Senat 1 des Presserats zur finanziellen Unterstützung redaktioneller Beiträge durch die Steiermärkische Landesregierung
Kein klarer Hinweis auf die öffentliche Förderung verstößt gegen Ehrenkodex
Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung mit der Artikelserie "Steirische Reformpioniere", erschienen zwischen Juli und September dieses Jahres in der Steiermark-Ausgabe der "Kronen Zeitung". Das Land Steiermark förderte diese Serie laut einem Beschluss der Landesregierung mit 150.000,-Euro.
Bei den Artikeln ist zwar angeführt, dass es sich um eine Serie von "Krone" und "Land Steiermark" handelt. Dieser Hinweis alleine lässt die Leserinnen und Leser jedoch nicht ausreichend erkennen, dass die Artikel mit einem finanziellen Beitrag des Landes finanziert wurden. Der Senat hebt hervor, dass sich die Artikel in ihrer Aufmachung nicht vom übrigen redaktionellen Inhalt der Zeitung unterscheiden und einer der Artikel als "Reportage" bezeichnet wurde. Der Ehrenkodex für die österreichische Presse sieht in dessen Punkten 3. und 4. vor, dass es bei journalistischen Darstellungen für Leserinnen und Leser klar erkennbar sein muss, ob es sich um Tatsachenberichte oder um Fremdmeinungen handelt und dass Einflussnahmen Außenstehender auf Inhalt oder Form eines redaktionellen Beitrags unzulässig sind.
Natürlich bedeutet die Finanzierung durch das Land Steiermark nicht automatisch, dass damit auch tatsächlich Einfluss auf den redaktionellen Inhalt genommen wurde, oder sogar, dass es sich dabei nur um scheinbar redaktionelle Inhalte handeln würde.
Darauf kommt es aber nicht an. Maßgeblich ist vielmehr, dass die Leserinnen und Leser sich selbst kein Bild über mögliche Einflussnahmen auf den redaktionellen Inhalt machen konnten. Gerade eine finanzielle Gegenleistung für eine Veröffentlichung und damit die Unterscheidbarkeit zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Veröffentlichungen stellt ein wichtiges Kriterium für eine derartige Beurteilung dar, weshalb dieser Umstand unbedingt anzuführen gewesen wäre.
Da in der Artikelserie auf die Finanzierung des Landes nicht hingewiesen wurde, konnten die Leserinnen und Leser die Glaubwürdigkeit der Artikel nicht eigenständig beurteilen. Dies stellt einen Verstoß gegen den Ehrenkodex dar (siehe auch die Entscheidung 2011/16 des Senats 2 des Presserates vom 12.10.2011). Der Senat prüfte auch die Artikelserie "Schüler machen Zeitung" in der "Kleinen Zeitung", die ebenso vom Land Steiermark mit öffentlichem Geld gefördert wurde. Bei den Artikeln gab es den Zusatz "Mit Unterstützung von ,Das Land Steiermark' " (Anmerkung: zu sehen war das Logo des Landes). Der Senat empfand diese Art der Kennzeichnung aus medienethischer Sicht als noch ausreichend.
Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des Presserates (www.presserat.at).
In dem vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund einer Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durchgeführt (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung).In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, hat die "Kronen Zeitung" nicht Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die "Kronen Zeitung" der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.
Rückfragen & Kontakt:
Dr. Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1
Tel.: 01/21312-1169