Lebensministerium zu UVP-Rechnungshofbericht
UVP-Gesetz sichert Umweltstandards und vereint Ökologie und Ökonomie
Wien (OTS) - "Das Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP) wurde in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, um die UVP-Verfahren schneller, einfacher und genauer zu machen sowie Umweltstandards aufrechtzuerhalten. Das hält auch der Rechnungshof in seinem Bericht fest", erklärt das Lebensministerium zum heute erschienen Rechnungshof-Bericht zur Verfahrenskonzentration bei Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Ebene des Bundes und der Länder. Durch die letzte Novelle des UVP Gesetzes wird es nur mehr zwei Genehmigungsverfahren geben. Über alle vom Bund zu vollziehenden Genehmigungsbestimmungen wird das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ein Genehmigungsverfahren durchführen, in das auch die UVP integriert ist. Die vom Land zu vollziehenden Genehmigungsbestimmungen werden in einem Genehmigungsverfahren bei der Landesregierung zusammengeführt. Dadurch wurde der Genehmigungsprozess nach dem dritten Abschnitt in seiner Gesamtheit erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden in die Arbeit des Lebensministeriums einfließen, denn Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung sind wichtige Ziele.
Rückfragen & Kontakt:
Lebensministerium, Pressestelle
Tel.: (+43-1) 71100 DW 6703, 6963