fällt die Quote für Saisoniers aus: sie
sinkt von 7.500 auf 7.000, jene für ErntehelferInnen von 5.000 auf
2.500.

Die Niederlassungsverordnung im Detail:

Im Detail entfallen von den 5.133 quotenpflichtigen Bewilligungen im
kommenden Jahr 4.570 (2012: 4.660) auf den Familiennachzug von
Drittstaatsangehörigen, 275 (2012: 265) auf so genannte "Privatiers",
die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 123
Plätze (2012: 113) sind für Personen mit einem Aufenthaltstitel
"Daueraufenthalt-EG" vorgesehen. Schließlich wird die Quote für die
so genannte Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf
"Niederlassungsbewilligung" mit 165 (2012: 175) festgesetzt. Diese
erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer
selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die
eine entsprechende Berechtigung nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung
folgende Maximalquoten: Burgenland: 74 (2012: 74), Kärnten: 131
(2012: 119), Niederösterreich: 346 (2012: 344), Oberösterreich: 707
(2012: 705), Salzburg: 351 (2012: 349), Steiermark: 542 (2012: 562),
Tirol: 316 (2012: 329), Vorarlberg: 186 (2012: 191) und Wien: 2.480
(2012: 2.540).

Die Quote für Saisoniers (befristet beschäftigte AusländerInnen)
sinkt von 7.500 (2012) auf 7.000 im Jahr 2013, jene für
ErntehelferInnen, wird sogar um 5.000 Personen auf 2.500 Beschäftigte
herabgesetzt. Dies hängt mit den geänderten Rahmenbedingungen seit
dem freien Arbeitsmarkzugang für BürgerInnen von weiteren acht EU-
Mitgliedsländern zusammen. Der Bewilligungsrahmen wird daher nur mehr
für Saisoniers und ErntehelferInnen aus Drittstaaten sowie aus
Rumänien und Bulgarien benötigt.

Einhellige Zustimmung für Änderung der Passverordnung

Ferner genehmigten die Ausschussmitglieder einstimmig eine Novelle
zur Passverordnung. Laut Entwurf soll nun auch der Reisepass, der für
bestimmte Anlassfälle mit verkürzter Gültigkeitsdauer ausgestellt
werden kann, aus produktionstechnischen Gründen wie alle anderen
gewöhnlichen Reisepässe einen Umfang von 36 Seiten (bisher 24 Seiten)
haben. Weiters wird es ermöglicht, auch einen bereits zum Zeitpunkt
der Ausstellung des Passes bestehenden akademischen Grad nachträglich
auf den Seiten "Amtliche Vermerke" eintragen zu lassen. (Fortsetzung
Hauptausschuss)

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